mecklenburg-vorpommern
windpark plate
Die geplante Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg sieht ein Windeignungsgebiet westlich der Ortschaft Plate vor. naturwind hat hier für insgesamt acht Windenergieanlagen Genehmigungsanträge gestellt. Für drei Anlagen läuft seit Jahren ein Genehmigungsverfahren, das im Herbst 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde. Für fünf weitere Windenergieanlagen wurde der Antrag im Sommer 2022 gestellt. In Zukunft ist die Weiterentwicklung des Gebietes vom Windpark Plate zum Energiepark Plate geplant.
Projektstatus
im Genehmigungsverfahren
Anlagentyp
4 Vestas V-150
4 Vestas V-162
Leistung
48 MW
Projektpartner
wpd onshore
Infomesse für Einwohner am 6. Mai im Störkrug Plate
Am 6. Mai laden die Projektinitiatoren zusammen mit der Gemeinde alle Einwohner zu einer Infomesse ein. Informiert wird über den aktuellen Projektstand und über Chancen und Auswirkungen des geplanten Energieparks Plate-West. Die Infomesse findet am 6. Mai von 16 bis 20 Uhr im Störkrug in Plate statt. Kommen Sie gerne jederzeit dazu! »Einladung als PDF
Standort
Das Windeignungsgebiet Plate (Landkreis Ludwigslust-Parchim) befindet sich westlich der Ortschaft Plate. Die Autobahn A14 schneidet das Gebiet, sodass entlang der Autobahn zu beiden Seiten Windräder errichtet werden könnten.
Weitere informationen
Windpark Plate wird zum Energiepark
Für die Zukunft ist die Weiterentwicklung des Windeignungsgebietes Plate zu einem Energiepark vorgesehen. naturwind plant dafür zusammen mit Partnern, u.a. der Gemeinde Plate, neben Windenergieanlagen einen Photovoltaikpark sowie ein Power-to-X-Projekt.
Dafür sollen in einem Bebauungsplan Flächen als Sondergebiete für Photovoltaik und Power-to-X ausgewiesen werden. Dies ermöglicht u.a. eine regionale Nutzung der vor Ort erzeugten Windenergie für den Strom- und Wärmesektor. Auch die Herstellung regenerativer Kraftstoffe ist angedacht. Wie genau ein solches Energiekonzept aussehen kann, wurde im Rahmen einer gemeinsamen Konzeptstudie erarbeitet.
Geprüft wird auch die Möglichkeit zum Bau einer Umgehungsstraße durch das Plangebiet. Ziel der Gemeinde ist es, den Ort Plate vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Windenergie und Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V verpflichtet Projektträger dazu, Einwohner und Kommunen in einem Umkreis von fünf Kilometer um einen Windpark an den Erlösen zu beteiligen. Dies kann entweder in Form von Gesellschaftsanteilen erfolgen, die zum Kauf angeboten werden.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Ausgleichsabgabe für Kommunen in Kombination mit einem Sparprodukt für Einwohner. Welche Teilhabemöglichkeit angeboten wird, entscheiden die Projektträger in Absprache mit den Kommunen. Das Teilhabeangebot muss nach der Inbetriebnahme des Windparks erfolgen.
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V wurde 2016 von der Landesregierung beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern war damit das erste Bundesland, das Teilhabe an Windenergieanlagen verbindlich geregelt hat. Inzwischen hat auch Brandenburg ein Teilhabegesetz. Derzeit wird über eine bundesweite Regelung diskutiert. Am 1. Januar 2021 trat ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen.
Mehr Infos zum BüGem.
UNSERE LEISTUNGEN
Mit der Weiterentwicklung des Windparks zum Energiepark werden noch bessere Möglichkeiten geschaffen, dass die Gemeinde und Einwohner direkt von der Energieerzeugung vor Ort profitieren. Dies soll auch zur Akzeptanz beitragen.
Bernd Jeske, Geschäftsführer naturwind
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