mecklenburg-vorpommern
windpark glaisin
naturwind plant auf einer Fläche südlich und südöstlich von Glaisin - zwischen den Orten Glaisin, Hornkaten und Bresegard - den Bau eines Windparks. Derzeit läuft ein Genehmigungsverfahren für 13 Windenergieanlagen der 7 MW-Klasse. Das Plangebiet für den Windpark Glaisin befindet sich größtenteils innerhalb des vorgesehenen Windenergiegebietes WEG 46/24 Bresegard, das im aktuell vierten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg dargestellt wird (Stand Dezember 2024). Gemeinden und Anwohner sollen von der Windenergieerzeugung vor Ort profitieren. Das Teilhabekonzept sieht u.a. die Zahlung einer Kommunalabgabe für umliegende Gemeinden sowie einen Strombonus für Anwohner vor. naturwind hat ein Teilhabekonzept entwickelt, das Zahlungen von jährlich rund einer halben Million Euro vorsieht.
Projektstatus
Genehmigungsverfahren
Anlagentyp
13 Vestas V-162
Leistung
93,6 MW
Projektpartner
wpd onshore
Aktueller Planungsstand
naturwind hat im Dezember 2023 einen Genehmigungsantrag für den Bau und Betrieb der Anlagen im Windpark Glaisin bei der zuständigen Behörde eingereicht. Ein Großteil der Stellungnahmen von Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange liegt vor (Stand Dezember 2024). Im Anschluss folgt die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. In diesem Rahmen haben auch Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben. Mit einer abschließenden Genehmigung wird 2025 gerechnet.
Teilhabe für Gemeinden: Rund 390.000 Euro pro Jahr
Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Kommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom zu zahlen.
Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises um eine Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, erfolgt die Aufteilung anhand des Flächenanteils der Gemeinde innerhalb des 2,5 km-Umkreises. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, für den Windpark Glaisin die Kommunalabgabe von 0,2 Cent an die umliegenden Gemeinden zu zahlen. Das sind laut Ertragsprognosen für die 13 geplanten Anlagen rund 390.000 Euro pro Jahr. Über die Betriebsdauer von 20 Jahren werden insgesamt knapp 7,8 Millionen Euro in die Gemeindekassen fließen. Jährlich sind voraussichtlich folgende Zahlungen (ertragsabhängig) möglich:
- Ludwigslust rd. 215.000 Euro pro Jahr
- Bresegard rd. 74.000 Euro pro Jahr
- Eldena rd. 44.000 Euro pro Jahr
- Göhlen rd. 20.000 Euro pro Jahr
- Karstädt rd. 15.300 Euro pro Jahr
- Alt Krenzlin rd. 10.000 Euro pro Jahr
- Grebs-Niendorf rd. 5.800 Euro pro Jahr
- Karenz rd. 4.200 Euro pro Jahr
Teilhabe für Anwohner: Rund 130.000 Euro pro Jahr
Zusätzlich zur Kommunalabgabe für die umliegenden Gemeinden hat sich der künftige Windparkbetreiber verpflichtet, jährlich 10.000 Euro pro Windenergieanlage für die Bürgerbeteiligung bereitzustellen, für die 13 geplanten Anlagen zusammen 130.000 Euro pro Jahr. Erste Ideen zur Verwendung dieser Mittel wurden mit der Ortsteilvertretung Glaisin diskutiert. Eine Option ist die Zahlung eines Strombonus an Privathaushalte in Glaisin und Hornkaten. Weitere Mittel könnten an Vereine und soziale Projekte vor Ort, in die Aufbesserung des Ortsbildes oder den Bau eines Gemeindehauses fließen. Des Weiteren sind finanzielle Teilhabemöglichkeiten denkbar, zum Beispiel mit einer festverzinslichen Geldanlage. Welche der genannten Optionen angeboten wird, darüber entscheiden die Projektpartner im weiteren Projektverlauf in Absprache mit den Ortsvertretungen. Eine Umfrage soll helfen, herauszufinden, welche Beteiligungsoptionen die Einwohner favorisieren. Auch Vorschläge für weitere Beteiligungsmodelle sind willkommen. Die Umfrage findet im Rahmen einer Infomesse am 27. Januar 2025 statt.
Infomesse und Umfrage für Einwohner von Glaisin und Hornkaten
Wir laden alle Einwohner von Glaisin und Hornkaten am Montag, 27. Januar 2025, herzlich zu einem Infoabend zur Zukunft der Windenergie in der Region ein. An Themenständen informieren wir über Chancen und Auswirkungen unseres Windpark- und Teilhabekonzepts und wollen dazu mit den Einwohnern ins Gespräch kommen. Die Infostände sind von 16 bis 19 Uhr im Forsthof Glaisin aufgebaut. Besucher können jederzeit dazu kommen.
Im Rahmen der Infomesse zum Windpark Glaisin wollen wir mit einer Umfrage herausfinden, welche Beteiligungsoptionen die Einwohner favorisieren und Vorschläge für weitere Beteiligungsmodelle sammeln. Die Umfrage kann vor Ort auf der Infomesse ausgefüllt werden und ist vom 27. Januar bis 3. Februar auch online möglich:
- Online-Umfrage Teilhabemöglichkeiten Windpark Glaisin (Achtung: Umfrage nur möglich v. 27.01. bis 3.02.)
- Einladung Infomesse als PDF
Standort
Der Windpark Glaisin soll auf einer Fläche zwischen Glaisin, Hornkaten und Bresegard entstehen. Glaisin ist ein Ortsteil der Stadt Ludwigslust im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Fragen & Antworten
Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft, auch Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Für junge Menschen ist der Anblick von Windrädern bereits völlig normal. Bei modernen Windenergieanlagen ist die optische Wirkung von Windrädern durch kleinere Rotor-Drehzahlen geringer.
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.
Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.
In diversen Untersuchungen zum Thema wurde festgestellt, dass Windenergieanlagen keinen dauerhaft negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben. Allenfalls sind vorübergehende Marktirritationen beobachtet worden, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Manche nutzen dieses Argument auch, um Kaufpreise gezielt zu drücken. Langfristig sind andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich die Verkehrsanbindung, die Versorgungsinfrastruktur und primär auch die demografische Entwicklung.
Windenergieanlagen beeinträchtigen denkmalgeschützte Bauwerke überhaupt nicht. Vielmehr geht es um Sichtbeziehungen im Umfeld. Die uns umgebende Landschaft ist eine Kulturlandschaft, die durch uns Menschen seit Generationen verändert wird. Windenergieanlagen haben dabei den Vorteil, dass sie nach Ende der Betriebsdauer rückstandslos zurückgebaut werden können und Sichtbeziehungen zu Denkmälern dann nicht mehr beeinträchtigt werden.
Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.
In Deutschland müssen Windräder ab 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, die Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft, sondern nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die so genannte Hindernisbefeuerung wird dadurch nachts zu mehr als 90 Prozent aus sein.
Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten.
Eine Windenergieanlage erwirtschaftet während ihrer Lebenszeit ein Vielfaches der Energie, die für Herstellung und Betrieb aufgewendet wurde. In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.
Ja, durch Erosion an den Rotorblättern entsteht Mikroplastik. Die Menge an Mikroplastik, die durch Windräder entsteht, ist im Vergleich zu anderen Quellen aber eher unbedeutend. Große Mikroplastikquellen sind Autoreifen, Kunststoffverpackungen und Textilien.
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