mecklenburg-vorpommern

repowering im windpark karlsburg

Im Windpark Karlsburg plant naturwind, acht Windenergieanlagen abzubauen und dafür sieben moderne Windräder zu errichten. Dieses so genannte Repowering ermöglicht es, Windenergieanlagen der ersten Generation durch moderne Turbinen zu ersetzen. Dies hat viele Vorteile. Neben einer besseren Effizienz und somit einem höheren Stromerlös sind neuere Anlagen aufgrund technischer Weiterentwicklungen emissionsärmer als ihre Vorgänger, was Lautstärke und auch die optische Wirkung aufgrund verringerter Drehzahlen betrifft. Heißt: Viele kleine, schnell drehende Anlagen verschwinden zugunsten weniger großer Anlagen.

Drei der neu geplanten Anlagen sollen innerhalb des bestehenden Windparks errichtet werden, vier im neu geplanten Windeignungsgebiet südlich des Bestandswindparks. 

Ferner prüft naturwind, vor Ort eine Wasserstoff- und Methanerzeugungsanlage zu errichten, mit der Windstrom gespeichert und für die regionale und überregionale Nutzung bereitgestellt werden kann. Dieses so genannte
Power-to-X ermöglicht es, Windstrom auch für andere Energiesektoren nutzbar zu machen, beispielsweise für eine grüne Wärmeerzeugung oder als regenerativer Kraftstoff für Fahrzeuge. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Genehmigungsverfahren für Repowering im Bestandspark seit August 2020
Genehmigungsverfahren für Neubau im südlichen Eignungsgebiet seit Frühjahr 2021

Repowering

Abbau: 8 REpower MD 70/77
Neubau: 3 Nordex N-149 und 4 Nordex N-163

Leistung

Abbau: 12 MW
Neubau: 39,9 MW

Projektpartner

VERUM Invest
und Windstrom

Sektorenkopplung

Geplant ist der Bau einer Energiewandlungsanlage zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff und dessen Derivate (Power-to-X).

Wie ist der planungsrechtliche Stand?

Im Windpark Karlsburg drehen derzeit 19 Windenergieanlagen, die zwischen 1995 und 2004 errichtet wurden und für die somit die 20-jährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft bzw. bereits ausgelaufen ist. Die Gemeinde Karlsburg hatte die Fläche des Bestandswindparks 2001 als Sondergebiet Wind im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Flächenmäßig wird der Windpark weiter wachsen, weil die Planungsgemeinschaft Vorpommern südlich des bestehenden Windparks ein ca. 77 Hektar großes  Windeignungsgebiet neu ausweisen will. Die Gemeinde Karlsburg favorisierte statt eines neuen Eignungsgebietes eine weitere Nutzung des vorhandenen Windparks. 

Wie viele Windräder werden künftig in Karlsburg drehen?

naturwind geht davon aus, dass es in fünf Jahren auf der gesamten Fläche, bestehend aus dem Bestandswindpark im Norden und dem neuen Eignungsgebiet im Süden, maximal acht bis neun Windenergieanlagen geben wird. Für den Bestandswindpark im Norden hat naturwind im August 2020 den Bau von neuen Windenergieanlagen beantragt. Dafür sollen acht Bestandsanlagen abgerissen werden. Mit einer Genehmigung für dieses Repowering-Projekt wird 2023 gerechnet. naturwind geht davon aus, dass in den nächsten Jahren sämtliche Altanlagen im Bestands-Windpark Karlsburg zurückgebaut werden. 

In das neu geplante Windeignungsgebiet im Süden passen nach unseren Berechnungen vier bis fünf Windenergieanlagen. naturwind hat im Frühjahr 2021 einen Bauantrag für vier Windräder im neuen Eignungsgebiet gestellt.  

Was hat es mit dem Power-to-X-Projekt auf sich?

Die Idee ist, unweit des Windparks Karlsburg ein dezentrales regeneratives Energieversorgungssystem auf Basis von Wasserstoff zu errichten. Dabei geht es darum, Windstrom in Form von Wasserstoff oder Methan zu speichern und so jederzeit für Verbraucher regional und überregional nutzbar zu machen. Auch Wärmeenergie und regenerative Kraftstoffe, so genannte e-Fuels, können so erzeugt werden. Eine solche lokale Energieversorgung, unabhängig von Energieimporten, steigert die regionale Wertschöpfung und sichert Verbrauchern langfristig sichere und stabile Energiepreise. Zugleich hilft es dem Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung der Region. Die Gemeinde Karlsburg hat im Juli 2023 die Aufstellung eines Bebauungplanes (B-Plan) für eine so genannte Energiewandlungsanlage gefasst. Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes für den Bau und Betrieb eines Elektrolyseurs zur Umwandlung von Windstrom in Wasserstoff sowie dessen Weiterverarbeitung zu syntehtischem Methan und regenerativen Kraftstoffen. Derzeit (Stand August 2023) findet die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange können zu dem B-Plan Stellung beziehen.

Wie werden Kommunen und Anwohner finanziell beteiligt?

Mit dem Jahreswechsel 2020/21 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält erstmals Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen an der Windenergieerzeugung. Der neue § 6 ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises um eine Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, ist die Höhe der angebotenen Zahlung pro Gemeinde anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises aufzuteilen. 

naturwind hat sich mit seinen Projektpartnern darauf verständigt, für das geplante Repowering-Projekt und für die Neuplanung im südlichen Windeignungsgebiet eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde gemäß EEG 2021 für die Kommunen anzubieten, sodass die Gemeinde Karlsburg aus beiden Windenergieprojekten (Repowering und Neuplanung) Zuwendungen in Höhe von bis zu 120.000 Euro jährlich erwarten kann. Die Zuwendungen erfolgen für die Dauer der gesetzlichen Einspeisevergütung nach EEG, also 20 Jahre. 

In Mecklenburg-Vorpommern existiert seit 2016 auch ein Landesgesetz zur Beteiligung von Kommunen und Anwohnern an der Windenergie. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V (BüGemBeteilG) wird mit der Kommunalabgabe nach EEG kombiniert.

Was sind die nächsten Schritte?

naturwind hat im August 2020 den Genehmigungsantrag für den Bau von neuen Wineenergieanlagen im Bestands-Windpark gestellt. Nun haben die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Naturschutzbehörden, das Bauamt, die Deutsche Flugsicherung u.a. werden das Projekt prüfen. Zusätzlich findet eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Dies dient dazu, Umweltauswirkungen des geplanten Projektes zu ermitteln und zu bewerten. Im Laufe dieses Verfahrens können auch Einwohner Stellung beziehen. Deren Einwendungen werden abschließend erörtert und abgewogen. Erst dann wird über eine Genehmigung entschieden. naturwind rechnet 2023 damit. 

Für den Neubau von vier Turbinen im neuen Eignungsgebiet südlich des Bestands-Windparks hat naturwind im Frühjahr 2021 einen Bauantrag eingereicht. Für das Power-to-X-Projekt wird noch ein konkretes Konzept durch die naturwind-Partner gtk und ZGG erarbeitet und mit der Gemeinde abgestimmt. 

Standort

Der Windpark Karlsburg befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald zwischen den Ortschaften Karlsburg und Brüssow.

Fragen & Antworten

Ein solcher Zusammenhang konnte in diversen Untersuchungen nie nachgewiesen werden. Allenfalls sind vorübergehende Marktirritationen beobachtet worden, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Manche nutzen dieses Argument auch, um Kaufpreise gezielt zu drücken. Langfristig sind andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich Infrastruktur, Angebot und Nachfrage etc.

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.  

Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.

In Deutschland müssen Windräder spätestens ab 2023 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, die Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft, sondern nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die so genannte Hindernisbefeuerung wird dadurch nachts zu mehr als 90 Prozent aus sein.

Um künftig - nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Atomenergie - teure Stromimporte zu vermeiden, müssen die Erneuerbaren jetzt ausgebaut werden. Zumal der Stromverbrauch in Deutschland weiter steigen wird, weil künftig mehr Strom zum Heizen und im Verkehrssektor benötigt wird. Ein optimiertes und leistungsfähiges Stromnetz sowie mehr Speichermöglichkeiten werden Stromangebot und
-nachfrage künftig besser aufeinander abstimmen.
So wird es künftig auch weniger Abschaltungen geben. 

UNSERE LEISTUNGEN

Standortprüfung 100%
Flächensicherung 100%
Projektierung 100%
Genehmigung

Repowering hat viele Vorteile. Mit weniger Anlagen produzieren wir künftig mehr Strom. Zugleich werden

 die Auswirkungen für Mensch und Umwelt geringer.

Claudia Röhr, naturwind-Sprecherin

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Naturschutz und Windenergie kompatibel?

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"