mecklenburg-vorpommern

windpark gustow

naturwind plant zwischen Gustow und Saalkow bis zu zehn Windenergieanlagen zu errichten. Umliegende Gemeinden und Anwohner sollen von der Windenergieerzeugung profitieren. Das Teilhabekonzept sieht u.a. einen Strombonus für Privathaushalte vor. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Genehmigungsplanung

Anlagentyp

10 Enercon E-175

Leistung

70 MW

Projektpartner

Windpark Gustow GmbH & Co. KG

Aktueller Planungsstand

Das Gebiet nördlich von Gustow wird im Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern als Windvorranggebiet dargestellt. 2024 fand bereits die erste Beteiligungsrunde statt, 2026 folgt die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Gemeinden und Anwohner können Stellungnahmen abgeben. Hintergrund der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes sind die vom Gesetzgeber vorgegeben Flächenziele zum Windenergieausbau. Diese Übersichtskarte (PDF) zeigt unsere aktuelle Anlagen-Planung für das Windvorranggebiet Gustow. 

Um die optischen Auswirkungen des Windparks zu untersuchen, wurden mittels Visualisierung Sichtbeziehungen  hergestellt. Je nach Blickpunkt und Sichtachse sind die Windenergieanlagen teilweise präsent, teils auch nicht. Die Ergebnisse der Visualisierung sind im Dokument Visualisierung Windpark Gustow dargestellt. 

 

So können Gemeinden und Anwohner profitieren

Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Standortkommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Zudem verpflichtet das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Windparkbetreiber seit 2016 zur Beteiligung von Kommunen und Anwohnern. Es gibt verschiedene Beteiligungsoptionen, darunter neben Direktzahlungen an die umliegenden Gemeinden u.a. einen Strombonus für Anwohner. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit des Projekts. Allein für die Gemeinde Gustow sind Direktzahlungen von bis zu 345.000 pro Jahr möglich sowie ein Strombonus von jährlich 875 bis 1.300 Euro pro Haushalt. Über das konkrete Beteiligungsmodell wird im weiteren Projektverlauf in Absprache mit der Gemeinde und unter Berücksichtigung des dann geltenden Beteiligungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Das Beteiligungsgesetz des Landes wird derzeit (Stand Januar 2026) novelliert. Am 6. Januar 2026 fand für Einwohner von Gustow eine Infomesse zum geplanten Windpark statt, auf der auch ein neues Teilhabekonzept nach dem aktuellen Entwurf des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes vorgestellt wurde.

 

Weitere Informationen zur Beteiligung an Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es bei der Landesenergie- und Klimaschutzagentur. Sie berät Gemeinden und Bürger in Sachen Beteiligung und führt Schulungen dazu durch. »Link

 

Übrigens: Nach dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erhalten Anwohner und Gemeinden die Zahlungen grundsätzlich über die gesamte Betriebsdauer der Windenergieanlagen, in der Regel mindestens 20 Jahre. Bei einem Betreiberwechsel gehen die Pflichten aus dem Beteiligungsgesetz auf den neuen Betreiber über. 

Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark Gustow

Windparkbetreiber sind zu Ausgleichsmaßnahmen für den Bau von Windenergieanlagen verpflichtet. Unser Ziel ist, diese möglichst ortsnah durchzuführen. Für den Windpark Gustow wird eine Renaturierungsmaßnahme auf der Halbinsel Drigge umgesetzt. Dort werden 21 Hektar Ackerland in Wald umgewandelt. Geplant ist, mehr als 40 verschiedene Baum- und Straucharten anzupflanzen und so die Artenvielfalt zu fördern und das Landschaftsbild aufzuwerten. Auf eine künftige Bewirtschaftung des Waldes wird - abgesehen von den Waldrändern - verzichtet. Des Weiteren hat naturwind ein Umweltplanungsbüro beauftragt, Sichtschutzanpflanzungen im Umfeld der geplanten Windenergieanlagen zu prüfen. Diesen Wunsch hatten Anwohner geäußert. Ob es gelingt, solche Baumhecken anzupflanzen, hängt insbesondere auch von der Zustimmung der Eigentümer der Flächen ab. In der Regel erfolgen solche Anpflanzungen an vorhandenen Feldwegen. 

Standort

Die Windenergieanlagen sollen auf einer Fläche nördlich von Gustow, zwischen den Orten Gustow und Saalkow, entstehen. Saalkow ist ein Ortsteil der Gemeinde Gustow im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Fragen & Antworten

In Deutschland müssen Windräder seit 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, die Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft, sondern nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die so genannte Hindernisbefeuerung wird dadurch nachts zu mehr als 90 Prozent aus sein.

Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf maximal ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft. Wer sich darauf einlässt, entdeckt eine neue Landschaftsästhetik. Für junge Menschen ist der Anblick bereits völlig normal. Zudem ist heute bei modernen Windenergieanlagen durch geringere Rotor-Drehzahlen die optische Wirkung  von Windrädern geringer. 

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie. Mehr dazu im Infopapier Schall und Windenergie des Bundesverbands Windenergie (BWE). »Link  

Bauliche Veränderungen im Umfeld können kurzzeitige Kaufpreisschwankungen auslösen. Das ist aber ganz normal auf dem Immobilienmarkt. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben Windenergieanlagen jedoch keinen dauerhaft negativen Einfluss auf Immobilienwerte. Das haben diverse Untersuchungen bestätigt. Es sind viele Faktoren, die den Grundstückspreis beeinflussen, und nicht eine einzelne Komponente wie die Windkraft. Vor allem sind es demografische und ökonomische Einflüsse. 

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.

Seit einer Gesetzesänderung 2021 zur so genannten Gewerbesteuerzerlegung fließen im Regelfall 90 Prozent der Gewerbesteuern an die Gemeinde, in der die Windräder stehen. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Betriebsergebnis ab. Das Betriebsergebnis wird in den ersten Jahren aufgrund hoher Zinsen und hoher Abschreibungen oft geschmälert, sodass in den Anfangsjahren keine oder nur geringe Gewerbesteuern anfallen. Gewerbesteuereinnahmen sind umlagepflichtig, sodass nicht das gesamte Geld in der Gemeinde bleibt.  Anders bei den finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten. Diese Mittel sind i.d.R. nicht umlagepflichtig.

Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten. 

Faktencheck zur Windenergie

Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt. 

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"