mecklenburg-vorpommern

windpark alt krenzlin

naturwind entwickelt zusammen mit Alterric und wpd im Windeignungsgebiet Alt Krenzlin einen Windpark mit fünf modernen Windenergieanlagen der 4 MW-Klasse. Seit 2019 läuft das Genehmigungsverfahren. Die Gemeinde Alt Krenzlin, auf dessen Gebiet die Anlagen errichtet werden sollen, wird von der Stromerzeugung aus Windenergie profitieren. Neben jährlichen Pachteinnahmen für Alt Krenzlin gelten auch gesetzliche finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen im Umfeld von Windparks. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Genehmigungsplanung

Anlagentyp

5 Enercon E-138 E2

Leistung

21 MW

Projektpartner

Alterric, wpd

Aktueller Planungsstand

Seit Ende 2019 läuft das Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 E2. Jedes Windrad hat eine Leistung von 4,2 MW. Zusammen können so rund 19.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt und etwa 28.000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid eingespart werden. Die Windenergieanlagen im Windpark Alt Krenzlin haben eine Gesamthöhe von 230 Metern. Die vorgegebenen Mindestabstände von 1.000 Metern zu Siedlungen werden eingehalten. 

Die geplanten Anlagen befinden sich innerhalb des vorgesehen Eignungsgebietes Alt Krenzlin, das der Regionale Planungsverband Westmecklenburg ausweisen will. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung kommt daher zu dem Schluss, dass der Errichtung und dem Betrieb der fünf beantragten Windenergieanlagen „keine Ziele der Raumordnung entgegenstehen“. 

naturwind und Alterric führen zusätzlich eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung durch, in der die Umweltauswirkungen des geplanten Projektes ermittelt und bewertet werden. Hintergrund ist auch die Nähe zu diversen Schutzgebieten, u. a. zum EU-Vogelschutzgebiet Lübtheener Heide, das zum Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V gehört. Die Mindestabstabstände zu den Schutzgebieten werden eingehalten, zusätzlich wurde eine FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsstudie angefertigt. 

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung konnten auch Einwohner Stellung zu dem Vorhaben beziehen. Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsantrages, beigefügter Unterlagen und Stellungnahmen fand im Februar und März 2021 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin statt. Bis zum 22. April konnten Einwendungen eingereicht werden. Diese werden nun im weiteren Prozess abgewogen, bevor die Genehmigungsbehörde abschließend entscheidet. 

Vorteile für die Gemeinde

Alt Krenzlin wird von der Nutzung der Windenergie finanziell profitieren, zum einen durch Pachteinnahmen, zum anderen dank neuer gesetzlicher Beteiligungsmöglichkeiten.

  • Da die Gemeinde selbst Land im Windeignungsgebiet besitzt, erhält sie ertragsabhängige jährliche Vergütungen für die Nutzung als Windradstandort, für Wege, Kabeltrassen und Ausgleichsflächen. Ersten Ertragsprognosen zufolge sind das mindestens rund 60.000 Euro pro Jahr. Des Weiteren ist vorgesehen, bei entsprechenden Rotmilan-Vorkommen nach artenschutzrechtlichen Erfordernissen eine so genannte Lenkungsfläche für den Rotmilan auf Gemeindegebiet einzurichten - dies würde weitere 15.000 Euro Pachteinnahmen für die Gemeinde bedeuten.
  • m Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind für die fünf geplanten Anlagen nach aktuellen Prognosen rund 100.000 Euro jährlich für die Gemeinden im Umkreis, etwa zwei Drittel davon entfallen auf die Gemeinde Alt Krenzlin. In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 zudem über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor.

Standort

Der Entwurf des regionalen Raumentwicklungsprogrammes sieht zwischen Loosen, Alt Krenzlin und Groß Krams ein 180 Hektar großes Windeignungsgebiet vor.  

Porträt Gerald Genschau vor Computer

Fragen & Antworten

Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf maximal ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft. Wer sich darauf einlässt, entdeckt eine neue Landschaftsästhetik. Für junge Menschen ist der Anblick bereits völlig normal. Zudem ist heute bei modernen Windenergieanlagen durch geringere Rotor-Drehzahlen die optische Wirkung  von Windrädern geringer. 

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.  

Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.

Um künftig - nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Atomenergie - teure Stromimporte zu vermeiden, müssen die Erneuerbaren jetzt ausgebaut werden. Zumal der Stromverbrauch in Deutschland weiter steigen wird, weil künftig mehr Strom zum Heizen und im Verkehrssektor benötigt wird. Ein optimiertes und leistungsfähiges Stromnetz sowie mehr Speichermöglichkeiten werden Stromangebot und
-nachfrage künftig besser aufeinander abstimmen.
  

Eine Windenergieanlage erwirtschaftet während ihrer Lebenszeit ein Vielfaches der Energie, die für Herstellung und Betrieb aufgewendet wurde. Im Schnitt liegt der Kohlendioxid-Ausstoß der Windenergie in Deutschland bei 25 Gramm pro produzierter Kilowattstunde. Zum Vergleich: Ein herkömmliches Braunkohlekraftwerk emittiert etwa 1.000 Gramm CO2 je Kilowattstunde, Solarstrom etwa 50 Gramm.

Weitere informationen

Kein nächtliches Dauerblinken im Windpark

Windräder dürfen künftig nachts nicht mehr blinken. Windparks müssen ab 1. Januar 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein - auch der Windpark Alt Krenzlin. Das heißt, Windräder blinken nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern soll dies ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass die nächtliche Befeuerung dann zu rund 90 Prozent ausgeschaltet sein wird. Die Nachtkennzeichnung dient dazu, dass Flugzeuge Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, als Hindernisse erkennen. 

 

Die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt auf den 1. Januar 2025. Hintergrund: Die Technik für die Ausstattung von Windparks mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist zwar vorhanden, allerdings konnten nicht alle Neu- und Bestands-Windparks in Deutschland fristgerecht mit der Technik ausgerüstet werden. 

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, müssen wir geeignete Standorte für die Windenergie, wie es sie in Alt Krenzlin gibt, auch nutzen. Richtig platziert und mit moderner Technologie sind die Auswirkungen der Windräder auf Mensch und Natur gering.

Thomas Behrendt, Sales Manager ENERCON

Weitere Windparks in der Region

Windpark Lübesse

Windpark Karstädt-Kribbe

Windpark Alt Zachun-Bandenitz

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"