mecklenburg-vorpommern
windpark glaisin
naturwind plant östlich von Glaisin den Bau von sieben Windenergieanlagen. Ziel ist es, sauberen Strom direkt in der Region zu erzeugen und unter anderem das nahegelegene Gewerbegebiet Stüdekoppel mit erneuerbarer Energie zu versorgen.Gemeinden und Anwohner vor Ort sollen von dem Vorhaben profitieren. Das Teilhabekonzept sieht u.a. die Zahlung einer Kommunalabgabe für umliegende Gemeinden sowie einen Strombonus für Anwohner vor.

Projektstatus
Bebauungsplanverfahren / Genehmigungsverfahren

Anlagentyp
7 Vestas V-162

Leistung
50,4 MW

Projektpartner
wpd onshore
Was bisher geschah
naturwind plante ursprünglich den Bau von 13 Windenergieanlagen zwischen den Orten Glaisin, Hornkaten und Bresegard. Das Plangebiet lag größtenteils innerhalb eines vorgesehenen Windvorranggebietes, das zuletzt im vierten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (Stand Dezember 2024) mit einer Fläche von 710 Hektar dargestellt wurde.
Im Dezember 2023 reichte naturwind einen Genehmigungsantrag für den Bau und Betrieb von 13 Anlagen ein. Nach Auswertung erster Einwendungen und Gesprächen mit Anwohnern wurden drei der ursprünglich geplanten 13 Anlagen aus dem Verfahren herausgenommen. Bevor das Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden konnte, wurde im Herbst 2025 die vorgesehene Regionalplankulisse von 2,1 auf 1,4 Prozent reduziert. Infolgedessen wird Plangebiet Glaisin derzeit nicht im Raumentwicklungsprogramm berücksichtigt.
Für das Ziel, bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,1 Prozent der Fläche für die Windenergie bereitzustellen, soll zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Planverfahren durchgeführt werden. naturwind geht aktuell davon aus, dass die Flächen bei Glaisin dabei erneut in die Planung aufgenommen werden.
Aktueller Planungsstand
Aktuell wird angestrebt, im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens der Stadt Ludwigslust ein kleineres Windenergiegebiet östlich von Glaisin auszuweisen. Hierfür sollen sieben der bereits im laufenden Genehmigungsverfahren berücksichtigten Standorte weiterverfolgt werden.
Ein zentrales Ziel des Projekts ist es, den erzeugten Strom für die Versorgung des nahe gelegenen Gewerbegebiets Stüdekoppel zu nutzen und damit einen direkten regionalen Mehrwert zu schaffen. Darüber hinaus werden verschiedene Optionen zur Entwicklung ergänzender Energieinfrastrukturen geprüft. Dazu zählen insbesondere der Einsatz von Batteriespeichern sowie die Erzeugung von Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen.
Teilhabe für Gemeinden und Anwohner: Rund 500.000 Euro pro Jahr
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet Windparkbetreiber seit 2016, Kommunen und Anwohner finanziell zu beteiligen. Im März 2026 hat der Landtag ein weiterentwickeltes Beteiligungsgesetz beschlossen, sodass Bürger und Gemeinden künftig noch mehr von Windparks in ihrer Nachbarschaft profitieren. Das neue Gesetz sieht vor, dass
- 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung an Gemeinden im 2,5 Kilometer-Umkreis zu zahlen sind. Die Verteilung erfolgt anteilig nach der Fläche innerhalb des Umkreises.
- Weitere 5.000 Euro je Megawatt sollen die Einwohner im 2,5 Kilometer-Umkreis in Form von Strompreisgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen erhalten.
Alternativ zu diesem Standard-Modell können Gemeinden auch andere Beteiligungsmodelle mit Windparkbetreibern vereinbaren, etwa eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung in einer Genossenschaft oder Förderungen für Vereine. Für den Windpark Glaisin wird zunächst das Standard-Modell angeboten.
Beteiligung der Gemeinden: Insgesamt 252.000 Euro jährlich, die wie folgt verteilt werden:
- Ludwigslust 144.331 Euro pro Jahr
- Bresegard bei Eldena 42.921 Euro pro Jahr
- Eldena 33.509 Euro pro Jahr
- Göhlen 18.487 Euro pro Jahr
- Karstädt 12.752 Euro pro Jahr
Beteiligung der Anwohner: Weitere 252.000 Euro stehen den Haushalten im Umkreis zur Verfügung. Betroffen sind die Ortschaften Glaisin, Hornkaten und Bresegard - zusammen rund 285 Haushalte. Daraus ergibt sich ein jährlicher Strombonus von 884 Euro pro Haushalt.
Hinweis: Die Zahlen basieren auf dem derzeitigen Planungsstand und sind abhängig von den konkreten Standorten der Windenergieanlagen sowie deren Leistung. Im Rahmen des weiteren Verfahrens können sich Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf die Höhe und Verteilung der finanziellen Beteiligung haben können.
Standort
Der Windpark Glaisin soll auf einer Fläche östlich von Glaisin entstehen. Glaisin ist ein Ortsteil der Stadt Ludwigslust im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Faktencheck zur Windenergie
Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt.
Fragen & Antworten
In Deutschland müssen Windräder ab 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, die Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft, sondern nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die so genannte Hindernisbefeuerung wird dadurch nachts zu mehr als 90 Prozent aus sein.
Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft, auch Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Für junge Menschen ist der Anblick von Windrädern bereits völlig normal. Bei modernen Windenergieanlagen ist die optische Wirkung von Windrädern durch kleinere Rotor-Drehzahlen geringer.
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.
Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.
Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten.
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