mecklenburg-vorpommern

windpark kladrum

Der Windpark Kladrum zählt mit seinen rund 60 Windenergieanlagen zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. In den nächsten Jahren werden zahlreiche kleinere Altanlagen verschwinden und durch größere und leistungsstärkere Windräder ersetzt. Mit diesem so genannten Repowering im Windpark Kladrum beschäftigen sich diverse Projektierer. Allein naturwind will im Windpark Kladrum bis zu 26 Altanlagen abreißen und rund die Hälfte neu errichten. Das Engagement von naturwind in Kladrum unterteilt sich in verschiedene Planungsabschnitte. 

Bestandspark Kladrum

Im Windpark Kladrum wurden nach der Jahrtausendwende die ersten Windenergieanlagen errichtet. In den folgenden Jahren wuchs der Park auf rund 60 Anlagen an. Die ersten vier von naturwind projektierten Anlagen wurden 2011 in Betrieb genommen.  

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Projektstatus

Inbetriebnahme 2011

Anlagentyp

4 Enercon E-70

Leistung

9,2 MW (in Betrieb)

Windparkerweiterung Kladrum-Ost

naturwind hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder wurden 2021/22 errichtet. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Unter anderem konnten 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow bereitgestellt werden. Mit diesen Mitteln aus der naturschutzfachlichen Kompensation für dieses Bauprojekt konnte die Gemeinde ihren Eigenanteil für die Warnowrenaturierung aufbringen. Zudem erhält die Gemeinde Zölkow jährlich rund 25.000 Euro aus der Kommunalabgabe nach § 6 EEG. Für Einwohner wurde ein Windsparbrief aufgelegt und der Bau des Spielplatzes unterstützt. 

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Projektstatus

Inbetriebnahme 2022

Anlagentyp

3 Nordex N-131

Leistung

9,9 MW (in Betrieb)

Repowering Kladrum-West und Kladrum-Mitte

Im Herbst 2024 hat naturwind die Genehmigung für den Bau von fünf neuen Windenergieanlagen im Windpark Kladrum erhalten. Im westlichen Bereich des Windparks soll ein Windrad vom Typ Nordex N-149 mit 5,7 MW Leistung errichtet werden. In diesem Zuge sollen zwei Altanlagen abgebaut werden. Weitere vier Windräder vom Typ Nordex N-163 wurden im Bereich Kladrum-Mitte genehmigt. Diese Anlagen mit 246 Metern Gesamthöhe und jeweils 5,7 MW Leistung gehören zu den derzeit leistungsstärksten Windenergieanlagen im Binnenland. Für diese neuen Windräder sollen im Gegenzug zehn Altanlagen zurückgebaut werden. 

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Projektstatus

Genehmigt 2024

Anlagentyp

1 Nordex N-149
4 Nordex N-163

Leistung

28,5 MW

Repowering Kladrum-Ost I

Ein weiteres Repowering-Projekt plant naturwind im Osten des Windeignungsgebietes Kladrum. Hier sollen 11 Altanlagen abgerissen und durch vier neue Windräder ersetzt werden. Hier sind ebenfalls Anlagen vom Typ Nordex N-163 geplant.

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Projektstatus

Genehmigungsverfahren

Anlagentyp

4 Nordex N-163

Leistung

22,8 MW

Repowering Kladrum-Ost II

In einem zweiten Bauabschnitt plant naturwind ein weiteres Repowering-Projekt im Osten des Windeignungsgebietes. Hier sollen drei Altanlagen abgerissen und drei neue Anlagen vom Typ Vestas V-162 gebaut werden. Der Genehmigungsantrag soll im Herbst 2024 gestellt werden.  

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Projektstatus

Vorplanung

Anlagentyp

Vestas V-162

Leistung

XX,X MW

Standort

Der Windpark Kladrum liegt zwischen Schwerin und Parchim in der Gemeinde Zölkow, südlich der Orte Kladrum und Zölkow. 

Fragen & Antworten

Alle neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. 

Das ist ein häufig vorgebrachter Vorwurf, aber tatsächlich konnte in diversen Untersuchungen zu diesem Thema ein solcher Zusammenhang nicht nachgewiesen werden. Allenfalls wurden vorübergehende Marktirritationen beobachtet, insbesondere durch entsprechende Prophezeiungen. Langfristig sind jedoch andere Faktoren für Immobilienpreise entscheidend, nämlich überwiegend Angebot und Nachfrage, vorhandene Infrastrukturen etc.

Baufortschritt Windparkerweiterung Kladrum-Ost

18. März 2022: Die letzte der drei neuen Windenergieanlagen ist fertiggestellt. Der Kran wird zurückgebaut.
Der Turm der WEA 1 steht. Ein Kran liegt auf dem Feld bereit, um Rotor und Gondel zu montieren.
Kurz vor dem Jahreswechsel wurden im Windpark Rotorteile und Gondeln angeliefert.
Die Übergabestation steht. 
Die Türme wachsen sichtbar in die Höhe. Mithilfe eines Krans werden die Turmteile montiert. 
Die ersten Turmsegmente (links) liegen für die Montage bereit, ebenso wie die Kranteile. Der Kran wird vor Ort montiert. Er wird u. a. für die Turmmontage benötigt. 
Die Fundamente für die drei neuen Windenergieanlagen sind fertiggestellt. Im Oktober werden die Turmsegmente geliefert. Dafür werden seit Ende September die Fahrplatten für die Schwertransporte ausgelegt.
Nach den Tiefbauarbeiten werden die Fundamente für die Windradtürme errichtet. Hier ist der Stahlbau abgeschlossen, die Schalung steht. 

Weitere informationen

Betrachtungen zum Thema Lärm

Wir wurden von Anwohnern auf Beeinträchtigungen durch Schall angesprochen. Im Windpark Kladrum liegt aufgrund der hohen Vorbelastung und der Größe des bebauten Gebietes tatsächlich eine besondere Schallsituation vor. An einigen Wohngebäuden in den angrenzenden Ortslagen liegen Überschreitungen der für den Nachtzeitraum zulässigen Immissionsrichtwerte vor. Diese Überschreitungen entstehen hier schon alleine durch die im Windpark Kladrum bereits vorhandenen Windräder. Und zwar aufgrund der Umstellung der Berechnungsmodalitäten auf das sogenannte Interimsverfahren, das in den Schallberechnungen Erhöhungen der Immissionspegel um 1,5 bis 3 dB(A) bringt. 

 

Aufgrund der damit schon vorliegenden rechnerischen Überschreitungen, die nur durch eine Schallreduktion der vorhandenen Windenergieanlagen gemindert werden könnten, sind weitere Windräder in Kladrum nur auf Basis der Analyse des sogenannten Einwirkbereiches im Sinne der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Kap. 2.2.a, möglich. Das bedeutet: Wenn aufgrund der Vorbelastung durch Bestandsanlagen eine unzulässige Überschreitung der Immissionsrichtwerte vorliegt, kann eine Genehmigung von neu geplanten Anlagen nur dann erfolgen, wenn die geplanten Anlagen keinen Beitrag zum Schall leisten und nicht mehr auf die von Überschreitung betroffenen Immissionspunkte einwirken. Nach der TA Lärm liegen betroffene Immissionspunkte außerhalb des Einwirkbereiches, wenn der Immissionspegel je geplanter Anlage an den von Überschreitungen betroffenen Immissionspunkten mind. 10 dB(A) unterhalb des jeweils geltenden Richtwertes liegt. In Mecklenburg-Vorpommern gilt hierfür ein noch strengerer Ansatz. Hier muss der Richtwert um mind. 15 dB(A) unterschritten werden.

 

Neue Windenergieanlagen sind zulässig, wenn jede einzelne Anlage für sich die Richtwerte an allen betrachteten Wohngebäuden (Immissionsorten), bei denen eine Überschreitung der Richtwerte durch die Vorbelastung besteht, um mindestens 15 dB(A) unterschreitet und sie somit keinen relevanten Schallbeitrag leisten. Die Unterschreitung der Richtwerte um 15 dB(A) kann dadurch sichergestellt werden, dass der Betrieb neuer Windenergieanlagen während des Nachtzeitraums gedrosselt wird. Die Anlagen drehen dann langsamer, was zu einer Reduzierung ihres Schallleistungspegels führt. Perspektivisch wird sich die Lärm-Vorbelastung durch den Abbau der Altanlagen reduzieren. 

Menschen hören einem Vortragenden zu, einer blickt in die Kamera.

Nächtliches Dauerblinken im Windpark wird abgeschaltet

Windräder dürfen künftig nachts nicht mehr blinken. Dann müssen Windparks mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein - auch der Windpark Kladrum. Das heißt, Windräder blinken nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug nähert. Durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern soll dies ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass die nächtliche Befeuerung dann zu rund 90 Prozent ausgeschaltet sein wird. Die Nachtkennzeichnung dient dazu, dass Flugzeuge Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, als Hindernisse erkennen. 

 

Die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde bereits mehrfach verlängert.  Die Technik für die Ausstattung von Windparks mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ist inzwischen zwar vorhanden, allerdings schaffen es die zugelassenen Hersteller nicht, kurz- bis mittelfristig alle Neu- und Bestands-Windparks in Deutschland mit der Technik auszurüsten. 

UNSERE LEISTUNGEN

Standortprüfung 100%
Flächensicherung 100%
Projektierung 100%
Genehmigung 100%

Mit den inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen Teilhabemodellen werden die Einnahmen aus der Windenergie künftig auch im Windpark Kladrum gerechter verteilt.

Gesine Markwardt, Projektfinanzierung und Teilhabe naturwind

Weitere Windparks in der Region

Windpark Dargelütz

Windpark Siggelkow

Windpark Alt Zachun-Bandenitz

Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"