
mecklenburg-vorpommern
windpark alt krenzlin
naturwind entwickelt im Windvorranggebiet Alt Krenzlin einen Windpark mit bis zu 21 Windenergieanlagen. Seit 2019 läuft das Genehmigungsverfahren für den ersten Bauabschnitt mit fünf Windenergieanlagen. 2023 folgte der zweite Antrag für 13 Anlagen. Die Gemeinde Alt Krenzlin, auf dessen Gebiet die Anlagen errichtet werden sollen, wird von der Stromerzeugung aus Windenergie finanziell profitieren. Auch die Einwohner werden beteiligt.

Projektstatus
Genehmigungsverfahren

Anlagentyp
1. Bauabschnitt: 5 Enercon E-138 E2
2. Bauabschnitt: 13 Vestas V-162
3. Bauabschnitt: 3 Vestas V-162
Leistung
136,2 MW
Aktueller Planungsstand
Für den Windpark Alt Krenzlin sind drei Bauabschnitte vorgesehen. Für den ersten Bauabschnitt mit fünf Windenergieanlagen läuft seit Ende 2019 das Genehmigungsverfahren. Vorgesehen sind fünf Anlagen vom Typ Enercon E-138 E2. Jedes Windrad hat eine Leistung von 4,2 MW und eine Gesamthöhe von 230 Metern. naturwind rechnet im ersten Halbjahr 2025 mit einer Genehmigung für den ersten Bauabschnitt.
Im zweiten Bauabschnitt sind 13 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-162 mit 250 Metern Gesamthöhe und je 7,2 MW Leistung geplant. Das Genehmigungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt läuft seit Frühjahr 2023. Mit einer Genehmigung wird bis Ende des Jahres 2025 gerechnet. In einer dritten Ausbaustufe sollen drei weitere Windräder hinzukommen.
Die vorgegebenen Mindestabstände von 1.000 Metern zu Siedlungen werden eingehalten. Alle geplanten Anlagen befinden sich innerhalb des vorgesehenen Vorranggebietes Alt Krenzlin, das der Regionale Planungsverband Westmecklenburg ausweisen will. Der Entwurf des regionalen Raumentwicklungsprogrammes sieht zwischen Loosen, Alt Krenzlin und Groß Krams ein 297 Hektar großes Windvorranggebiet vor.
Finanzielle Vorteile für die Gemeinde
Die Gemeinde Alt Krenzlin wird von der Nutzung der Windenergie finanziell profitieren. Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Kommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom zu zahlen. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises um eine Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, erfolgt die Aufteilung anhand des Flächenanteils der Gemeinde innerhalb des 2,5 km-Umkreises. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, für den Windpark Alt Krenzlin die Kommunalabgabe von 0,2 Cent an die umliegenden Gemeinden zu zahlen. Das sind laut Ertragsprognosen für die bisher im Genehmigungsverfahren befindlichen 18 Windenergieanlagen rund 578.000 Euro pro Jahr. Jährlich sind voraussichtlich folgende Zahlungen (ertragsabhängig) möglich:
- Gemeinde Alt Krenzlin: rd. 427.000 Euro
- Gemeinde Groß Krams: rd. 109.000 Euro
- Gemeinde Göhlen: rd. 17.000 Euro
- Gemeinde Bresegard b. Picher: rd. 16.200 Euro
- Gemeinde Belsch: rd. 8.500 Euro
Für den dritten Bauabschnitt kämen noch einmal rund 90.000 Euro Kommunalabgabe für die umliegenden Gemeinden hinzu. Da die Gemeinde Alt Krenzlin selbst Grundstückseigentümerin im Windvorranggebiet ist, erhält sie zudem jährliche ertragsabhängige Vergütungen für die Nutzung als Windradstandort, außerdem für Wege, Kabeltrassen und die Bereitstellung von Ausgleichsflächen im ersten Bauabschnitt.
Teilhabe für Anwohner
In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 im das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz geregelt. Danach sind neben den Gemeinden auch Anwohner finanziell am Windpark zu beteiligen. Bewährt hat sich, gemeinsam mit den Gemeinden und Bürgern vor Ort ein individuelles Beteiligungskonzept zu erarbeiten, das dann vom zuständigen Wirtschaftsministerium bewilligt werden muss. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz wird derzeit (Stand Februar 2025) novelliert.
Für den Windpark Alt Krenzlin wurde ein erstes Teilhabekonzept entworfen. Dieses sieht vor, neben der Kommunalabgabe für die umliegenden Gemeinden jährlich 10.000 Euro pro Windenergieanlage für die Bürgerbeteiligung bereitzustellen, für die 18 im Genehmigungsverfahren befindlichen Anlagen zusammen 180.000 Euro pro Jahr. Eine Option zur Verwendung dieser Mittel ist die Zahlung eines Strombonus an Privathaushalte in der Gemeinde Alt Krenzlin. Zudem könnten Vereine und soziale Projekte vor Ort finanziell unterstützt werden. Des Weiteren sind finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten denkbar, zum Beispiel mit einer festverzinslichen Geldanlage. Welche der genannten Optionen angeboten wird, darüber entscheiden die Projektpartner im weiteren Projektverlauf in Absprache mit der Gemeinde. Im Rahmen einer Infomesse am 24. Februar soll es dazu auch eine Umfrage geben, um herauszufinden, welche Beteiligungsoptionen die Einwohner favorisieren und Vorschläge für weitere Beteiligungsmodelle zu sammeln. Informationen zur Einwohnerversammlung und zur Umfrage folgen in Kürze.
Infomesse für Einwohner und Umfrage zur Teilhabe
Alle Einwohner der Gemeinde Alt Krenzlin waren am 24. Februar 2025 zu einer Infomesse zur Zukunft der Windenergie in der Gemeinde eingeladen. An Infoständen konnten sie sich über Chancen und Auswirkungen unseres Windpark- und Teilhabekonzepts informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Im Rahmen der Infomesse wollten wir mit einer Umfrage auch herausfinden, welche Beteiligungsoptionen die Einwohner favorisieren und Vorschläge für weitere Beteiligungsmodelle sammeln. Die größte Zustimmung fanden das Angebot für einen Strombonus (92 Prozent) sowie eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit als Geldanlage (54 Prozent). Die Ergebnisse der Umfrage sind hier veröffentlicht.
Standort
Der Entwurf des regionalen Raumentwicklungsprogrammes sieht zwischen Loosen, Alt Krenzlin und Groß Krams ein Windvorranggebiet vor.
Fragen & Antworten
Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft, auch Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Für junge Menschen ist der Anblick von Windrädern bereits völlig normal. Bei modernen Windenergieanlagen ist die optische Wirkung von Windrädern durch kleinere Rotor-Drehzahlen geringer.
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.
Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.
In diversen Untersuchungen zum Thema wurde festgestellt, dass Windenergieanlagen keinen dauerhaft negativen Einfluss auf Immobilienwerte haben. Allenfalls sind vorübergehende Marktirritationen beobachtet worden, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Manche nutzen dieses Argument auch, um Kaufpreise gezielt zu drücken. Langfristig sind andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich die Verkehrsanbindung, die Versorgungsinfrastruktur und primär auch die demografische Entwicklung.
Windenergieanlagen beeinträchtigen denkmalgeschützte Bauwerke überhaupt nicht. Vielmehr geht es um Sichtbeziehungen im Umfeld. Die uns umgebende Landschaft ist eine Kulturlandschaft, die durch uns Menschen seit Generationen verändert wird. Windenergieanlagen haben dabei den Vorteil, dass sie nach Ende der Betriebsdauer rückstandslos zurückgebaut werden können und Sichtbeziehungen zu Denkmälern dann nicht mehr beeinträchtigt werden.
Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.
Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten.
Eine Windenergieanlage erwirtschaftet während ihrer Lebenszeit ein Vielfaches der Energie, die für Herstellung und Betrieb aufgewendet wurde. In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.
Ja, durch Erosion an den Rotorblättern entsteht Mikroplastik. Die Menge an Mikroplastik, die durch Windräder entsteht, ist im Vergleich zu anderen Quellen aber eher unbedeutend. Große Mikroplastikquellen sind Autoreifen, Kunststoffverpackungen und Textilien.
Weitere informationen
Kein nächtliches Dauerblinken im Windpark
Windräder dürfen künftig nachts nicht mehr blinken. Windparks müssen ab 1. Januar 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein - auch der Windpark Alt Krenzlin. Das heißt, Windräder blinken nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern soll dies ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass die nächtliche Befeuerung dann zu rund 90 Prozent ausgeschaltet sein wird. Die Nachtkennzeichnung dient dazu, dass Flugzeuge Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, als Hindernisse erkennen.
Die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt auf den 1. Januar 2025. Hintergrund: Die Technik für die Ausstattung von Windparks mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist zwar vorhanden, allerdings konnten nicht alle Neu- und Bestands-Windparks in Deutschland fristgerecht mit der Technik ausgerüstet werden.
Weitere Windparks in der Region
Windpark Lübesse
Windpark Karstädt-Kribbe
Windpark Alt Zachun-Bandenitz