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Positiver Vorbescheid für den Windpark Baruth-Mückendorf

Wichtige Hürde für lokales Versorgungskonzept „Energie für Baruth“: Der Bau von Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet außerhalb eines Windvorranggebietes ist möglich.

Die Planungen für den Windpark Baruth-Mückendorf haben eine bedeutende Hürde genommen. Die naturwind Potsdam GmbH hat einen positiven Vorbescheid für den Bau und Betrieb von
19 Windenergieanlagen im Forst nördlich des Baruther Ortsteils Mückendorf erhalten. Dieser bestätigt, dass die geplanten Anlagen als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig sind. „Der Vorbescheid markiert einen wichtigen Fortschritt bei der Umsetzung unseres lokalen Energieversorgungskonzepts“, sagt Stephan Wiggeshoff, Projektleiter bei naturwind.

Im Vorbescheid wurde festgestellt, dass die beantragten Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“ errichtet werden können. Dr. Tobias Müller von der Rechtsanwaltsgesellschaft Weiss & Müller erläutert dazu: “Das Landesamt für Umwelt hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Die Errichtung von Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet außerhalb eines Windvorranggebietes ist möglich, solange das Land Brandenburg seine Flächenziele für Windenergie nicht erreicht hat.“ Laut „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ beträgt das Flächenziel für Brandenburg 2,2 Prozent bis Ende 2032. Die Bundesregierung hat erst 2022 mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für den Bau von Windenergieanlagen ermöglicht, um den Windenergieausbau in Deutschland zu beschleunigen. Zahlreiche Abstimmungen waren erforderlich, um die neue Gesetzeslage auf den Windpark Baruth-Mückendorf anzuwenden. Dank der Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten diese Hürden überwunden werden.

Der Vorbescheid berechtigt nicht zum Bau der Anlagen. Ein ordentliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist weiterhin erforderlich. Naturwind plant, den Antrag hierfür im zweiten Quartal 2025 zu stellen. Derzeit werden naturschutzfachliche Untersuchungen ausgewertet und Fachgutachten erstellt.

Planungssicherheit für Bauleitplanverfahren der Stadt Baruth/Mark

Auch Baruths Bürgermeister Peter Ilk zeigt sich erfreut über den positiven Vorbescheid. „Damit haben wir nun auch Planungssicherheit für unser Bauleitplanverfahren zum Windpark“, erklärt Ilk. Die Stadt Baruth/Mark unterstützt das Energieprojekt durch die Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel. Da es sich nicht um ein ausgewiesenes Windvorranggebiet handelt, weist die Stadt in einem Bauleitplanverfahren eigenständig Flächen für die Windenergie im Mückendorfer Forst aus.

„Das Voranschreiten bei der Windparkplanung schafft auch mehr Planungssicherheit für alle anderen Projektbeteiligten“, betont Stephan Wiggeshoff von naturwind. Dies betrifft beispielsweise den Wärmenetzpartner EMB Energie Brandenburg und die Classen-Gruppe in Baruth. Der Windpark bildet die Grundlage für das Projekt „Energie für Baruth“, das naturwind gemeinsam mit Classen entwickelt hat. Der Windpark wird künftig die Stromversorgung des Laminat- und Faserplattenwerks der Classen-Gruppe sowie die Wärmeversorgung der Ortsteile Baruth und Mückendorf mit industrieller Abwärme sicherstellen. Geplant ist auch, Wasserstoff zu erzeugen, um daraus synthetische Kraftstoffe oder chemische Grundstoffe zu gewinnen, zum Beispiel grünes Methanol für die Leimproduktion des Laminat- und Faserplattenwerkes.

Positiver Vorbescheid für den Windpark Baruth-Mückendorf

Bildtext: Stadtansicht von Baruth/Mark: Der Windpark wird auch die Wärmeversorgung der Ortsteile Baruth und Mückendorf sicherstellen.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"