mecklenburg-vorpommern
windpark gehlsbach
naturwind plant im nördlichen Bereich des Windvorranggebietes Vietlübbe, zwölf Windenergieanlagen zu errichten. Im Sommer 2025 wurde der Genehmigungsantrag für den „Windpark Gehlsbach“ eingereicht. Gemeinden und Anwohner werden von finanziellen Beteiligungsmodellen profitieren.

Projektstatus
Genehmigungsverfahren

Anlagentyp
12 Vestas V-162

Leistung
74,4 MW

Projektpartner
wpd onshore
Aktueller Planungsstand und nächste Schritte
Das Windvorranggebiet 35/25 Vietlübbe wird im aktuellen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg dargestellt. Das Gebiet wurde 2025 im Zuge der Teilfortschreibung des Kapitels Energie neu ausgewiesen und trägt zur Erreichung der von der Bundesregierung geforderten Flächenziele bei. Danach müssen 1,4 Prozent der Regionsfläche bis 2027 für die Windenergie bereitgestellt werden. naturwind hat bereits im Sommer 2025 die Planungen für den Bau des Windparks Gehlsbach abgeschlossen und den Genehmigungsantrag eingereicht. Im Vorfeld fanden sämtliche Standortprüfungen und Umweltuntersuchungen statt. Die zwölf Anlagen der 6 MW-Klasse sind im nördlichen Bereich des Windvorranggebietes geplant. Mit einer Genehmigung wird 2027 gerechnet.
So können Gemeinden und Anwohner profitieren
Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Standortkommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Zudem verpflichtet das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Windparkbetreiber seit 2016 zur Beteiligung von Kommunen und Anwohnern. Es gibt verschiedene Beteiligungsoptionen, darunter neben Direktzahlungen an die umliegenden Gemeinden u.a. einen Strombonus für Anwohner. Über das konkrete Beteiligungsmodell wird im weiteren Projektverlauf in Absprache mit den betroffenen Gemeinden und unter Berücksichtigung des dann geltenden Beteiligungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Das Beteiligungsgesetz des Landes wird derzeit (Stand Januar 2026) novelliert.
Standort
Das Windvorranggebiet Vietlübbe liegt im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwischen den Orten Vietlübbe (Gemeinde Gehlsbach) und Wangelin (Gemeinde Ganzlin). Das Gebiet ist 246 Hektar groß.
Faktencheck zur Windenergie
Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt.
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