mecklenburg-vorpommern

windpark gustow

naturwind plant zusammen mit dem Landwirtschaftsbetrieb Agrar Süd-Rügen, zwischen Gustow und Saalkow bis zu zehn Windenergieanlagen zu errichten. Umliegende Gemeinden und Anwohner sollen von der Windenergieerzeugung profitieren. Das Teilhabekonzept sieht u.a. einen Strombonus für Privathaushalte vor. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Vorplanung

Anlagentyp

10 Vestas V-172

Leistung

72 MW

Projektpartner

Agrar Süd-Rügen

Aktueller Planungsstand

Das Gebiet nördlich von Gustow wird im ersten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern als Windvorranggebiet dargestellt. Von August bis Oktober 2024 fand die erste Beteiligungsrunde statt. Gemeinden und Anwohner konnten Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Hintergrund der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes sind die vom Gesetzgeber vorgegeben Flächenziele zum Windenergieausbau. 

Am 30. September 2024 fand im Gemeindehaus Gustow eine erste Informationsveranstaltung für Anwohner statt, auf der über den geplanten Windpark und das Teilhabekonzept informiert wurde.  

So können umliegende Gemeinden profitieren

Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Standortkommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. 

Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises um eine Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, erfolgt die Aufteilung anhand des Flächenanteils der Gemeinde innerhalb des 2,5 km-Umkreises. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, für den Windpark Gustow die Kommunalabgabe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden zu zahlen. Das sind für die zehn geplanten Anlagen zusammen rund 386.000 Euro pro Jahr. Der größte Anteil - rund 232.000 Euro - entfällt auf die Gemeinde Gustow. Für Altefähr sind es rund 71.000 Euro, für Rambin 56.000 Euro, Poseritz 25.000 Euro und Samtens knapp 1.000 Euro. Über die Betriebsdauer von 20 Jahren werden so insgesamt knapp 7,8 Millionen Euro in die Gemeindekassen fließen. 

So können Anwohner profitieren

naturwind und der Landwirtschaftsbetrieb Agrar Süd-Rügen haben sich darauf verständigt, zusätzlich jährlich 24.000 Euro pro Windenergieanlage für Teilhabeprojekte vor Ort zur Verfügung zu stellen. Bei zehn Windenergieanlagen wären das 240.000 Euro pro Jahr. Erste Ideen für die Verwendung der Mittel wurden auf der Anwohner-Informationsveranstaltung am 30. September vorgestellt. Eine Option ist die Zahlung eines Strombonus an Privathaushalte in umliegenden Orten. Bis zu 500 Euro Bonus pro Haushalt sind denkbar. Weitere Mittel könnten an Vereine und soziale Projekte vor Ort fließen. Des Weiteren sind finanzielle Teilhabemöglichkeiten denkbar, entweder mit einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einer Bürgerwindanlage oder mit einer festverzinslichen Geldanlage, z.B. in einem Sparbrief. In beiden Fällen können Anwohner von attraktiven Renditen profitieren. Welche der genannten Optionen angeboten wird, darüber entscheiden die Projektpartner im weiteren Projektverlauf auch in Absprache mit der Gemeinde.

Teilhabekonzept als PDF

Standort

Die Windenergieanlagen sollen auf einer Fläche nördlich von Gustow, zwischen den Orten Gustow und Saalkow, entstehen. Saalkow ist ein Ortsteil der Gemeinde Gustow im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Kontakt & Links

naturwind schwerin GmbH

Fragen & Antworten

Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf maximal ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft. Wer sich darauf einlässt, entdeckt eine neue Landschaftsästhetik. Für junge Menschen ist der Anblick bereits völlig normal. Zudem ist heute bei modernen Windenergieanlagen durch geringere Rotor-Drehzahlen die optische Wirkung  von Windrädern geringer. 

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.  

Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.

Ein solcher Zusammenhang konnte in diversen Untersuchungen nie nachgewiesen werden. Allenfalls sind vorübergehende Marktirritationen beobachtet worden, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Manche nutzen dieses Argument auch, um Kaufpreise gezielt zu drücken. Langfristig sind andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich Infrastruktur, Angebot und Nachfrage etc.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.

In Deutschland müssen Windräder spätestens ab 2023 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, die Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft, sondern nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die so genannte Hindernisbefeuerung wird dadurch nachts zu mehr als 90 Prozent aus sein.

Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten. 

Eine Windenergieanlage erwirtschaftet während ihrer Lebenszeit ein Vielfaches der Energie, die für Herstellung Betrieb aufgewendet wurde. Im Schnitt liegt der Kohlendioxid-Ausstoß der Windenergie in Deutschland bei 25 Gramm pro produzierter Kilowattstunde. Zum Vergleich: Ein herkömmliches Braunkohlekraftwerk emittiert etwa 1.000 Gramm CO2 je Kilowattstunde, Solarstrom etwa 50 Gramm.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"