Schleswig-Holstein
Windpark Hasenmoor-Struvenhütten
Naturwind hat zusammen mit der Firma Alterric die Genehmigung zum Bau von bis zu sechs Windenergieanlagen im Windvorranggebiet zwischen Hasenmoor, Struvenhütten, Schmalfeld und Hartenholm erhalten. Im September 2025 wurde mit dem Bau der Zuwegungen begonnen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 werden die Windenergieanlagen errichtet. Der Windpark wird durch eine von Alterric initiierte Betreibergesellschaft betrieben. Die Alterric GmbH aus Aurich ist ein Gemeinschafts-Unternehmen der EWE AG und der Aloys Wobben Stiftung, der alleinigen Anteilseignerin der Firma ENERCON. Beide gaben 2021 ihr Know-how, ihre Erfahrung und ihre Investitionskraft für erneuerbare Energien gebündelt in die Alterric GmbH. Vom Betrieb des Windparks sollen die Gemeinden finanziell profitieren.

Projektstatus
Im Bau

Anlagentyp
6 Enercon E-138

Leistung
25,2 MW

Projektpartner
Alterric
Details zur Planung
Das Windvorranggebiet Hasenmoor-Struvenhütten wurde im Dezember 2020 von der Landesregierung nach einem umfangreichen und langjährigen Beteiligungsverfahren unter der Nummer PR3_SEG_323 ausgewiesen. Im Windpark Hasenmoor-Struvenhütten sind sechs Windenergieanlagen der 4 MW-Klasse geplant. Ein einzelnes Windrad kann so rund 4.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen. Die Windräder werden eine Gesamthöhe von 150 und 200 Metern haben. Sie sollen entlang der Autobahn A 20 stehen, deren Weiterbau von Bad Segeberg in Richtung Westen derzeit stockt. Drei Windräder sind auf Gebiet der Gemeinde Hasenmoor, drei auf Struvenhüttener Gemeindegebiet geplant.
Welche Vorteile haben Anwohner und Gemeinden?
Am 1. Januar 2021 trat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) in Kraft, das finanzielle Teilhabemöglichkeiten für Gemeinden ermöglicht. So können Windparkbetreiber jährlich bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom an betroffene Gemeinden auszahlen. Als betroffen gelten Gemeinden im 2,5-Kilometer-Umkreis. Für den Windpark Hasenmoor-Struvenhütten können so bis zu 120.000 Euro jährlich an die Anrainer-Gemeinden gezahlt werden. Die Aufteilung muss anhand des Flächenanteils der Gemeinden erfolgen. Die Karte „EEG-Vergütung Gemeinden (2,5 Kilometer-Umkreis)“ zeigt die Flächenanteile der umliegenden Gemeinden. Für die Auszahlung der Kommunalabgabe ist eine Vereinbarung zwischen Betreiber und Gemeinde erforderlich.
Neben der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit am Windpark Hasenmoor-Struvenhütten werden die Betreiber einen Strombonus für Anwohner anbieten. Konkret: Wer im 1.000 Meter-Umkreis um ein Windrad wohnt, erhält eine Strompreisermäßigung, gestaffelt nach der Nähe zum Windpark:
- 450 Euro pro Jahr und Haushalt bei weniger als 600 Meter Abstand
- 300 Euro pro Jahr und Haushalt im 600 bis 800 Meter-Umkreis
- 150 Euro pro Jahr und Haushalt im 800 bis 1.000 Meter-Umkreis
Dafür wird es einen eigens angebotenen Stromtarif geben, dessen Preise nicht über den üblichen Strompreisen vor Ort liegen werden.
Darüber hinaus erhalten die Gemeinden Struvenhütten und Hasenmoor Vergütungen für die Bereitstellung von Wegen und Kabeltrassen. Entsprechende Verträge wurden abgeschlossen. Die Gemeinde Struvenhütten ist zudem durch Flächen im Windpark direkt an der Vergütung der Windenergieanlagen beteiligt. Ferner soll im Zuge des Windparkbaus der Kattendorfer Damm ausgebaut werden, sodass die Gemeinde Struvenhütten eigene finanzielle Mittel für den Ausbau dieses Weges einsparen würde.
Weitere Einnahmen werden die Gemeinden aus der Gewerbesteuer erhalten. Die Gewerbesteuer fällt bei vor Ort angemeldeten Bürgerwindanlagen zu 100 Prozent im Ort an. Zudem wird die von Alterric initiierte Betreibergesellschaft 90 Prozent der Gewerbesteuer in der Standortgemeinde zahlen. Die regionale Wertschöpfung wird gestärkt, weil Gewinne aus dem Windpark in der Region bleiben.
Standort
Das Windvorranggebiet Hasenmoor-Struvenhütten liegt östlich von Bad Bramstedt und südlich der B 206 in den Gemeinden Hasenmoor und Struvenhütten. Die Anlagen sollen entlang der künftigen Autobahn A 20 gebaut werden.
Faktencheck zur Windenergie
Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt.
Fragen & Antworten
Unter den erneuerbaren Energien ist der Flächenbedarf für die Windenergie vergleichsweise moderat. Pro Windrad werden im Windpark Hasenmoor-Struvenhütten rund 3.000 Quadratmeter für Fundamente, Kranstellflächen und Wege benötigt, für die geplanten sechs Anlagen zusammen rund 1,8 Hektar. Das entspricht etwa vier Prozent der Fläche des gesamten Windeignungsgebietes.
Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf maximal ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft. Wer sich darauf einlässt, entdeckt eine neue Landschaftsästhetik. Für junge Menschen ist der Anblick bereits völlig normal. Zudem ist heute bei modernen Windenergieanlagen durch geringere Rotor-Drehzahlen die optische Wirkung von Windrädern geringer.
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.
Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.
In Deutschland müssen Windräder spätestens ab 2025 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, die Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft, sondern nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die so genannte Hindernisbefeuerung wird dadurch nachts zu mehr als 90 Prozent aus sein.
Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten.
Windenergie wird nicht mit Steuergeldern subventioniert. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden über die EEG-Umlage transparent auf jeder Stromrechnung ausgewiesen. Der Stromkunde zahlt abhängig vom Verbrauch für den Ausbau der Erneuerbaren. Im Gegensatz dazu wird Kohle- und Atomstrom seit Jahrzehnten mit Steuermitteln subventioniert. Zu den staatlichen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen kommen Zusatzkosten für Umwelt- und Klimaschäden. Diese versteckten Kosten sind höher als die EEG-Umlage.
Um künftig - nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Atomenergie - teure Stromimporte zu vermeiden, müssen die Erneuerbaren jetzt ausgebaut werden. Zumal der Stromverbrauch in Deutschland weiter steigen wird, weil künftig mehr Strom zum Heizen und im Verkehrssektor benötigt wird. Ein optimiertes und leistungsfähiges Stromnetz sowie mehr Speichermöglichkeiten werden Stromangebot und
-nachfrage künftig besser aufeinander abstimmen. So wird es künftig auch weniger Abschaltungen geben. Zwischen 2015 und 2019 wurden in ganz Schleswig-Holstein elf Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung abgeregelt, hauptsächlich in Nordfriesland und Dithmarschen. Die wesentlichen Netzengpässe werden mit der Fertigstellung der Westküstenleitung bis 2023 und der Fertigstellung der Mittelachse einschließlich des Umspannwerkes Handewitt im Herbst 2020 behoben sein.
Der Windpark Hasenmoor-Struvenhütten unterstützt die Energiewende vor Ort und trägt zu einer ökologischen Zukunft bei. Gleichzeitig profizieren Gemeinden und Anwohner finanziell vom Windpark.
Janna Jeske, Projektleiterin
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