mecklenburg-vorpommern
windpark kladrum
Kladrum zählt zu einem der größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Rund 60 Anlagen erzeugen hier grünen Strom, sieben davon hat naturwind projektiert. Die ersten vier wurden 2011 in Betrieb genommen. 2021/22 wurden drei weitere, von naturwind geplante Anlagen im Osten des Windparks gebaut. Diverse Projektierer - auch naturwind - beschäftigen sich zudem mit dem so genannten Repowering, also dem Rückbau älterer kleinerer Anlagen und deren Ersatz durch größere und leistungsstärkere Windräder. naturwind projektiert derzeit insgesamt zwölf Anlagen innerhalb des Windeignungsgebietes Kladrum neu und will dafür bis 26 Altanlagen abreißen.
Projektstatus
Inbetriebnahme 2011
Inbetriebnahme Kladrum-Ost 2022
Anlagentyp
4 Enercon E-70
3 Nordex N-131
Projektstatus
Genehmigungsverfahren Kladrum-West
Genehmigungsverfahren Kladrum-Mitte
Genehmigungsverfahren Kladrum-Repowering
Genhmigungsplanung Kladrum-Repowering II
Repowering
Rückbau 2 Altanlagen / Neubau 1 Nordex N-149
Rückbau 10 Altanlagen / Neubau 4 Nordex N-163
Rückbau 11 Altanlagen / Neubau 4 Nordex N-163
Rückbau 3 Altanlagen / Neubau 3 Vestas V-162
Leistung
9,2 MW (in Betrieb)
9,9 MW (in Betrieb)
5,7 MW (beantragt)
22,8 MW (beantragt)
27,2 MW (beantragt)
21,6 MW (in Planung)
Projektpartner
wpd onshore
MBBF
Rheinenergie
Genehmigungsverfahren für Kladrum-West
Im westlichen Bereich des Windparks plant naturwind den Bau eines weiteren Windrades. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren für den Bau eines Windrades vom Typ Nordex N-149 mit 5,7 MW Leistung. Im Zuge der Errichtung des Windrades werden zwei Altanlagen abgebaut.
Genehmigungsverfahren für Kladrum-Mitte
Genehmigungsverfahren für Kladrum-Repowering
Genehmigungsplanung für Kladrum-Repowering II
Standort
Der Windpark Kladrum liegt zwischen Schwerin und Parchim in der Gemeinde Zölkow, südlich der Orte Kladrum und Zölkow.
Kontakt & Links
Andy Walter
Weitere informationen
Windenergie ermöglicht Spielplatz in Kladrum: Einweihung zum Kindertag
naturwind hat den Bau eines Spielplatzes im Zölkower Ortsteil Kladrum finanziell unterstützt. Mit einer Spende in Höhe von 5.000 Euro konnte die Gemeinde ihren Eigenanteil für den Spielplatzneubau aufbringen. Die übrigen Mittel stammen aus einem speziellen Fördertopf des Landes MV. Die Gemeinde Zölkow befindet sich seit Jahren in der so genannten Haushaltssicherung und hat aus diesem Grund nur begrenzt Mittel für derartige freiwillige Aufgaben zur Verfügung. Umso mehr freute sich Bürgermeister Jens-Uwe Springer, dass mit dem Geld des Windparkentwicklers das Projekt Spielplatz verwirklicht werden konnte. Der neue Spielplatz wurde pünktlich zum Kindertag am 1. Juni 2022 eingeweiht und an die Kinder des Ortes übergeben. Kladrum war bislang der einzige Ortsteil der Gemeinde, in dem es noch keinen Spielplatz gab. Nach der Freigabe des Spielplatzes tobten die jungen Kladrumer auf den neuen Geräten.
Betrachtungen zum Thema Lärm
Wir wurden von Anwohnern auf Beeinträchtigungen durch Schall angesprochen. Im Windpark Kladrum liegt aufgrund der hohen Vorbelastung und der Größe des bebauten Gebietes tatsächlich eine besondere Schallsituation vor. An einigen Wohngebäuden in den angrenzenden Ortslagen liegen Überschreitungen der für den Nachtzeitraum zulässigen Immissionsrichtwerte vor. Diese Überschreitungen entstehen hier schon alleine durch die im Windpark Kladrum bereits vorhandenen Windräder. Und zwar aufgrund der Umstellung der Berechnungsmodalitäten auf das sogenannte Interimsverfahren, das in den Schallberechnungen Erhöhungen der Immissionspegel um 1,5 bis 3 dB(A) bringt.
Aufgrund der damit schon vorliegenden rechnerischen Überschreitungen, die nur durch eine Schallreduktion der vorhandenen Windenergieanlagen gemindert werden könnten, sind weitere Windräder in Kladrum nur auf Basis der Analyse des sogenannten Einwirkbereiches im Sinne der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Kap. 2.2.a, möglich. Das bedeutet: Wenn aufgrund der Vorbelastung durch Bestandsanlagen eine unzulässige Überschreitung der Immissionsrichtwerte vorliegt, kann eine Genehmigung von neu geplanten Anlagen nur dann erfolgen, wenn die geplanten Anlagen keinen Beitrag zum Schall leisten und nicht mehr auf die von Überschreitung betroffenen Immissionspunkte einwirken. Nach der TA Lärm liegen betroffene Immissionspunkte außerhalb des Einwirkbereiches, wenn der Immissionspegel je geplanter Anlage an den von Überschreitungen betroffenen Immissionspunkten mind. 10 dB(A) unterhalb des jeweils geltenden Richtwertes liegt. In Mecklenburg-Vorpommern gilt hierfür ein noch strengerer Ansatz. Hier muss der Richtwert um mind. 15 dB(A) unterschritten werden.
Neue Windenergieanlagen sind zulässig, wenn jede einzelne Anlage für sich die Richtwerte an allen betrachteten Wohngebäuden (Immissionsorten), bei denen eine Überschreitung der Richtwerte durch die Vorbelastung besteht, um mindestens 15 dB(A) unterschreitet und sie somit keinen relevanten Schallbeitrag leisten. Die Unterschreitung der Richtwerte um 15 dB(A) kann dadurch sichergestellt werden, dass der Betrieb neuer Windenergieanlagen während des Nachtzeitraums gedrosselt wird. Die Anlagen drehen dann langsamer, was zu einer Reduzierung ihres Schallleistungspegels führt. Perspektivisch wird sich die Lärm-Vorbelastung durch den Abbau der Altanlagen reduzieren.
„Energie-Stammtisch“ könnte Ideen für regionale Energiekonzepte entwickeln
naturwind strebt eine langfristige Kooperation mit der Gemeinde Zölkow an. Hintergrund: Im Windpark Kladrum stehen in den nächsten Jahren etliche Repowering-Maßnahmen an. Das heißt: Alte Windräder werden abgerissen und durch neue moderne Anlagen ersetzt. Aufgrund der Größe neuer Anlagen wird sich die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum schätzungsweise um die Hälfte reduzieren. naturwind plant selbst solche Repowering-Maßnahmen im Windpark, steht aber auch in Kontakt zu anderen Betreibern in dem Windeignungsgebiet. „Unser Ziel ist es, dass dieser Prozess zum Wohle der Gemeinde verläuft, dass Gemeinde und Einwohner von der Windstromerzeugung angemessen profitieren“, sagt naturwind-Geschäftsführer Bernd Jeske.
Ein Augenmerk dabei liegt auch auf einer möglichen Nutzung des vor Ort erzeugten Windstroms für eine dezentrale regionale Energieversorgung. „Wir können uns zum Beispiel einen ‚Energie-Stammtisch‘ dazu vorstellen“, sagt Bernd Jeske. Gemeinde und Einwohner könnten beispielsweise mit einer nachhaltigen und langfristig preisstabilen Energieversorgung vom Windpark profitieren.
Nächtliches Dauerblinken im Windpark wird abgeschaltet
Windräder dürfen künftig nachts nicht mehr blinken. Dann müssen Windparks mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein - auch der Windpark Kladrum. Das heißt, Windräder blinken nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern soll dies ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass die nächtliche Befeuerung dann zu rund 90 Prozent ausgeschaltet sein wird. Die Nachtkennzeichnung dient dazu, dass Flugzeuge Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, als Hindernisse erkennen.
Die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde bereits mehrfach verlängert. Die Technik für die Ausstattung von Windparks mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist inzwischen zwar vorhanden, allerdings schaffen es die zugelassenen Hersteller nicht, kurz- bis mittelfristig alle Neu- und Bestands-Windparks in Deutschland mit der Technik auszurüsten.
UNSERE LEISTUNGEN
Mit den inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen Teilhabemodellen werden die Einnahmen aus der Windenergie künftig auch im Windpark Kladrum gerechter verteilt.
Gesine Markwardt, Projektfinanzierung und Teilhabe naturwind
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Windpark Siggelkow
Windpark Alt Zachun-Bandenitz