Im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelkoalition heißt es, dass BVVG-Flächen künftig für den Klima- und Artenschutz sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt werden sollen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und „nicht veräußert“ werden. Des Weiteren steht in dem Papier, dass bundeseigene Flächen im Außenbereich u.a. als potenzielle Standorte für Wind- und Photovoltaikanlagen einer nachhaltigen Nutzung zur Verfügung stehen sollen, als auch für die Biodiversität. Hierfür geeignete Flächen sollen in Zukunft von der Privatisierung ausgenommen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen werden.
BVVG: Rund 90.000 Hektar Ackerland noch nicht privatisiert
Das ist neu: Denn bisherige Bundesregierungen beharrten stets auf einer vollständigen Privatisierung der ehemals volkseigenen Flächen im Osten Deutschlands. Seit 30 Jahren wird DDR-Ackerland durch die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft veräußert, bis 2030 sollte dieser Prozess abgeschlossen sein. Auf Nachfrage der Schweriner Volkszeitung bestätigte die BVVG, dass der Flächenverkauf vorerst zurückgestellt worden sei. Man warte auf die konkrete Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele. Rund 90.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche zählt die BVVG noch in ihr Portfolio, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.