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Bürgerbeteiligung jetzt Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Kommunen und Bürger im Umkreis von Windparks können künftig von den Erträgen profitieren. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat erstmals in Deutschland ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz verabschiedet. Damit werden Investoren verpflichtet, Bürger und Kommunen zu beteiligen.

Erstmals haben in Deutschland Anwohner und Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf eine Bürgerbeteiligung am Windpark. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat heute mit großer Mehrheit ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtet Investoren, Anwohner und anliegende Gemeinden an Windparks zu beteiligen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das ein Beteiligungsgesetz festschreibt. Als Vorbild diente das Nachbarland Dänemark. 

Mit dem Beteiligungsgesetz beschreitet Mecklenburg-Vorpommern Neuland, zugleich ist die gesetzliche Regelung von Beteiligungen nicht ganz unumstritten. Ziel der Landesregierung ist es nach eigenen Angaben, dass die Menschen vor Ort und die Kommunen am wirtschaftlichen Erfolg von Windenergieanlagen teilhaben. Zugleich verspricht sich die Landesregierung davon auch mehr Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie im Land. 

Bürgerbeteiligung: Kommunen und Bürger im Umkreis von fünf Kilometern werden beteiligt

Konkret heißt es im Gesetz, dass Kommunen und Bewohnern im Umkreis von fünf Kilometern von Windparks der Kauf von 20 Prozent der Gesellschafteranteile angeboten werden muss. Alternativ sind verbilligte Stromtarife, Ausgleichsabgaben an Kommunen oder besonders gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich. Kritiker äußern, dass mit dem Beteiligungsgesetz in das Eigentum von Investoren eingegriffen werde und hierzulande das Geld für Beteiligungen nicht vorhanden sei.

Auch bisher gab es seitens der Windenergiebranche bereits freiwillige Modelle, in denen Unternehmen bewusst die Menschen vor Ort beteiligt haben. „Deshalb ist es folgerichtig, dass die entsprechende Verpflichtung mit dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz als die dem Land zustehende Möglichkeit jetzt umgesetzt wird“, sagt Landes-Energieminister Christian Pegel. 

Weitere Infos zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz beim Energieministerium MV

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"