mecklenburg-vorpommern

windpark badresch

Die naturwind Schwerin GmbH und die Stadtwerke Neustrelitz planen in Badresch in Zusammenarbeit mit der e3 GmbH aus Hamburg den Bau von neun Windenergieanlagen zusammen mit einem Antikollisionssystem für Großvögel. Erstmals soll damit in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen werden, dass ein konfliktarmer Betrieb von Windenergieanlagen auch in Schreiadler- und Seeadlerlebensräumen möglich ist. Gemeinde und Anwohner sollen von Teilhabemodellen profitieren.

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Genehmigungsplanung

Anlagentyp

9 Vestas V-162

Leistung

64,8 MW

Projektpartner

Stadtwerke Neustrelitz, Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, e3 GmbH

Standort und aktueller Planungsstand

Der geplante Windpark Badresch liegt östlich des Ortes Badresch und südlich der Autobahn A20. Bei dem geplanten Windpark handelt es sich nicht um ein ausgewiesenes Eignungsgebiet der Regionalplanung Mecklenburgische Seenplatte. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die Bundesregierung u.a. mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem erkennt der Gesetzgeber Antikollisionssysteme als Schutzmaßnahme an, um sensible Vogelarten vor Kollisionen mit den Rotoren von Windenergieanlagen zu schützen. Vor diesem Hintergrund haben die Projektpartner entschieden, die Möglichkeit zu nutzen, abweichend von den Zielen der Raumordnung Windenergieanlagen in Badresch zu errichten. Zugleich soll im Windpark Badresch durch den Einsatz eines Antikollisionssystems für Großvögel der Nachweis erbracht werden, dass ein konfliktarmer Betrieb von Windenergieanlagen auch in Schreiadler- und Seeadlerlebensräumen möglich ist und sich so der notwendige Windenergieausbau und der Artenschutz in Einklang bringen lassen. Für das Projekt wurde im März 2023 ein so genanntes Zielabweichungsverfahren auf den Weg gebracht. 

Das Antikollisionssystem „IdentiFlight“

Die Projektpartner im Windpark Badresch setzen auf das Antikollisionssystem „IdentiFlight“ der e3 GmbH aus Hamburg. e3 ist exklusiver Vertriebs- und Kooperationspartner für das in den USA entwickelte Vogelerkennungssystem „IdentiFlight“. Es besteht aus einem Kamerasystem mit acht Weitwinkelkameras und einer hochauflösenden beweglichen Stereokamera. Geschützte Vogelarten im Umkreis von Windenergieanlagen können so erkannt und deren Flugroute überwacht werden. Nähert sich ein Zielvogel einer Windenergieanlage, wird diese automatisch abgeschaltet, um eine Kollision zu vermeiden. Sobald der Vogel außerhalb des Gefahrenbereichs ist, geht die Windenergieanlage wieder in Betrieb. „IdentiFlight“ wurde in den USA zum Schutz des Steinadlers entwickelt und ist von US-Naturschutzbehörden anerkannt. In Deutschland wurde die Wirksamkeit für den Rotmilan untersucht und bestätigt. Für den Seeadler wird ein entsprechender Bericht in Kürze (Stand März 2023) erwartet. Für den Schreiadler soll die Validierung der Art im Windpark Badresch stattfinden. 

Um Kollisionen von sensiblen Vogelarten mit Windrädern zu reduzieren, setzt man bislang vor allem auf Mindestabstände der Windenergieanlagen zu Flugrouten und Nistplätzen und auf temporäre Abschaltungen von Windrädern in Zeiten von besonders viel Vogelflug. Der Vogelschutz an Windenergieanlagen wird sich mit Antikollisionssystemen noch einmal deutlich verbessern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Maßnahmen kann mit „IdentiFlight“ auf die tatsächlichen Flugbewegungen der Vögel reagiert werden.

Vorteile für die Gemeinde und das Land MV

Die Gemeinde Groß Miltzow wird von der Nutzung der Windenergie finanziell profitieren. Auch Anwohner sollen beteiligt werden. Zusätzlich profitiert das Land Mecklenburg-Vorpommern.

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht Betreibern von Wind- und Solarparks, betroffene Kommunen mit bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom finanziell zu beteiligen. Die Projektpartner haben entschieden, diese Kommunalabgabe an betroffene Gemeinden zu zahlen. Als betroffen gelten Gemeinden im 2,5 Kilometer-Umkreis. Die Höhe richtet sich nach dem Flächenanteil innerhalb des 2,5 Kilometer-Radius. Allein für die Gemeinde Groß Miltzow ergibt sich bei gegenwärtigem Planungsstand und einer ersten vorläufigen Ertragsprognose eine jährliche Zuwendung von rund 160.000 Euro.
  • Für Anwohner beabsichtigen die Stadtwerke Neustrelitz, einen lokalen Windstromtarif aufzulegen. Über weitere Details dazu wird im weiteren Projektverlauf auf dieser Seite informiert. 
  • Etwa die Hälfte der geplanten Windparkfläche ist Eigentum des Landes. Mecklenburg-Vorpommern erhält somit ertragsabhängige jährliche Vergütungen für die Nutzung als Windradstandort, für Wege, Kabeltrassen und Ausgleichsflächen. Zudem werden der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zwei Anlagen zum Kauf angeboten.

Standort

Der geplante Windpark Badresch liegt östlich des Ortes Badresch und südlich der Autobahn A20. Badresch ist ein Ortsteil der Gemeinde Groß Miltzow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. 

Porträt Gerald Genschau vor Computer

Fragen & Antworten

Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf maximal ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft. Wer sich darauf einlässt, entdeckt eine neue Landschaftsästhetik. Für junge Menschen ist der Anblick bereits völlig normal. Zudem ist heute bei modernen Windenergieanlagen durch geringere Rotor-Drehzahlen die optische Wirkung  von Windrädern geringer. 

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.  

Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Wird eine solche Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter wie Bewölkung berücksichtigt, ist die tatsächliche Beschattungsdauer auf acht Stunden pro Jahr zu begrenzen.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Mit dem Einsatz von Antikollisionssystemen wird der Schutz für Großvögel weiter verbessert. Windräder sind aber ohnehin nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.

Bereits nach weniger als einem Jahr hat sich ein Windrad energetisch amortisiert und erwirtschaftet während ihrer Lebenszeit ein Vielfaches der Energie, die für Herstellung und Betrieb aufgewendet wurde. Im Schnitt liegt der Kohlendioxid-Ausstoß der Windenergie in Deutschland bei 25 Gramm pro produzierter Kilowattstunde. Zum Vergleich: Ein herkömmliches Braunkohlekraftwerk emittiert etwa 1.000 Gramm CO2 je Kilowattstunde, Solarstrom etwa 50 Gramm.

In Badresch weisen wir nach, dass Windenergieanlagen auch  bei Vorhandensein von sensiblen Vogelarten wie dem Schreiadler und dem Seeadler dank zuverlässiger Antikollisionssysteme genehmigungsfähig sein können. So wird den Vorgaben der Bundesregierung, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, Rechnung getragen.

Gerald Genschau, Projektleiter

Weitere Windparks in der Region

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Windpark Breesen

Windpark Beggerow - Borrentin

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"