mecklenburg-vorpommern

windpark grabow-below

naturwind plant, südlich der Ortschaft Grabow (Gemeinde Eldetal) bis zu 8 Windenergieanlagen der 6 MW-Klasse zu errichten. Ein Teil der Windräder soll dazu dienen, Windstrom in Wasserstoff umzuwandeln und so grüne Energie speicherbar und für andere Energiesektoren nutzbar zu machen. Die dazu notwendige Energiewandlungsanlage soll nördlich in einem Gewerbegebiet bei Leizen errichtet werden. Die Gemeinde Eldetal soll vom Betrieb des Windparks finanziell profitieren. 

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Projektstatus

Genehmigungsplanung

Anlagentyp

Nordex N 163

Leistung

54,4 MW

Projektpartner

Windpark Grabow-Below GmbH

Planungsstand und nächste Schritte

Die Ausweisung eines Windeignungsgebietes in Grabow-Below wird seit Jahren vom zuständigen Planungsverband forciert, das Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte  konnte bislang aber nicht fortgeschrieben werden. Um weiteren Zeitverlust zu vermeiden, lässt naturwind gegenwärtig in einem so genannten Zielabweichungsverfahren die Aufstellung von Windrädern in dem Gebiet prüfen. Da bereits eine Reihe von Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit von Windenergieanlagen in dem Gebiet beauftragt und abgeschlossen wurde, kann nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens der Genehmigungsantrag gestellt werden.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens können die sogenannten Träger öffentlicher Belange dann Stellung zu dem Vorhaben beziehen. Das sind Natur- und Denkmalschutzbehörden, die Deutsche Flugsicherung und weitere. Auch Einwohner können sich im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt äußern. Einwendungen werden erörtert und abgewogen. Erst dann entscheidet die Genehmigungsbehörde abschließend über das Projekt. Die Gemeinde Eldetal wird laufend über den Projektstand informiert. 

Was konkret geplant ist

Südlich der Ortschaft Grabow entlang der Autobahn A 19 bis zur Landesgrenze nach Brandenburg plant naturwind derzeit, bis zu 8 Windenergieanlagen zu errichten. Windkraftanlagen an Autobahnen bieten die Möglichkeit, Gebiete für die Windenergieerzeugung zu nutzen, in denen bereits Eingriffe in die Natur vorgenommen wurden und so andere Naturräume zu schonen. 

Mit rd. 6 MW Leistung je Windrad zählen die in Grabow-Below geplanten Anlagentypen zu den leistungsstärksten im Binnenland. Die geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von rd. 240 Metern. Jede Windenergieanlage wird mind. 1.000 Meter von Wohngebieten entfernt sein. Dies entspricht den heute allgemein anerkannten Abstandsregeln. Die maximalen Schallbelastungen werden eingehalten. 

In der Gemeinde Leizen plant naturwind zusammen mit Partnern den Bau einer Energiewandlungsanlage, die mit Windstrom aus Grabow-Below durch Elektrolyse von Wasser Wasserstoff und Folgeprodukte wie Flüssiggas oder Methanol erzeugt. Dies ermöglicht es zum einen, Wind- oder auch Sonnenstrom zu speichern. Zum anderen wird Grünstrom so auch in anderen Energiesektoren, etwa im Verkehrs- und Wärmesektor, nutzbar. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird für Leizen ein lokales Energienutzungskonzept erstellt. 

Was hat die Gemeinde Eldetal davon?

naturwind ist es wichtig, dass Gemeinden, in denen Windenergie erzeugt wird, angemessen davon profitieren. Die finanzielle Teilhabe von Gemeinden an der Windenergieerzeugung ist heute gesetzlich geregelt. Darüber hinaus gibt es weitere Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommune.  
 
  • Die Gemeinde Eldetal besitzt Flächen im künftig geplanten Windeignungsgebiet. Auf diesen können nach jetzigem Stand bis zu zwei Windräder errichtet werden, sodass die Gemeinde jährliche Pachteinnahmen erhalten würde. Entsprechende Nutzungsverträge hat naturwind den Gemeindevertretern vorgestellt. 
  • Zudem gibt es inzwischen gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsmöglichkeiten. In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen jährlich ca. 25.000 Euro pro Windrad für Kommunen im 2,5 Kilometer-Radius. Dazu gehören im geplanten Windpark Grabow-Below die Gemeinde Eldetal sowie die Stadt Wittstock-Dosse. Wie die Landesregelung und das EEG korrespondieren, muss zu gegebener Zeit mit der Landesregierung geklärt werden.
  • Neben finanziellen Vorteilen ist es das Ziel von naturwind, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort und im Sinne der Gemeinde stattfinden. „Wir wollen dazu ein gemeinsames Konzept erarbeiten“, sagt naturwind-Projektleiter Kim Müller. Die Gemeinde soll möglichst mitbestimmen - in Absprache mit den zuständigen Behörden - welche Maßnahmen umgesetzt werden. Auch Anwohner sind aufgefordert, Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu machen.

Standort

Das Windeignungsgebiet Grabow-Below liegt südlich der Müritz in der Gemeinde Eldetal. Es erstreckt sich vom Ort Grabow südlich entlang der Autobahn A 19 bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. 

Porträt Kim Müller

Fragen & Antworten

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, die eingehalten werden müssen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. Moderne Windenergieanlagen sind aber längst nicht mehr so laut wie ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie.  

Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall, z.B. Industrieanlagen, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Selbst das Rauschen des Windes an Büschen und Bäumen verursacht Infraschall. Die Auswirkungen von Infraschall aus Windenergieanlagen wurden in Deutschland vielfach untersucht, u.a. von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Ergebnis: Die Infraschallpegel liegen bereits in wenigen hundert Metern Entfernung zum Windrad deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Gesundheitliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten und auch wissenschaftlich nicht begründet oder belegt.

Ein solcher Zusammenhang konnte in diversen Untersuchungen nie nachgewiesen werden. Allenfalls sind vorübergehende Marktirritationen beobachtet worden, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Manche nutzen dieses Argument auch, um Kaufpreise gezielt zu drücken. Langfristig sind andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich Infrastruktur, Angebot und Nachfrage etc.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel. Wildtiere am Boden werden kaum durch Windenergieanlagen beeinflusst bzw. gewöhnen sie sich sehr schnell an die veränderte Umgebung.

Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten wird durch moderne Messtechnik ebenfalls frühzeitig erkannt. Auffangvorrichtungen verhindern das Auslaufen von Betriebsflüssigkeiten. 

Windenergie wird nicht mit Steuergeldern subventioniert. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden über die EEG-Umlage transparent auf jeder Stromrechnung ausgewiesen. Der Stromkunde zahlt abhängig vom Verbrauch für den Ausbau der Erneuerbaren. Im Gegensatz dazu wird Kohle- und Atomstrom seit Jahrzehnten mit Steuermitteln subventioniert. Zu den staatlichen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen kommen Zusatzkosten für Umwelt- und Klimaschäden. Diese versteckten Kosten sind höher als die EEG-Umlage. 

Um künftig - nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Atomenergie - teure Stromimporte zu vermeiden, müssen die Erneuerbaren jetzt ausgebaut werden. Zumal der Stromverbrauch in Deutschland weiter steigen wird, weil künftig mehr Strom zum Heizen und im Verkehrssektor benötigt wird. Ein optimiertes und leistungsfähiges Stromnetz sowie mehr Speichermöglichkeiten werden Stromangebot und
-nachfrage künftig besser aufeinander abstimmen.
So wird es künftig auch weniger Abschaltungen geben. 

Eine Windenergieanlage erwirtschaftet während ihrer Lebenszeit ein Vielfaches der Energie, die für Herstellung Betrieb aufgewendet wurde. Im Schnitt liegt der Kohlendioxid-Ausstoß der Windenergie in Deutschland bei 25 Gramm pro produzierter Kilowattstunde. Zum Vergleich: Ein herkömmliches Braunkohlekraftwerk emittiert etwa 1.000 Gramm CO2 je Kilowattstunde, Solarstrom etwa 50 Gramm.

Weitere informationen

Nächtliches Dauerblinken im Windpark wird abgeschaltet

Windräder dürfen noch bis Ende 2023 nachts blinken. Dann müssen Windparks mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein - auch der Windpark Grabow-Below. Das heißt, Windräder blinken nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern soll dies ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass die nächtliche Befeuerung dann zu rund 90 Prozent ausgeschaltet sein wird. Die Nachtkennzeichnung dient dazu, dass Flugzeuge Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, als Hindernisse erkennen. 

 

Die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde bereits mehrfach verlängert. Die Technik für die Ausstattung von Windparks mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist inzwischen zwar vorhanden, allerdings konnten nicht alle Neu- und Bestands-Windparks in Deutschland innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Zeitspannen mit der Technik ausgerüstet werden. 

Nahaufnahme Kopf eines Rotmilans.

sie haben vorschläge für ausgleichs- und ersatzmaßnahmen?

Dann treten Sie mit uns in Kontakt. Wir sammeln Ihre Vorschläge. Wir können nichts versprechen, aber wir werden jeden Vorschlag prüfen. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, besprechen wir mit der Gemeinde und den zuständigen Behörden.

Gefragt sind Ideen für örtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Wir wollen dass Gemeinde und Einwohner von einem Windpark in Grabow-Below profitieren.

Bernd Jeske, naturwind-Geschäftsführer

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"