mecklenburg-vorpommern

windparkerweiterung kladrum-ost

naturwind hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder wurden 2021/22 durch den Betreiber wpd errichtet. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, profitiert auf vielfältige Weise von der Windparkerweiterung. 

NW_Icon_Baustatus

Projektstatus

Inbetriebnahme im Juli 2022

Anlagentyp

3 Nordex N-131
Nabenhöhe: 164 Meter
131 Meter Rotordurchmesser
Gesamthöhe: 229,5 Meter

Leistung

3,3 MW je Anlage
Gesamtleistung: 9,9 MW

Projektpartner

wpd onshore

Vorteile für die Gemeinde Zölkow

Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:

  • 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow

Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Kompensation für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließen. 300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro. 

  • Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark

Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Zusätzlich wurden mit der Gemeinde Verträge über die Benutzung kommunaler Grundstücke für die Verlegung von Kabeln und für temporäre Bau- und Zuwegungsflächen abgeschlossen. 

  • Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt

Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Laut aktuellen Ertragsprognosen für die drei Windräder sind so gemeindliche Zuwendungen in Höhe von rund 38.000 Euro jährlich möglich. Davon erhält die Gemeinde Zölkow jährlich ca. 25.000 Euro. 13.000 Euro pro Jahren werden auf die Nachbargemeinden Obere Warnow, Friedrichsruhe, Bülow und die Stadt Crivitz verteilt. 

  • Spende für neuen Spielplatz

naturwind unterstützt auch den Bau eines neuen Spielplatzes im Zölkower Ortsteil Kladrum. 5.000 Euro Spende stellt der Projektentwickler dafür bereit. So kann die Gemeinde den Eigenanteil zur Finanzierung des Spielplatz-Neubaus aufbringen. 

Gemeinsames Konzept zum Bauablauf mit der Gemeinde

Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, haben die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde und dem zuständigen Amt Parchimer Umland ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeitet. In dem Konzept geht es auch darum, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu wurde beispielsweise der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor Baubeginn dokumentiert. Zudem erfolgt die Anlieferung des Materials zur Baustelle über eine vorher festgelegte Route

Standort

Der Windpark Kladrum liegt zwischen Schwerin und Parchim in der Gemeinde Zölkow, südlich der Orte Kladrum und Zölkow.

Porträt Rainer Magdowski mit Mini-Windrad

Fragen & Antworten

Die drei neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Die drei geplanten Anlagen stehen innerhalb des alten Windeignungsgebietes Kladrum. Im aktuell zweiten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg wird wiederum ein Eignungsgebiet Kladrum ausgewiesen. Die drei genehmigten Anlagen befinden sich innerhalb der Grenzen des neuen Windeignungsgebietes.

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.

Das ist ein häufig vorgebrachter Vorwurf, aber tatsächlich konnte in diversen Untersuchungen zu diesem Thema ein solcher Zusammenhang nicht nachgewiesen werden. Allenfalls wurden vorübergehende Marktirritationen beobachtet, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Langfristig sind jedoch andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich überwiegend Angebot und Nachfrage, vorhandene Infrastrukturen etc.

Baufortschritt

18. März 2022: Die letzte der drei neuen Windenergieanlagen ist fertiggestellt. Der Kran wird zurückgebaut.
Der Turm der WEA 1 steht. Ein Kran liegt auf dem Feld bereit, um Rotor und Gondel zu montieren.
Kurz vor dem Jahreswechsel wurden im Windpark Rotorteile und Gondeln angeliefert.
Die Übergabestation steht. 
Die Türme wachsen sichtbar in die Höhe. Mithilfe eines Krans werden die Turmteile montiert. 
Die ersten Turmsegmente (links) liegen für die Montage bereit, ebenso wie die Kranteile. Der Kran wird vor Ort montiert. Er wird u. a. für die Turmmontage benötigt. 
Die Fundamente für die drei neuen Windenergieanlagen sind fertiggestellt. Im Oktober werden die Turmsegmente geliefert. Dafür werden seit Ende September die Fahrplatten für die Schwertransporte ausgelegt.
Nach den Tiefbauarbeiten werden die Fundamente für die Windradtürme errichtet. Hier ist der Stahlbau abgeschlossen, die Schalung steht. 

Weitere informationen

Betrachtungen zum Thema Lärm

Wir wurden von Anwohnern auf Beeinträchtigungen durch Schall angesprochen. Im Windpark Kladrum liegt aufgrund der hohen Vorbelastung und der Größe des bebauten Gebietes tatsächlich eine besondere Schallsituation vor. An einigen Wohngebäuden in den angrenzenden Ortslagen liegen Überschreitungen der für den Nachtzeitraum zulässigen Immissionsrichtwerte vor. Diese Überschreitungen werden allerdings nicht durch die drei von uns neu geplanten Windenergieanlagen verursacht, sondern entstehen hier schon alleine durch die im Windpark Kladrum bereits vorhandenen Windräder. Und zwar aufgrund der Umstellung der Berechnungsmodalitäten auf das sogenannte Interimsverfahren, das in den Schallberechnungen Erhöhungen der Immissionspegel um 1,5 bis 3 dB(A) bringt. 

 

Aufgrund der damit schon vorliegenden rechnerischen Überschreitungen, die nur durch eine Schallreduktion der vorhandenen Windenergieanlagen gemindert werden könnten, sind weitere Windräder in Kladrum nur auf Basis der Analyse des sogenannten Einwirkbereiches im Sinne der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Kap. 2.2.a, möglich. Das bedeutet: Wenn aufgrund der Vorbelastung durch Bestandsanlagen eine unzulässige Überschreitung der Immissionsrichtwerte vorliegt, kann eine Genehmigung von neu geplanten Anlagen nur dann erfolgen, wenn die geplanten Anlagen keinen Beitrag zum Schall leisten und nicht mehr auf die von Überschreitung betroffenen Immissionspunkte einwirken. Nach der TA Lärm liegen betroffene Immissionspunkte außerhalb des Einwirkbereiches, wenn der Immissionspegel je geplanter Anlage an den von Überschreitungen betroffenen Immissionspunkten mind. 10 dB(A) unterhalb des jeweils geltenden Richtwertes liegt. In Mecklenburg-Vorpommern gilt hierfür ein noch strengerer Ansatz. Hier muss der Richtwert um mind. 15 dB(A) unterschritten werden.

 

Unsere neuen Windenergieanlagen sind daher zulässig, weil jede einzelne Anlage für sich die Richtwerte an allen betrachteten Wohngebäuden (Immissionsorten), bei denen eine Überschreitung der Richtwerte durch die Vorbelastung besteht, um mindestens 15 dB(A) unterschreitet und sie somit keinen relevanten Schallbeitrag leisten. Die Unterschreitung der Richtwerte um 15 dB(A) stellen wir dadurch sicher, dass wir den Betrieb der drei neuen Windenergieanlagen während des Nachtzeitraums drosseln. Die Anlagen drehen dann langsamer, was zu einer Reduzierung ihres Schallleistungspegels führt.

Menschen hören einem Vortragenden zu, einer blickt in die Kamera.

Nächtliches Dauerblinken im Windpark wird abgeschaltet

Windräder dürfen noch bis Ende 2022 nachts blinken. Dann müssen Windparks mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein - auch der Windpark Kladrum. Das heißt, Windräder blinken nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern soll dies ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass die nächtliche Befeuerung dann zu rund 90 Prozent ausgeschaltet sein wird. Die Nachtkennzeichnung dient dazu, dass Flugzeuge Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, als Hindernisse erkennen. 

Die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde im Herbst 2020 zum zweiten Mal verlängert. Mitte 2021 sollte eigentlich bereits Schluss sein. Die Technik für die Ausstattung von Windparks mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist inzwischen zwar vorhanden, allerdings geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass die zugelassenen Hersteller es nicht schaffen, bis Mitte 2021 alle Neu- und Bestands-Windparks in Deutschland mit der Technik auszurüsten, und haben daher die Frist noch einmal verlängert. 

sie wollen mehr erfahren?

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten oder weitere Fragen zu diesem Windenergieprojekt im Allgemeinen oder auch zu ganz konkreten Details haben, dann schreiben Sie uns!

Mit den inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen Teilhabemodellen werden die Einnahmen aus der Windenergie künftig auch im Windpark Kladrum gerechter verteilt.

Gesine Markwardt, Projektfinanzierung und Teilhabe naturwind

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