brandenburg

windpark reckenzin

Auf einer Fläche nördlich von Reckenzin plant naturwind, drei moderne Windenergieanlagen zu errichten. Die zuständige Gemeinde Karstädt hatte im Dezember 2023 mit großer Mehrheit für die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) gestimmt, nachdem sich zuvor bereits der Ortsbeirat mit positivem Votum der Bürger für die Aufstellung eines B-Planes für den Windpark Reckenzin ausgesprochen hatte. Ein Bebauungsplan ist notwendig, weil es sich nicht um ein von der Regionalplanung ausgewiesenes Windvorranggebiet handelt. 

Für das rund 20 Hektar große Plangebiet nördlich des Karstädter Ortsteiles Reckenzin hat naturwind Ende des Jahres 2023 die Aufstellung eines B-Planes beauftragt und rechnet mit einer Verfahrensdauer von knapp 1,5 Jahren. Bereits seit August 2022 laufen naturschutzfachliche Untersuchungen im Plangebiet. Erste Ergebnisse zeigen, dass keine schädlichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Ende des Jahres 2024 fand die frühzeitige öffentliche Beteiligung zum B-Planverfahren statt. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Aufstellung B-Plan

Anlagentyp

3 Vestas V-172

Leistung

21,6 MW

Projektpartner

wpd onshore

Aktueller Planungsstand

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Windpark Reckenzin“ ist fertig. Am 10. Oktober 2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Karstädt den Entwurf gebilligt und die frühzeitige öffentliche Beteiligung beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag vom 8. November bis 9. Dezember 2024 im Bauamt der Gemeindeverwaltung aus. Stellungnahmen konnten eingereicht werden. Diese werden nun gesichtet und abgewogen. 

Infonachmittag für Einwohner am 19. Juli in Reckenzin

Am Samstag, 19. Juli 2025, laden wir alle Einwohner im Einflussbereich der geplanten Windenergieanlagen zu einem Infonachmittag ein. An Themenständen informieren wir über den aktuellen Planungsstand und über Auswirkungen der Windenergie in der Region und wollen mit Einwohnern ins Gespräch kommen. Der Infonachmittag findet von 14 bis 17 Uhr im Flachsbergstadion des Reckenziner SV statt. »Einladung als PDF

Lösungen für Reitsportler

Die Region um Reckenzin lädt zu Ausritten und Kutschfahrten ein. Damit Vereine und Unternehmen den Reitbetrieb trotz der Bauphase des Windparks fortsetzen können, sucht man nach Wegen, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Auch alternative Wegekonzepte stehen zur Diskussion.

So profitieren umliegende Gemeinden

Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Standortkommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises um eine Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, erfolgt die Aufteilung anhand des Flächenanteils der Gemeinde innerhalb des 2,5 km-Umkreises. Die Projektpartner, naturwind und wpd, haben sich darauf verständigt, für den Windpark Reckenzin die Kommunalabgabe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden zu zahlen. Das sind für die drei geplanten Anlagen zusammen rund 100.000 Euro pro Jahr. Etwa 57.000 Euro entfallen auf die Gemeinde Karstädt. Hinzu kommen jährlich 108.000 Euro aus dem Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz des Landes Brandenburg. Das schreibt vor, dass 5.000 Euro pro Megawatt an Kommunen im 2,5-km-Radius zu zahlen sind. Da es sich um ein Landesgesetz handelt und auf Brandenburger Gebiet keine weitere Gemeinde im 2,5 km-Umkreis liegt, fließt die gesamte Summe aus dem Windpark Reckenzin an die Gemeinde Karstädt.   

Faktencheck zur Windenergie

Falsch- und Desinformationen zur Windkraft sind weit verbreitet. Ob nun aus Unwissenheit oder ob falsche Fakten bewusst gestreut wurden, wichtig ist, solche Falschmeldungen (Fake News) zu erkennen. In unserem WINDCHECK haben wir häufige Mythen zur Windenergie entlarvt und falsche oder irreführende Behauptungen richtiggestellt. 

So profitieren Anwohner: Vorschlag zur Bürgerbeteiligung

Zusätzlich fließen jährlich 18.000 Euro pro Windenergieanlage in die Bürgerbeteiligung, zusammen 54.000 Euro. Wir schlagen vor, davon 5.000 Euro jährlich dem Reckenziner Sportverein zuzuweisen. 25.000 Euro könnten in einen Strombonus fließen. Dieser Bonus, der jährlich an die Anwohner des Windparks ausgezahlt wird, soll die Energiekosten senken. Bei etwa 165 Haushalten in Reckenzin, Klein Warnow und Streesow ergibt das 150 Euro Strombonus pro Haushalt im Jahr. Weitere 24.000 Euro könnten für gemeinnützige Zwecke bereitgestellt werden. 

Standort

Die Windenergieanlagen sollen auf einer Fläche nördlich von Reckenzin entstehen. Reckenzin ist ein Ortsteil der Gemeinde Karstädt (Landkreis Prignitz). 

Porträt Stephan Wiggeshoff

Fragen & Antworten

Für die Erschließung des Windparks werden belastbare Zuwegungen benötigt. Diese werden in Schotterbauweise ausgeführt. Die Wege sind in der Regel 4,5 bis 5 Meter breit und lassen sich nach Ende der Betriebszeit des Windparks vollständig zurückbauen. 

Der Bau einer Windenergieanlage verursacht während der Bauphase eine hohe Zahl an Lkw-Fahrten. Pro Windrad ist mit bis zu 200 Lkw zu rechnen, sowohl für die Anlieferung von Baumaterialien für das Fundament als auch für den Transport der Windradteile. Der Bau eines Windparks dauert etwa drei bis sechs Monate. Für den Windpark Reckenzin mit seinen drei Windrädern sind es somit durchschnittlich weniger als zehn Lkw am Tag. Eventuell entstandene Schäden an Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen durch die Transporte müssen durch den Verursacher behoben werden. Dazu gehört auch, dass es für Bäume oder Hecken, die den Schwerlasttransporten weichen mussten, Ausgleichspflanzungen gibt.

Die Auswirkungen der drei geplanten Windenergieanlagen auf Brut-, Zug- und Rastvögel sowie Reptilien und Fledermäuse wurden untersucht. Bei diesen Kartierungen, die in der Brutzeit über mehrere Monate stattfanden, wurden keine Rebhühner gesichtet. Die Ergebnisse der Umweltuntersuchungen fließen in die weitere Planung mit ein, zum Beispiel können Baumaßnahmen zeitlich beschränkt werden, um Bodenbrüter zu schützen. Solche Auflagen sind Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Während der Bauphase müssen einige Wege, die auch als Reitwege genutzt werden, gesperrt werden. Es soll zwei alternative Reitrouten geben. Darüber wird mit dem örtlichen Reitverein, der Gemeinde und ansässigen Landwirten verhandelt. Nach Fertigstellung des Windparks können die bisherigen Reitwege wieder genutzt werden, auch die Alternativrouten sollen bestehen bleiben. Eine dieser Routen führt teilweise entlang der Tarnitz. Der Fluss und der Uferbereich sind nicht von den Baumaßnahmen betroffen. 

Unterschieden wird zwischen Eisabfall und Eisabwurf. Eisabfall bezeichnet herabfallendes Eis an einer stillstehenden Windenergieanlage. Hinweisschilder warnen davor. Der Bereich unter der Windenergieanlage sollte bei entsprechender Wetterlage nicht betreten werden. Beim Eisabwurf wird Eis durch die sich drehenden Rotorblätter abgeworfen. An einer Windenergieanlage in Betrieb kann sich - außer bei sehr kalten Temperaturen und entsprechender Feuchtigkeit - kein Eis an den Rotorblättern bilden. Bei Eisansatz an einer sich drehenden Windenergieanlage wird die entstehende Unwucht von Sensoren erkannt und die Anlage sofort abgeschaltet. Eisabwurf ist in Deutschland extrem selten. Nach einem Stillstand darf die Windenergieanlage bei Eisbildung an den Rotoren nicht angefahren werden. Die Anlagen
sind deshalb mit entsprechenden Eiserkennungssensoren ausgestattet. 

Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm - bei Tag und bei Nacht - festgelegt, um Anwohner zu schützen. Tagsüber wird das Rauschen der Rotoren überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm und das Rauschen von Bäumen und Büschen im Wind, überlagert. Nachts sind die Lärmgrenzwerte noch strenger als tagsüber. Können diese nicht eingehalten werden, werden Windräder nachts abgeschaltet. 

Bauliche Veränderungen im Umfeld können kurzzeitige Kaufpreisschwankungen auslösen. Das ist aber ganz normal auf dem Immobilienmarkt. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben Windenergieanlagen jedoch keinen dauerhaft negativen Einfluss auf Immobilienwerte. Das haben diverse Untersuchungen bestätigt. Es sind viele Faktoren, die den Grundstückspreis beeinflussen, und nicht eine einzelne Komponente wie die Windkraft. Vor allem sind es demografische und ökonomische Einflüsse.

Nach Ende der Lebensdauer werden Windräder komplett zurückgebaut. Das ist in Deutschland streng geregelt. Dazu gehört auch, die Betonfundamente komplett zu entfernen. Das ist gängige Praxis. Es gibt Ausnahmefälle, in denen lediglich ein Teilrückbau erfolgt, beispielsweise wird bei sehr tiefen Fundamenten ein Teilrückbau als bodenschonender angesehen. In Reckenzin sind Fundamente mit max. 4 Metern Tiefe geplant.

Die Abstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen wurden mit größer werdenden Anlagen in den vergangenen Jahren angepasst. Ein Abstand von 1.000 Metern, wie er auch in Reckenzin geplant ist, gilt in Deutschland bei den aktuellen Windradhöhen als gängiger und akzeptierter Schutzabstand. 

Die Gemeinde Karstädt als Standortgemeinde profitiert vom Bau des Windparks. Aus der Kommunalabgabe nach §6 EEG und dem Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz des Landes Brandenburg erhält Karstädt rund 165.000 Euro jährlich. Hinzu kommen Pachteinnahmen der Gemeinde für Flächen im Windparkgebiet. Insgesamt gibt es mehr als zehn Grundstückseigentümer innerhalb des Gebietes. Das gewählte Flächenpool-Modell ermöglicht eine gerechte Verteilung der Pachteinnahmen. Jeder Grundstückseigentümer innerhalb der Poolfläche profitiert von der Windenergie, auch wenn gar kein Windrad direkt auf dem eigenen Grundstück steht.

Innerhalb der Gemeinde Karstädt gibt es bereits viele Windräder, dennoch sind weitere in Planung. Denn die Bundesregierung hat verpflichtende Flächenziele für die Windkraft festgelegt. Die Bundesländer und Planungsregionen haben die Pflicht, geeignete Gebiete für die Windenergienutzung bereitzustellen. Für Brandenburg sind es 1,8 Prozent der Fläche bis 2027 und 2,2 Prozent bis 2032. Kommunen können die Nutzung von Windenergie aktiv steuern, indem sie selbst Windenergiegebiete ausweisen. Grundsätzlich können Windenergieanlagen in Deutschland im Außenbereich, also außerhalb bebauter Gebiete, errichtet werden. Geeignete Flächen sind Acker- und Forstflächen, Grün- und Weideland, ehemalige Deponien, rekultivierte Tagebaue und Abraumhalden. Zu Siedlungen und Schutzgebieten sind Mindestabstände einzuhalten.  Aufgrund der geografischen Lage handelt es sich beim geplanten Windpark Reckenzin um eine geeignete Fläche. 

Der Netzausbau ist eine zentrale Herausforderung beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Windräder sind aber nicht die Ursache für eine marode Infrastruktur, sondern Teil der Lösung für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Es müssen Lösungen gefunden werden, die den Netzausbau beschleunigen, die Netze in Engpassregionen entlasten und gleichzeitig den Erneuerbaren-Ausbau ermöglichen. Die aktuelle Bundesregierung hat solche Lösungen angekündigt.

UNSERE LEISTUNGEN

Standortprüfung
Flächensicherung
Bebauungsplan
Projektierung
Genehmigung

Weitere Windparks von naturwind

Windpark Karstädt-Kribbe

Windpark Alt Krenzlin

Windpark Siggelkow-Redlin

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"