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BGH kippt Windkraftklausel der BVVG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14. September 2018 die so genannte Windkraftklausel in BVVG-Verträgen für unwirksam erklärt. Grundstückseigentümer können Zahlungen zurückfordern.

In unserer windINFO fassen wir aktuelle Themen aus der Windenergiebranche für Sie kompakt und informativ zusammen. Hier zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Windkraftklausel der BVVG.

In Zukunft wird die so genannte Windkraftklausel nicht mehr angewandt. Das heißt, Käufer von BVVG-Flächen müssen Einnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen auf diesen Flächen nicht mehr an die BVVG abführen. Für bereits geleistete Zahlungen können betroffene Grundstückseigentümer, sofern die Ansprüche nicht verjährt sind, dieses Geld zurückverlangen.

Die Entscheidung des BGH betrifft Ansprüche der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gegenüber Grundstückseigentümern, die von der BVVG verbilligt landwirtschaftliche Flächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) erworben haben. Diese Kaufverträge enthalten regelmäßig eine Klausel, wonach Grundstückskäufer einen Teil der Einnahmen aus der Gestattung von Windenergieanlagen auf diesen Flächen an die BVVG entrichten müssen. Laut Entscheidung des BGH hat die BVVG keinen Anspruch auf solche Zahlungen.

Was bedeutet das nun für neue Nutzungsverträge und was ist mit alten Verträgen? Wir empfehlen, bei Abschluss neuer Verträge trotzdem jede Verfügbarkeit der BVVG anzuzeigen. Für Alt-Verträge sollte jeder Flächeneigentümer Rückzahlungsansprüche prüfen. Weitere Informationen dazu in der aktuellen windINFO.

windINFO Windkraftklausel BGH
Die so genannte Windkraftklausel in BVVG-Verträgen wurde gekippt. Die staatliche Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft kann von Käufern der Flächen keine Ansprüche auf Einnahmen aus der Windenergie mehr geltend machen.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"