niedersachsen

windpark boltersen-ost

naturwind plant zusammen mit der Gemeinde Rullstorf den Bau von drei Windenergieanlagen östlich des Rullstorfer Ortsteils Boltersen. Die Gemeinde beschloss dafür im April 2025 die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Windpark Boltersen-Ost. Mit dem Windpark leistet sie einen Beitrag zum Klimaschutz und profitiert auch finanziell von der Windenergienutzung. 

Die neu geplanten Windenergieanlagen schließen sich an den südlich bereits vorhandenen Windpark Wendhausen-Boltersen an, für den naturwind auch die Erweiterung um zwei Anlagen in nördliche Richtung geplant und im Frühjahr 2025 die Genehmigung erhalten hat.

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Bebauungsplanverfahren

Anlagentyp

3 Vestas V-172

Leistung

21,6 MW

So profitieren Gemeinden und Anwohner

Gemeinden im 2,5 Kilometer-Umkreis um den Windpark Boltersen-Ost profitieren von der Akzeptanzabgabe nach dem Energie-Beteiligungs-Gesetz Niedersachsen. Das heißt: Sie erhalten je erzeugter Kilowattstunde Windstrom 0,2 Cent als Abgabe. Die Aufteilung erfolgt anhand des Flächenanteils der Gemeinden im 2,5-Kilometer-Radius. Jährlich fließen so laut erster Ertragsprognose rd. 90.000 Euro in die Kassen der umliegenden Gemeinden. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Rullstorf rd. 35.800 Euro jährlich
  • Reinstorf rd. 31.900 Euro jährlich
  • Neetze rd. 21.900 Euro jährlich
  • Lüdersburg rd. 330 Euro jährlich

 

Das Energie-Beteiligungs-Gesetz Niedersachsen sieht darüber hinaus eine Zusatzbeteiligung für betroffene Gemeinden oder deren Einwohner vor. Diese Zusatzbeteiligung muss 0,1 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom entsprechen oder 20 Prozent der Anteile am Windpark. Denkbar ist beispielsweise der Betrieb eines Kommunal- und Bürgerwindrads durch die umliegenden Gemeinden und deren Einwohner. Möglich sind aber auch Direktzahlungen an Einwohner oder Gemeinden. Welche Teilhabeoption die Einwohner favorisieren, das wollten wir mit einer Umfrage herausfinden.

Umfrage zur Teilhabe und Infomesse für Einwohner

Am 6. August 2025 waren Anwohner des geplanten Windparks zu einer Infomesse zur Zukunft der Windenergie in Boltersen eingeladen. An Infoständen konnten sie sich über Chancen und Auswirkungen des Windpark- und Teilhabekonzepts informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Im Rahmen der Infomesse wollten wir mit einer Umfrage auch herausfinden, welche Beteiligungsoptionen die Einwohner favorisieren und Vorschläge für weitere Beteiligungsmodelle sammeln. Die größte Zustimmung fand das Angebot für den Bau eines Bürger- und Kommunalwindrads (48,6%) gefolgt von der Möglichkeit einer festverzinslichen Geldanlage (24,3%). Die Ergebnisse der Umfrage sind hier veröffentlicht.

Standort

Der geplante Windpark Boltersen-Ost liegt im Landkreis Lüneburg, östlich der Ortschaft Boltersen (Gemeinde Rullstorf) und schließt sich an den vorhandenen Windpark Wendhausen-Boltersen an. 

Fragen & Antworten

Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten. 

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.  

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf sensible Vogelarten werden im Zuge der Planungsphase umfassend untersucht. Grundsätzlich kann man sagen: Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.

Um Investitionen in Wind- und andere erneuerbare Energieanlagen überhaupt attraktiv zu machen, war eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom nötig. Die Alternative wäre gewesen, konventionelle Kohle- und Atomkraftwerke einfach weiterlaufen zu lassen. Die Einspeisevergütung ist also ein wichtiges Instrument zur Förderung der Energiewende, ihre weitere Notwendigkeit wird regelmäßig überprüft und ist daher auch häufig Gegenstand von wissenschaftlichen und politischen Debatten. Untersuchungen zeigen, dass erneuerbare Energieanlagen, insbesondere in Kombination mit Speichern, heute bereits in der Lage sind, Strom günstiger zu produzieren als konventionelle Kraftwerke.
Die Einspeisevergütung wurde bis 2022 über die EEG-Umlage finanziert, die jeder Verbraucher mit der Stromrechnung bezahlt hat. Die EEG-Umlage wurde abgeschafft, um Verbraucher zu entlasten. Die Finanzierung der Einspeisevergütung für erneuerbare Energieanlagen erfolgt nun über den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung. Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen zur Erreichung der Klimaziele. Der Klima- und Transformationsfonds wird hauptsächlich durch Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und dem Europäischen Emissionshandel finanziert. 

Die Gefahr durch Eis an Windenergieanlagen ist sehr gering. In Deutschland sind bislang keine Schäden durch Eiswurf bekannt. Unterschieden wird zwischen Eisabfall und Eiswurf. Eisabfall bezeichnet herabfallendes Eis an einer stillstehenden Windenergieanlage. Hinweisschilder warnen davor. Der Bereich unter dem Windrad sollte bei entsprechender Wetterlage nicht betreten werden. Beim Eisabwurf wird Eis durch die sich drehenden Rotorblätter abgeworfen. An einer Windenergieanlage in Betrieb kann sich kein Eis bilden. Nach einem Stillstand darf die Windenergieanlage bei Eisbildung deshalb nicht angefahren werden. Dafür sind die Anlagen mit Eiserkennungssensoren ausgestattet. 

Seit 2021 gibt es eine neue bundesweite Regelung zur so genannten Gewerbesteuerzerlegung. Die Gewerbesteuer für Solarparks und Windenergieanlagen wird zu zehn Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung zwischen der Gemeinde, in der der Anlagenbetreiber seinen Sitz hat, und der Gemeinde, in der die Windenergieanlagen stehen, verteilt. Das heißt: Mindestens 90 Prozent der Steuern verbleiben in der Gemeinde, in der die Windenergieanlagen stehen. 

Windenergieanlagen werden manchmal trotz Wind abgeschaltet. Dafür gibt es verschiedene Gründe: 1.) Das Stromnetz muss vor Überlastungen geschützt werden. 2.) Bei negativen Strompreisen an der Strombörse müsste der Betreiber draufzahlen und drosselt dann die Leistung. 3.) Wartungs- und Reparaturarbeiten an Windkraftanlagen. 4.) Bei Sturm werden Anlagen zum Eigenschutz abgeschaltet. 5.) Auch Emissionsschutzgründe führen zu Abschaltungen, bspw. nachts zur Reduktion von Schallemissionen oder bei Schattenwurf von mehr als 30 Minuten pro Tag auf ein Wohnhaus. 6.) Für den Artenschutz können auch Abschaltungen nötig sein, z.B. zum Schutz von Fledermäusen eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang. 7.) In der Nähe von Flugplätzen ist es erforderlich, Windenergieanlagen abzuschalten, wenn sich ein Flugzeug nähert. 8.) Zum Schutz von benachbarten Windenergieanlagen ist es bei bestimmten Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten erforderlich, einzelne Windräder abzuschalten, um Verwirbelungen zu vermeiden.

Faktencheck zur Windenergie

Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt. 

UNSERE LEISTUNGEN

Flächensicherung 100%
Projektierung
Genehmigung

Die Gemeinde Rullstorf stellt mit der Gemeindeöffnungsklausel nach Baugesetzbuch zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung bereit. Sie leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz und profitiert auch finanziell.

Ludger Hülsmann, Projektleiter

Weitere Projekte von naturwind

Windpark Südkämper Bruch

Windpark Wangelau-Witzeeze

Windpark Wendhausen-Boltersen

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"