Ende April hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung angemahnt, dass die Klimaschutzanstrengungen fairer zwischen jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden müssen. Zwei Wochen später hat die aktuelle Bundesregierung ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet, das das Zwischenziel bis 2030 von 55 auf 65 Prozent CO2-Reduktion im Vergleich zu 1990 anhebt, bis 2040 auf 88 Prozent. 2045 soll Deutschland klimaneutral sein - fünf Jahre früher als bislang geplant und als im Pariser Klimaabkommen vereinbart. Bis heute wurde eine Minderung von 40 Prozent im Vergleich zu 1990 geschafft.
Am Klimaschutz kommt künftig niemand mehr vorbei
Die Gesetzesnovelle ist nicht mehr als eine Absichtserklärung, der nun Taten und Maßnahmen folgen müssen, um die genannten Ziele zu erreichen. Die Vorlage soll noch in dieser Legislatur vom Parlament verabschiedet werden. Kritik ist bereits laut geworden, dass konkrete Maßnahmen fehlen. Damit wird sich die künftige Regierung beschäftigen müssen, im September ist Bundestagswahl. Erste Maßnahmen werden diskutiert, beispielsweise den erst zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Preis für Brennstoffe schneller zu erhöhen als bislang geplant und Kohlekraftwerke früher abzuschalten. Bisher gilt, dass 2038 die letzten Kraftwerke vom Netz gehen. Experten rechnen allerdings damit, dass aufgrund steigender Preise für CO2-Zertifikate die Kohleverstromung für Betreiber schon deutlich früher unrentabel wird. Umso wichtiger sei jetzt der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien.
Ungewöhnlich schnell, beinahe hastig hatte die aktuelle Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert. Das Gericht hatte der Regierung Zeit bis 2022 eingeräumt. Da liegt die Schlussfolgerung nahe, dass die große Koalition, vier Monate vor der Bundestagswahl, Angst vor den Grünen und deren Umfragewerten hat. Dennoch sendet die Entscheidung doch vor allem ein Signal: Am Thema Klimaschutz kommt künftig niemand mehr vorbei.