Niedersachsen
Windpark Südkämper Bruch
Auf dem Gebiet der Stadt Walsrode (Landkreis Heidekreis) plant naturwind zusammen mit dem Kooperationspartner Alterric und der Gemeinschaft der Flächeneigentümer den Bau von elf Windenergieanlagen im Windpark Südkämper Bruch. Von diesen elf Anlagen bietet Alterric den Flächeneigentümern und Anwohnern eine Anlage zum Kauf und Eigenbetrieb an. Die umliegenden Ortschaften sowie deren Einwohner sollen vom Windpark angemessen profitieren. Geplant sind eine Kommunalabgabe für Gemeinden, eine Abgabe für gemeinnützige Zwecke, die finanzielle Teilhabe über einen Windparbrief sowie ein lokaler Stromtarif. Ende August 2023 hat das Windparkprojekt einen wichtigen Meilenstein erreicht: Beim Landkreis Heidekreis wurde der Genehmigungsantrag eingereicht.
Projektstatus
Genehmigungsverfahren
Anlagentyp
10 Vestas V-172
1 Vestas V-162
Leistung
79,2 MW
Projektpartner
naturwind, Alterric, Gemeinschaft der Landeigentümer
Aktueller Planungsstand
Die Potenzialfläche für den Windpark Südkämper Bruch befindet sich zwischen Südkampen, Nordkampen, Stemmen und Otersen, westlich der Landesstraße L 160. Sie bietet Platz für elf moderne Windenergieanlagen der 7 MW-Klasse mit 260 Metern Gesamthöhe. Ein einzelnes Windrad dieser Größenordnung kann etwa 5.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen.
Es handelt sich nicht um ein offiziell ausgewiesenes Windeignungsgebiet. Ein Gericht hat den alten Regionalplan Wind für den Heidekreis gekippt, neue Eignungsgebiete befinden sich seit 2015 in Aufstellung. Die Projektinitiatoren halten die Fläche jedoch grundsätzlich für die Windenergieerzeugung geeignet und auch erforderlich, um die von der Bundesregierung geforderten Flächenziele für die Windkraft im Heidekreis zu erfüllen. Insbesondere im südlichen Heidekreis gibt es geeignete Flächen für die Windstromerzeugung. Bei der Planung der Anlagen haben sich die Projektierer u.a. an den Abständen zur Wohnbebauung in Südkampen und Stemmen orientiert. 1.000 Meter Abstand zu Wohnhäusern werden eingehalten. Untersuchungen zu Schall- und Schattenemissionen sowie zum Artenschutz fanden bereits statt (siehe Beitrag „Auswirkungen der Windenergie auf Mensch und Umwelt“ auf dieser Seite).
Die geplanten Anlagen liegen auf überwiegend privaten Flächen. Mit den Flächeneigentümern im Windpark Südkämper Bruch wurden entsprechende Nutzungsverträge vereinbart und eine Eigentümergemeinschaft gegründet. Diese ist eng in sämtliche Planungen eingebunden. Ende August 2023 haben die Projektpartner einen Genehmigungsantrag für den Bau und Betrieb des Windparks bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Heidekreis, eingereicht. Zudem hat der zuständige Netzbetreiber AVACON zugesagt, die notwendige Einspeiseleistung für den Windpark Südkämper Bruch zu reservieren. Der Netzanschluss ist ein wichtiger Baustein für die Verwirklichung eines Windparkprojekts.
Teilhabe: Was haben Anwohner und Gemeinde davon?
Kommunen und Anwohner sollen von der Windenergieerzeugung im Windpark Südkämper Bruch finanziell profitieren. Auf einer ersten Informationsveranstaltung im Juni 2022 wurden die Anwohner zum Interesse an einer Beteiligung am Windpark befragt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden bei der Auswahl von Beteiligungsmodellen berücksichtigt. Dem Sprecherkreis der Flächeneigentümer war es ein wichtiges Anliegen, „jedem Geldbeutel“ einen Mehrwert aus dem Windpark zu ermöglichen.Vorteile aus dem Windpark für die Region sind:
- Kommunalabgabe aus dem EEG
Der Gesetzgeber hat mit dem EEG 2021 erstmals die Möglichkeit eingeräumt, Kommunen im Umkreis eines Windparks finanziell zu beteiligen. Jährlich können bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an Gemeinden im 2,5 Kilometer-Umkreis ausgezahlt werden. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, diese Kommunalabgabe für den Windpark Südkämper Bruch zu zahlen. Konkret sind das laut aktueller Ertragsprognosen jährlich rund 39.000 Euro pro Windenergieanlage, in Summe also rund 430.000 Euro pro Jahr. - Abgabe für gemeinnützige Zwecke
Zusätzlich verpflichten sich die Betreiber und die Landeigentümer zur Zahlung einer freiwilligen Abgabe für gemeinnützige Zwecke. 3.000 Euro pro Windrad sollen jährlich an gemeinnützige Projekte und Vereine gehen. Über die Verteilung der Gelder könnte eine örtliche Stiftung oder ein Förderverein entscheiden. - Gewerbesteuereinnahmen
Bis zu 99 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen werden am Standort des Windparks gezahlt, nicht am Standort des Betreibers. Dies regelt eine Sondervereinbarung zwischen Alterric, der Stadt Aurich und dem zuständigen Finanzamt. - Windsparbrief für Anwohner
Anwohnern des künftigen Windparks wird nach Fertigstellung des Parks ein so genannter Windsparbrief angeboten. Der Windsparbrief ist eine Beteiligungsmöglichkeit, bei der die Bürger vor Ort indirekt von den Erträgen des Windparks profitieren können. Die Bürger können ihre Anlagebeträge (ab 500 Euro) in Form eines Sparbriefes bei einer Bank anlegen. Die angelegte Summe wird mit einem festen Zinssatz von 7,5 Prozent über die Laufzeit des Sparbriefes (7 Jahre) verzinst. Dank eines Zuschusses der Windpark-Betreibergesellschaft kann dieser attraktive Zinssatz angeboten werden. - Windstromtarif
Darüber hinaus wollen Alterric und naturwind gemeinsam mit einem Drittanbieter umliegenden Haushalten einen lokalen Stromtarif anbieten. Bis zu 450 Haushalte im Umkreis können davon profitieren. Angedacht ist ein jährlicher Strompreisbonus von 650 Euro (bei 11 Windenergieanlagen). Der Bonus wird für zehn Jahre aus den Einnahmen für den Windpark finanziert. - Bürgerwindenergieanlage
Ab sechs genehmigten Windenergieanlagen kann ein Windrad als Bürgerwindenergieanlage von Anwohnern und Flächeneigentümern erworben werden. Das heißt die Anwohner und Grundstücksbesitzer werden selbst Gesellschafter oder Genossenschaftler und können so direkt finanziell aus der Windstromerzeugung profitieren. Sie tragen gemeinsam aber auch das unternehmerische Risiko.
Projektpartner
Partner von naturwind in diesem Projekt ist die Alterric GmbH aus Aurich. Alterric ist ein Gemeinschafts-Unternehmen der EWE AG und der Aloys Wobben Stiftung, der alleinigen Anteilseignerin der Firma ENERCON. Beide gaben 2021 ihr Know-how, ihre Erfahrung und ihre Investitionskraft für erneuerbare Energien gebündelt in die Alterric GmbH.
Standort
Südkampen ist ein Stadtteil von Walsrode im niedersächsischen Heidekreis. Zwischen den Ortschaften Südkampen, Nordkampen, Stemmen und Otersen, westlich der Landesstraße L 160, ist der Windpark Südkämper Bruch geplant.
Kontakt & Links
Milan Piezunka (naturwind)
Tamara Adam (Alterric)
Sprecherkreis der Eigentümergemeinschaft
Fragen & Antworten
Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.
Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.
Ein solcher Zusammenhang konnte in diversen Untersuchungen nie nachgewiesen werden. Allenfalls sind vorübergehende Marktirritationen beobachtet worden, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Manche nutzen dieses Argument auch, um Kaufpreise gezielt zu drücken. Langfristig sind andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich Infrastruktur, Angebot und Nachfrage etc.
Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.
In Deutschland müssen Windräder spätestens ab 2023 mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, die Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft, sondern nur dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die so genannte Hindernisbefeuerung wird dadurch nachts zu mehr als 90 Prozent aus sein.
Unter den erneuerbaren Energien ist der Flächenbedarf für die Windenergie vergleichsweise moderat. Pro Windrad werden etwa 3.000 bis 4.000 Quadratmeter für Fundamente, Kranstellflächen und Wege benötigt. Das ist nur ein Bruchteil der gesamten Windparkfläche. Der Rest kann weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
Um künftig - nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Atomenergie - teure Stromimporte zu vermeiden, müssen die Erneuerbaren jetzt ausgebaut werden. Zumal der Stromverbrauch in Deutschland weiter steigen wird, weil künftig mehr Strom zum Heizen und im Verkehrssektor benötigt wird. Ein optimiertes und leistungsfähiges Stromnetz sowie mehr Speichermöglichkeiten werden Stromangebot und
-nachfrage künftig besser aufeinander abstimmen. So wird es künftig auch weniger Abschaltungen geben. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die aktuelle Gaskrise zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, in der Energieversorgung nicht abhängig zu sein von Krisenregionen und despotischen Regimen.
Eine Windenergieanlage erwirtschaftet während ihrer Lebenszeit ein Vielfaches der Energie, die für Herstellung und Betrieb aufgewendet wurde. Im Schnitt liegt der Kohlendioxid-Ausstoß der Windenergie in Deutschland bei 25 Gramm pro produzierter Kilowattstunde. Zum Vergleich: Ein herkömmliches Braunkohlekraftwerk emittiert etwa 1.000 Gramm CO2 je Kilowattstunde, Solarstrom etwa 50 Gramm.
Weitere informationen
Auswirkungen der Windenergie auf Mensch und Umwelt
Zu möglichen Schall- und Schattenemissionen im Windpark Südkämper Bruch fanden bereits Untersuchungen statt, mit dem Ergebnis, dass die maximalen Schallbelastungen eingehalten werden können. Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm bei Tag und bei Nacht festgelegt, die nachweislich eingehalten werden müssen. Die Gutachten zu den Schallemissionen sind auch Gegenstand im Genehmigungsverfahren.
Um übermäßigen Schattenschlag auf Wohnhäuser zu vermeiden, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Für einzelne Wohnhäuser wird im Projekt Südkämper Bruch eine solche Abschaltautomatik eingesetzt. Die tatsächliche Beschattungsdauer ist beim Einsatz dieser Abschaltautomatik dann auf acht Stunden pro Jahr begrenzt.
Im Gebiet Südkämper Bruch wurden im Jahr 2021/22 bereits Brut- und Rastvogelkartierungen von einem qualifizierten Büro durchgeführt. Dabei wurden die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen streng eingehalten. Die naturschutzfachlichen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt werden über das Bundesnaturschutzgesetz geregelt und in Form von Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die Fläche wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Windpotenzialanalyse für den Heidekreis
Das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) hat im Februar 2023 seine Ergebnisse der Windpotenzialanalyse für Niedersachsen vorgestellt. Danach hat der Heidekreis 3,18 Prozent seiner Fläche für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Das von naturwind und Alterric beplante Gebiet im Südkämper Bruch fällt laut IEE in die Konfliktrisikoklassen 1 und 2. Damit wird die Eignung der Fläche für die Windenergienutzung bestätigt.
Hintergrund zur Potenzialanalyse: Das Land Niedersachsen muss gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Die Teilflächenziele der einzelnen Planungsregionen (Landkreise) sollen jedoch nicht pauschal festgelegt werden, sondern sich an realistischen Potenzialen orientieren. Dazu hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die landesweite Flächenpotenzialanalyse in Auftrag gegeben. Daraus geht nun hervor, dass Umverteilungen nötig sind, um das 2,2-Prozent-Flächenziel für das Land zu erreichen. Für einige Landkreise sind mehr als 4 Prozent der Fläche nötig, andere können weniger als 1 Prozent zur Zielerreichung beisteuern. Für den Heidekreis wurden 3,18 Prozent berechnet. Das sind knapp 6.000 Hektar Kreisfläche.