mecklenburg-vorpommern

windpark rieps

naturwind hat im Sommer 2021 die Genehmigung zum Bau und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Rieps erhalten. In der Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zum 1. September 2021 wurde zudem ein Zuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erteilt. Das Projekt wurde auf eine Betreibergesellschaft übertragen, die im Herbst 2022 mit dem Bau des Windparks begonnen hat. Die geplanten Anlagen werden im 70 Hektar großen geplanten Windeignungsgebiet Rieps errichtet. Für die Fläche wird von der regionalen Planungsgemeinschaft Westmecklenburg seit Jahren die Ausweisung als Eignungsgebiet vorbereitet.

Neben dem Betrieb der Windenergieanlagen als einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz und zur Umsetzung der Energiewende profitiert die Gemeinde Rieps von finanziellen Vorteilen. Bei der Standortplanung für die Windenergieanlagen und die Zuwegungen wurden gemeindeeigene Flächen berücksichtigt, sodass Rieps zusätzliche Pachteinnahmen erhält. Zudem werden betroffene Gemeinden an den Erträgen aus der Windenergie beteiligt. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Genehmigung erteilt

Anlagentyp

6 Nordex N149

Leistung

27 MW

Projektpartner

mea Energieagentur MV

Kommune wird an der Windenergie beteiligt

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V (Bügem) verpflichtet Projektträger dazu, Einwohner und Kommunen in einem Umkreis von fünf Kilometer um einen Windpark an den Erlösen zu beteiligen. Dies kann entweder in Form von Gesellschaftsanteilen erfolgen, die zum Kauf angeboten werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Ausgleichsabgabe für Kommunen in Kombination mit einem Sparprodukt für Einwohner. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V wurde 2016 von der Landesregierung in Schwerin verabschiedet. Mecklenburg-Vorpommern war damit das erste Bundesland, dass Teilhabe an Windparks gesetzlich geregelt hat. Am 1. Januar 2021 trat zudem ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Wie beide Gesetze korrespondieren können, wird derzeit noch geklärt.

Standort

Das Windeignungsgebiet liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg, östlich des Ratzeburger Sees, in den Gemeinden Rieps und Thandorf. 

Porträt Kim Müller

Baufortschritt

Der Windpark ist am Netz. Der Probelauf war erfolgreich.

Die Inbetriebnahme der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ist noch nicht erfolgt.

die Verlegung der Kabel bis zum Umspannwerk bei Rehna hat bereits im Mai 2023 begonnen

alle sechs Windkraftanlagen stehen

vier von sechs Windkraftanlagen sind errichtet

Errichtung der ersten Anlage

Es geht voran. Kranstellflächen und Straßenerweiterungen werden vorbereitet.

Fundamente sind fertig

Die ersten Fundamente sind fertig

Baustraße und erste Baugruben

Die Zuwegung ist bereits abgesteckt


 

Weitere informationen

Bürgerbeteiligung MV: Genehmigung für sechs Windräder

Wir freuen uns, gemäß § 4 Absatz 3 Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz („BüGembeteilG M-V“) informieren zu können, dass die Naturwind Schwerin GmbH am 29.07.2021 eine Genehmigung für sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N-149 in der Gemeinde Rieps erhalten hat und in der Ausschreibung für Windenergie an Land vom 1. September 2021, die seitens der Bundesnetzagentur durchgeführt wurde, auch einen Zuschlag. Das Vorhaben wurde auf eine Betreibergesellschaft übertragen, welche die weiteren Informationspflichten gemäß dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz („BüGembeteilG M-V“) wahrnehmen wird. Betreibergesellschaft ist die Energiepark Rieps GmbH & Co. KG, Obotritenring 40, 19053 Schwerin.

 

Kontakt 

Tel. +49 (0)385 7 55 30 44

Mail: info@windbeteiligung-mv.de

UNSERE LEISTUNGEN

Standortprüfung 100%
Flächensicherung 100%
Projektierung 100%
Genehmigung 100%

Eine der großen Herausforderungen bestand in der Beurteilung der Sichtbeziehungen zum
UNESCO-Welterbe Hansestadt Lübeck.

Anne-Katrin Voß, Projektleiterin

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"