mecklenburg-vorpommern
windpark lüssow - schmatzin
Die Projektpartner Enertrag, wpd onshore und naturwind planen den Bau von acht Windenergieanlagen im Windpark Lüssow - Schmatzin im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Fläche wurde wurde 2023 im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern ausgewiesen und liegt südlich des Ortes Ranzin und nördlich von Lüssow. Das Windeignungsgebiet hat eine Größe von 56 Hektar. Die Projektpartner haben 2020 einen Antrag auf Genehmigung gestellt und haben im Frühjahr 2024 eine Genehmigung erhalten. In einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Umweltauswirkungen des geplanten Projektes untersucht und bewertet.
Projektstatus
Genehmigt
Anlagentyp
8 GE 5.5-158
Leistung
44 MW
Projektpartner
Enertrag, wpd onshore
Standort
Das Windeignungsgebiet liegt zwischen den Orten Ranzin und Lüssow und befindet sich zum großen Teil in der Gemarkung der Stadt Gützkow. Ein kleiner Teil gehört zur Gemeinde Schmatzin.
Weitere informationen
Kein nächtliches Dauerblinken im Windpark
Im Windpark Lüssow - Schmatzin soll eine so genannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zum Einsatz kommen. Sie ermöglicht es, dass die vorgeschriebene nächtliche Kennzeichnung von Windenergieanlagen zu 95 Prozent ausgeschaltet sein wird.
Windenergieanlagen, die mehr als 100 Meter hoch sind, müssen als Luftfahrthindernis gekennzeichnet sein. In der Praxis bedeutet das, dass die Anlagen nachts rot blinken. Manche Anwohner stören sich am Dauerblinken. Beim Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung werden die Blinklichter nur dann eingeschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert.
Unser Projektpartner Enertrag im Windparkprojekt Lüssow - Schmatzin verfügt über seine Unternehmenstochter Dark Sky über ein eigenes System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung. Solche Systeme sind seit 1. Januar 2025 in Deutschland Pflicht.
Teilhabe für Kommunen und Anwohner des Windparks
Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Kommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom zu zahlen. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises um eine Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, erfolgt die Aufteilung anhand des Flächenanteils der Gemeinde innerhalb des 2,5 km-Umkreises. Für die Windpark Lüssow-Schmatzin sollen die 0,2 Cent je Kilowattstunde an umliegende Gemeinde gezahlt werden.
In Mecklenburg-Vorpommern ist zudem die Teilhabe an der Windenergie seit 2016 im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz geregelt. Danach sind Gemeinden und Anwohner finanziell am Windpark zu beteiligen. Bewährt hat sich, gemeinsam mit den Gemeinden ein individuelles Beteiligungskonzept zu erarbeiten, das aus der Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG und einer individuellen Bürgerbeteiligung besteht. Für Lüssow wird über die einen Windstrombonus für Anwohner sowie eine Vereinsförderung diskutiert. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz wird derzeit (Stand April 2025) novelliert.
UNSERE LEISTUNGEN
Das Eignungsgebiet weist sehr gute Windbedingungen für eine effiziente Windenergienutzung auf.
Rainer Magdowski, Projektleiter naturwind
Weitere Projekte in der Region
Windpark Rubkow
Windpark Breesen
Bürgerbus Törpin