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windpark scharnebeck

naturwind plant zusammen mit der Gemeinde Scharnebeck den Bau von bis zu sieben Windenergieanlagen entlang des Elbe-Seitenkanals nördlich von Scharnebeck. Die Gemeinde beschloss dafür im Januar 2026 die Aufstellung eines Bebauungsplans. Mit dem Windpark Scharnebeck leistet die Gemeinde einen Beitrag zum Klimaschutz und profitiert auch finanziell von der Windenergienutzung. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Bebauungsplanverfahren

Anlagentyp

7 Vestas V-172

Leistung

50,4 MW

Aktueller Planungsstand und nächste Schritte

naturwind ist bereits seit 2018 in der Region aktiv. Hintergrund: Der Landkreis Lüneburg hatte die Fläche am Elbe-Seiten-Kanal in der Vergangenheit bereits als mögliches Windvorranggebiet ins Auge gefasst, ist bei der finalen Festlegung der Vorranggebiete im Regionalen Raumordnungsprogramm 2025 aber wieder davon abgerückt. Ziel der Gemeinde ist es nun, die Fläche über ein Bauleitplanverfahren als Windparkgebiet auszuweisen. Die Gemeindeöffnungsklausel erlaubt es Gemeinden, zusätzlich zur Regionalplanung Flächen für die Windenergie auszuweisen, solange die von der Bundesregierung vorgegebenen Flächenziele für die Windenergie nicht erreicht sind. Die Gemeinde macht von dieser Regelung Gebrauch und hat im Januar 2026 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. 

Die Gemeinde erarbeitet nun mit einem externen Städteplaner einen Bebauungsplanentwurf für den Windpark, der dann öffentlich ausgelegt wird, sodass Einwohner die Möglichkeit haben, sich über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, die Kosten für das Bebauungsplanverfahren übernimmt naturwind. Parallel zur Bauleitplanung finden dann bereits naturschutzfachliche Untersuchungen zum geplanten Windpark Scharnebeck statt, Brutvögel werden kartiert und Schall- und Schattenemissionen untersucht. 

Teilhabe für Gemeinde und Einwohner

Die Gemeinde verspricht sich von der Windenergienutzung auch zusätzliche Einnahmen für die Gemeindekasse. Das Energie-Beteiligungs-Gesetz Niedersachsen regelt die finanzielle Teilhabe für betroffene Gemeinden und Anwohner. Konkret heißt es darin, dass Gemeinden im 2,5 Kilometer-Umkreis um einen Windpark je erzeugter Kilowattstunde Windstrom 0,2 Cent als Akzeptanzabgabe erhalten. Die Aufteilung erfolgt anhand des Flächenanteils der Gemeinden im 2,5-Kilometer-Radius. Jährlich fließen so laut erster Ertragsprognose rd. 115.000 Euro in die Gemeinde Scharnebeck. 

Darüber hinaus sieht das Energie-Beteiligungs-Gesetz Niedersachsen eine Zusatzbeteiligung für betroffene Gemeinden und Anwohner vor. Diese Zusatzbeteiligung muss 0,1 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom entsprechen oder 20 Prozent der Anteile am Windpark. Denkbar ist beispielsweise der Betrieb eines Kommunalwindrads durch die umliegenden Gemeinden und deren Einwohner. naturwind hat den Betrieb eines eigenen Windrades durch die Gemeinde angeboten.

Standort

Das für den Windpark Scharnebeck avisierte Gebiet liegt nördlich von Scharnebeck entlang des Elbe-Seiten-Kanals. Die Standorte sind östlich des Kanals geplant. Das Gebiet reicht im Norden bis zur Neetze, zugleich Gemeindegrenze nach Echem. 

Faktencheck zur Windenergie

Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt. 

UNSERE LEISTUNGEN

Flächensicherung
Projektierung
Genehmigung

Die Gemeindeöffnungsklausel gibt den Gemeinden mehr Spielraum bei der Windparkplanung. Sie können Anzahl und Standorte der Windenergieanlagen gezielt steuern. 

Wolfgang Roth, Projektentwickler

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"