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windpark müncheberg-mittelheide

naturwind plant zusammen mit EnBW und wpd Onshore den Bau von 16 Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Müncheberg-Mittelheide. Dieses Gebiet wurde 2018 von der Planungsgemeinschaft Oderland-Spree ausgewiesen. Neben Planung, Bau und Betrieb der Windenergieanlagen als einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz und zur Umsetzung der Energiewende geht es auch um finanzielle Teilhabemöglichkeiten für die Stadt Müncheberg und ihre Einwohner. Hintergrund: Etwa die Hälfte der Fläche des geplanten Windparks ist Eigentum der Stadt Müncheberg. Neben dem so genannten Windkrafteuro, den Windpark-Betreiber in Brandenburg an ansässige Kommunen zahlen müssen, kann die Stadt Müncheberg so weitere zusätzliche Einnahmen erzielen. 

Zum aktuellen Projektstand (Oktober 2025): Der Genehmigungsantrag wurde in zwei Teile gesplittet. Antrag eins mit neun Windenergieanlagen wurde im Herbst 2025 genehmigt. Das Verfahren für Antrag zwei über sieben Anlagen läuft weiter. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Genehmigt
Genehmigungsverfahren

Anlagentyp

9 Vestas V 162
7 Vestas V 162

Leistung

99,2 MW

Projektpartner

EnBW, wpd onshore

Was bisher geschah

Seit 2012 ist naturwind in der Region aktiv. Im selben Jahr wurden die ersten Untersuchungen zur Errichtung eines Windparks in Müncheberg-Mittelheide beauftragt. 2015 hat naturwind Nutzungsverträge mit den Flächeneigentümern im potenziellen Windeignungsgebiet abgeschlossen, so u.a. mit der Stadt Müncheberg. Die Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat im Oktober 2018 den Forst südlich des Müncheberger Ortsteiles Hoppegarten als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Im Frühjahr 2020 konnte naturwind alle erforderlichen Untersuchungen, u.a. Umweltgutachten, abschließen. Ergebnis: Es wurden keine relevanten Fakten, die gegen einen Windpark sprechen, gefunden. Daraufhin wurde im Sommer 2020 der Genehmigungsantrag beim Landesumweltamt eingereicht. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren allerdings wegen eines in der Nähe befindlichen Drehfunkfeuers. Da die Deutsche Flugsicherung nun die Anlagenschutzbereiche rund um Drehfunkfeuer verkleinert hat, konnte dieses Problem ausgeräumt und das Genehmigungsverfahren 2023 wieder aufgenommen werden. Dafür wurden 2022 neue Umweltuntersuchungen vorgenommen. 

Was konkret geplant ist

Vorgesehen ist, südlich des Maxsees 16 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 162 zu errichten. Neun Anlagen sollen auf Stadtflächen errichtet werden. Jährlich können so in Müncheberg laut aktueller Ertragsprognose rund 240 Mio. Kilowattstunden grüner Strom erzeugt und damit rund 70.000 Haushalte versorgt werden. Im Vergleich zum deutschen Strommix werden so etwa 80.000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid eingespart. 

Jede Windenergieanlage wird mindestens 1.000 Meter von Wohngebieten und Einzelgehöften entfernt sein. Dies entspricht den heute allgemein anerkannten Abstandsregelungen. Bis zur Stadtgrenze von Müncheberg sind es mehr als fünf Kilometer. Die maximalen Schallbelastungen für Wohngebiete werden eingehalten. Auch dies war Gegenstand der Voruntersuchungen. 

Was die Stadt Müncheberg davon hat

Die Hälfte der Flächen des geplanten Windparks sind Eigentum der Stadt Müncheberg und werden von naturwind gepachtet. Auf dieser Fläche können neun Windräder errichtet werden. Weitere sieben Anlagen werden auf privaten Flächen gebaut. Die Stadt kann zum einen von Pachteinnahmen profitieren und zum anderen von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten. 

  • Pachteinnahmen für neun Windräder auf städtischem Grund: Laut Nutzungsvertrag mit der Stadt Müncheberg ist eine vertragsabhängige Vergütung zu zahlen. Unabhängig vom Ertrag wurde eine jährliche Mindestvergütung vereinbart. Die liegt bei der derzeit geplanten Anlagenkonfiguration bei 540.000 Euro pro Jahr
  • Windenergieanlagenabgabengesetz Brandenburg: Der so genannte Windkrafteuro von 10.000 Euro pro Windrad ist jährlich an Kommunen im 3-km-Radius zu zahlen, würde also 160.000 Euro zusätzlich für die Region (Stadt Müncheberg, Gemeinden Grünheide und Steinhöfel) bedeuten. Medienberichten zufolge plant das Landeswirtschaftsministerium, diese pauschale Abgabe abzuschaffen und an die Leistung der Windenergieanlagen zu koppeln. Sie soll demnach 5.000 Euro je Megawatt und Jahr betragen. Dadurch könnte sich der Windkrafteuro in Müncheberg annähernd verdreifachen. 
  • Zusätzlich wird die Kommunalabgabe nach §6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gezahlt. Das heißt, dass betroffene Gemeinden bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom erhalten. Das wären nach aktuellen Prognosen für den Windpark Müncheberg-Mittelheide 480.000 Euro pro Jahr für die Stadt Müncheberg sowie die Gemeinden Grünheide und Steinhöfel. 

Standort

Das Windeignungsgebiet Müncheberg-Mittelheide liegt in einem Forst zwischen dem Maxsee und Schönfelde, südlich des Müncheberger Ortsteils Hoppegarten. Etwa die Hälfte der Fläche des Windparks ist Eigentum der Stadt Müncheberg.

Porträt Stephan Wiggeshoff

Fragen & Antworten

Der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft, auch Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild. Sie werden zwar nur auf ein bis zwei Prozent der Fläche in Deutschland gebaut, haben also einen geringen Flächenbedarf, sind aber weithin sichtbar. Ob eine Landschaft mit Windrädern als schön empfunden wird oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks und auch des Gewöhnens. Für junge Menschen ist der Anblick von Windrädern bereits völlig normal. Bei modernen Windenergieanlagen ist die optische Wirkung von Windrädern durch kleinere Rotor-Drehzahlen geringer.

Es gibt viele Gefahren für Tiere. Windräder spielen dabei nur eine geringe Rolle. Hauptursache für das Artensterben ist, dass viele Tiere durch Industrialisierung und Urbanisierung und auch durch den Klimawandel ihre Lebensräume verlieren. Letztlich ist es unser Wohlstand, der dafür verantwortlich ist. Die Windenergiebranche tut viel, um Windräder naturverträglich zu errichten und Lebensräume zu erhalten. Windräder sind nicht die Ursache für ein vermehrtes Artensterben. Ein Beispiel: Schätzungen gehen von 150.000 toten Vögeln an deutschen Windrädern pro Jahr aus, so genannte Schlagopfer. Zum Vergleich: Durch Straßen- und Bahnverkehr sterben in Deutschland jährlich ca. 70 Mio. Vögel, durch Hauskatzen 20 bis 100 Mio., und an Glasscheiben verenden jedes Jahr mindestens 100 Mio. Vögel.

Brände von Windenergieanlagen sind selten. Es wird viel getan, um solche Vorfälle zu verhindern. Es gibt Temperatur- und Drucküberwachungen, Brand- und Rauchmeldesysteme, Lösch- und Blitzschutzeinrichtungen. Für jedes Windrad wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Dabei wird dem Standort im Wald besonders Rechnung getragen. So muss es beispielsweise doppelte Zuwegungen geben, es werden Wasserzisternen angelegt etc. Das Anlegen zusätzlicher Wege und von Wasserentnahmestellen verbessert auch den Brandschutz für das Waldgebiet Mittelheide insgesamt. 

Nach Ablauf der Einsatzzeit eines Windrades ist der Betreiber gesetzlich verpflichtet, die Anlage abzubauen, zu entsorgen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Zurückzubauen sind alle ober- und unterirdischen Anlagenteile, Leitungen, Wege und Plätze. Diese Rückbauverpflichtung wird üblicherweise mit einer Bankbürgschaft zugunsten der Genehmigungsbehörde sichergestellt. Dies gilt auch bei Übertragung von Windenergieanlagen auf Dritte. Erfolgt dies nicht, kann eine Genehmigung widerrufen werden. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten für den Rückbau.

Faktencheck zur Windenergie

Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt. 

Weitere informationen

Windenergie im Forst: So funktioniert’s

Für den Bau des Windparks werden rund zwölf Hektar Forst gerodet - das entspricht etwa 16 Fußballfeldern. Zum Vergleich: Das gesamte Windeignungsgebiet ist 190 Hektar groß. Zum Ausgleich für die Fällmaßnahmen werden in der Region neue Bäume gepflanzt. Auf Wunsch der Stadt Müncheberg und in Absprache mit der Genehmigungsbehörde könnten die Wiederaufforstungsmaßnahmen auch im Stadtgebiet erfolgen.


Die Nutzung von Windenergie in Wäldern wird lediglich in waldreichen Regionen und in intensiv forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen, insbesondere in Fichten- und Kiefernforsten, empfohlen. Begründet wird dies damit, dass solche „Wirtschaftswälder“ bzw. „naturferne Forsten“ eine geringere biologische Vielfalt als naturnahe Laub- und Mischwälder besitzen.  


Beim Stadtwald in Müncheberg-Mittelheide handelt es sich um einen solchen Forst mit hohem Nadelbaumbestand. Der Landesforstbetrieb Brandenburg hat bereits 2010 große Teile des heutigen Windeignungsgebietes als geeigneten Standort für die Windenergienutzung dargestellt. In Brandenburg gibt es bereits ähnliche Energieprojekte in Waldgebieten, beispielsweise im Windpark Uckley-Nord in Königs Wusterhausen.

Erhobene Hand in einer Menschenmasse

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Der Windpark Müncheberg-Mittelheide wird dazu beitragen, brandenburgischen Strom noch grüner zu machen.

Gleichzeitig hat die Stadt Müncheberg die Chance, auch finanziell vom Windpark zu profitieren.

Stephan Wiggeshoff, Projektleiter

Weitere Windparks von naturwind

Windpark Wulkow-Trebnitz

Windpark Karstädt-Kribbe

Windpark Walsleben-Goldbeck

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"