Broschüren

Windkraft Beteiligung per Gesetz: So geht’s

Mit dem Gesetz zur Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern beschreitet das Land neue Wege zur Umsetzung der Energiewende.

In unserer windINFO fassen wir aktuelle Themen aus der Windenergiebranche für Sie kompakt und informativ zusammen. Hier zur Windkraft Beteiligung im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V.

Warum sollen Bürger und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern an Windparks beteiligt werden?

Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz – kurz BüGemBeteilG – eine Vorreiterrolle ein. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, will die Landesregierung die Bereitschaft für die Energiewende steigern. Deshalb verpflichtet das Gesetz, dass Bürger und Gemeinden im Umkreis von Windparks finanziell
zu beteiligen sind. Das ist grundsätzlich nichts Neues. naturwind setzt bei der Windparkentwicklung seit jeher auf Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten. Denn regionale Wertschöpfung steigert auch die Unterstützung vor Ort. Bundesweit sind laut Bundesverband WindEnergie bei fast jedem zweiten Windenergieprojekt freiwillig Bürger beteiligt.

Wer wird am Windpark beteiligt?

Gemeinden, auf deren Gebiet eine Windenergieanlage errichtet werden soll, müssen beteiligt werden. Gleiches gilt für Gemeinden innerhalb eines Fünf-Kilometer-Radius. Auch Bürger, die innerhalb eines Fünf-Kilometer-Radius um ein Windrad wohnen, müssen beteiligt werden. Voraussetzung
ist, dass diese seit mindestens drei Monaten einen gemeldeten Wohnsitz im in Frage kommenden Gebiet haben.

Wie können Bürger und Gemeinden im Umkreis von Windparks profitieren?

Eine Windparkgesellschaft muss mindestens 20 Prozent ihrer Gesellschaftsanteile zum Kauf anbieten. Für eine einzelne Windenergieanlage mit einem geschätzten Investitionsvolumen von fünf Mio. Euro wird beispielsweise eine Mio. Euro als Eigenkapital in Form von Gesellschaftsanteilen benötigt. Davon wiederum werden 20 Prozent zum Kauf angeboten, also 200.000 Euro. Alternativ zum Kauf von Anteilen an der Betreibergesellschaft des Windparks bietet das Gesetz auch andere Beteiligungsmöglichkeiten. Wie eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder das Ersatzprodukt aussehen können, lesen Sie in unserer windINFO zum Thema

windINFO Bürgerbeteiligung MV
Mit dem Gesetz zur Windkraft Beteiligung von Bürgern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten. Ziel ist es, für eine Region, in der ein Windpark geplant ist, eine optimale und maßgeschneiderte Lösung anzubieten.

Auch interessant

Über uns

Unsere Vision

Projekte

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"