mecklenburg-vorpommern
windpark plate
Die geplante Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg - derzeit im dritten Entwurf - sieht ein Windeignungsgebiet westlich der Ortschaft Plate vor. naturwind hat hier für insgesamt acht Windenergieanlagen Genehmigungsanträge gestellt. Für drei Anlagen läuft seit Jahren ein Genehmigungsverfahren, für fünf weitere wurde der Antrag im Sommer 2022 gestellt. In Zukunft ist die Weiterentwicklung des Gebietes vom Windpark Plate zum Energiepark Plate geplant.
Projektstatus
im Genehmigungsverfahren
Anlagentyp
4 Vestas V-150
4 Vestas V-162
Leistung
47,2 MW
Projektpartner
wpd onshore
Standort
Das Windeignungsgebiet Plate (Landkreis Ludwigslust-Parchim) befindet sich westlich der Ortschaft Plate. Die Autobahn A14 schneidet das Gebiet, sodass entlang der Autobahn zu beiden Seiten Windräder errichtet werden könnten.
Weitere informationen
Windpark Plate wird zum Energiepark
Für die Zukunft ist die Weiterentwicklung des Windeignungsgebietes Plate zu einem Energiepark vorgesehen. naturwind plant dafür zusammen mit Partnern, u.a. der Gemeinde Plate, neben Windenergieanlagen einen Photovoltaikpark sowie ein Power-to-X-Projekt.
Dafür sollen in einem Bebauungsplan Flächen als Sondergebiete für Photovoltaik und Power-to-X ausgewiesen werden. Dies ermöglicht u.a. eine regionale Nutzung der vor Ort erzeugten Windenergie für den Strom- und Wärmesektor. Auch die Herstellung regenerativer Kraftstoffe ist angedacht. Wie genau ein solches Energiekonzept aussehen soll, wollen die Projektpartner im Rahmen einer gemeinsamen Konzeptstudie noch erarbeiten. Wir werden hier weiter darüber berichten.
Geprüft wird auch die Möglichkeit zum Bau einer Umgehungsstraße durch das Plangebiet. Ziel der Gemeinde ist es, den Ort Plate vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Windenergie und Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V verpflichtet Projektträger dazu, Einwohner und Kommunen in einem Umkreis von fünf Kilometer um einen Windpark an den Erlösen zu beteiligen. Dies kann entweder in Form von Gesellschaftsanteilen erfolgen, die zum Kauf angeboten werden.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Ausgleichsabgabe für Kommunen in Kombination mit einem Sparprodukt für Einwohner. Welche Teilhabemöglichkeit angeboten wird, entscheiden die Projektträger in Absprache mit den Kommunen. Das Teilhabeangebot muss nach der Inbetriebnahme des Windparks erfolgen.
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V wurde 2016 von der Landesregierung beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern war damit das erste Bundesland, das Teilhabe an Windenergieanlagen verbindlich geregelt hat. Inzwischen hat auch Brandenburg ein Teilhabegesetz. Derzeit wird über eine bundesweite Regelung diskutiert. Am 1. Januar 2021 trat ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Wie beide Gesetze korrespondieren, ist noch zu klären.
Mehr Infos zum BüGem.
UNSERE LEISTUNGEN
Mit der Weiterentwicklung des Windparks zum Energiepark werden noch bessere Möglichkeiten geschaffen, dass die Gemeinde und Einwohner direkt von der Energieerzeugung vor Ort profitieren. Dies soll auch zur Akzeptanz beitragen.
Bernd Jeske, Geschäftsführer naturwind
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