In unserer windINFO fassen wir aktuelle Themen aus der Windenergiebranche für Sie kompakt und informativ zusammen. Hier zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Windkraftklausel der BVVG.
In Zukunft wird die so genannte Windkraftklausel nicht mehr angewandt. Das heißt, Käufer von BVVG-Flächen müssen Einnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen auf diesen Flächen nicht mehr an die BVVG abführen. Für bereits geleistete Zahlungen können betroffene Grundstückseigentümer, sofern die Ansprüche nicht verjährt sind, dieses Geld zurückverlangen.
Die Entscheidung des BGH betrifft Ansprüche der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gegenüber Grundstückseigentümern, die von der BVVG verbilligt landwirtschaftliche Flächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) erworben haben. Diese Kaufverträge enthalten regelmäßig eine Klausel, wonach Grundstückskäufer einen Teil der Einnahmen aus der Gestattung von Windenergieanlagen auf diesen Flächen an die BVVG entrichten müssen. Laut Entscheidung des BGH hat die BVVG keinen Anspruch auf solche Zahlungen.
Was bedeutet das nun für neue Nutzungsverträge und was ist mit alten Verträgen? Wir empfehlen, bei Abschluss neuer Verträge trotzdem jede Verfügbarkeit der BVVG anzuzeigen. Für Alt-Verträge sollte jeder Flächeneigentümer Rückzahlungsansprüche prüfen. Weitere Informationen dazu in der aktuellen windINFO.