
brandenburg
windpark reckenzin
Auf einer Fläche nördlich von Reckenzin plant naturwind, drei moderne Windenergieanlagen zu errichten. Die zuständige Gemeinde Karstädt hatte im Dezember 2023 mit großer Mehrheit für die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) gestimmt, nachdem sich zuvor bereits der Ortsbeirat mit positivem Votum der Bürger für die Aufstellung eines B-Planes für den Windpark Reckenzin ausgesprochen hatte. Ein Bebauungsplan ist notwendig, weil es sich nicht um ein von der Regionalplanung ausgewiesenes Windvorranggebiet handelt.
Für das rund 20 Hektar große Plangebiet nördlich des Karstädter Ortsteiles Reckenzin hat naturwind Ende des Jahres 2023 die Aufstellung eines B-Planes beauftragt und rechnet mit einer Verfahrensdauer von knapp 1,5 Jahren. Bereits seit August 2022 laufen naturschutzfachliche Untersuchungen im Plangebiet. Erste Ergebnisse zeigen, dass keine schädlichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Ende des Jahres 2024 fand die frühzeitige öffentliche Beteiligung zum B-Planverfahren statt.

Projektstatus
Aufstellung B-Plan

Anlagentyp
3 Vestas V-172
Leistung
21,6 MW
Projektpartner
wpd onshore
Aktueller Planungsstand
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Windpark Reckenzin“ ist fertig. Am 10. Oktober 2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Karstädt den Entwurf gebilligt und die frühzeitige öffentliche Beteiligung beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag vom 8. November bis 9. Dezember 2024 im Bauamt der Gemeindeverwaltung aus. Stellungnahmen konnten eingereicht werden. Diese werden nun gesichtet und abgewogen.
Lösungen für Reitsportler
Die Region um Reckenzin lädt zu Ausritten und Kutschfahrten ein. Damit Vereine und Unternehmen den Reitbetrieb trotz der Bauphase des Windparks fortsetzen können, sucht man nach Wegen, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Auch alternative Wegekonzepte stehen zur Diskussion.
So profitieren umliegende Gemeinden
Seit 2021 regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die finanzielle Beteiligung von Standortkommunen an der Windenergieerzeugung. § 6 EEG ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu zahlen. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises um eine Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, erfolgt die Aufteilung anhand des Flächenanteils der Gemeinde innerhalb des 2,5 km-Umkreises. Die Projektpartner, naturwind und wpd, haben sich darauf verständigt, für den Windpark Reckenzin die Kommunalabgabe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden zu zahlen. Das sind für die drei geplanten Anlagen zusammen rund 90.000 Euro pro Jahr. Etwa die Hälfte entfällt auf die Gemeinde Karstädt. Hinzu kommen jährlich weitere 30.000 Euro aus dem Windenergieanlagenabgabengesetz des Landes Brandenburg. Das schreibt vor, dass pro Windrad jährlich 10.000 Euro an Kommunen im 3-km-Radius zu zahlen sind. Da es sich um ein Landesgesetz handelt und auf Brandenburger Gebiet keine weitere Gemeinde im 3 km-Umkreis liegt, fließt die gesamte Summe aus dem Windpark Reckenzin an die Gemeinde Karstädt.
So profitieren Anwohner: Vorschlag zur Bürgerbeteiligung
Zusätzlich fließen jährlich 10.000 Euro pro Windenergieanlage in die Bürgerbeteiligung. Wir schlagen vor, davon 5.000 Euro jährlich dem Reckenziner Sportverein zuzuweisen. Die restlichen 25.000 Euro könnten in einen Strombonus fließen. Dieser Bonus, der jährlich an die Anwohner des Windparks ausgezahlt wird, soll die Energiekosten senken. Bei etwa 165 Haushalten in Reckenzin, Klein Warnow und Streesow ergibt das 150 Euro Strombonus pro Haushalt im Jahr.
Standort
Die Windenergieanlagen sollen auf einer Fläche nördlich von Reckenzin entstehen. Reckenzin ist ein Ortsteil der Gemeinde Karstädt (Landkreis Prignitz).
Kontakt & Links
Stephan Wiggeshoff
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