Die Bundesregierung will den Ausbau der Windkraft beschleunigen und vereinfachen. Das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben dazu heute ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt, das Konflikte zwischen dem Artenschutz und dem Windkraft-Ausbau an Land lösen soll.
Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent zu erhöhen. Neben Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren haben sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke nun auf Maßnahmen zur Vereinbarkeit des Windkraft-Ausbaus mit dem Artenschutz verständigt. Im Kern geht es darum, artenschutzfachliche Prüfungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. So soll es künftig erstmals bundeseinheitliche gesetzliche Standards zur so genannten Signifikanzprüfung geben. Das heißt, es sollen klare und verbindliche Bewertungskriterien festgelegt werden, nach denen das Tötungs- und Verletzungsrisiko kollisionsgefährdeter Vögel beurteilt wird.
„In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windkraft-Ausbau. Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land.“
Robert Habeck, Bundeswirtschafts- und klimaschutzminister
Das Eckpunktepapier enthält bereits eine Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten, für die Tabu- und Prüfbereiche festgelegt wurden. Das heißt, für jede Art gibt es einen genau definierten Mindestabstand zwischen Brutplatz und Windenergieanlage. In den Prüfbereichen gilt die Vermutung, dass die Signifikanzschwelle überschritten ist. Diese Regelvermutung kann auf Grundlage einer bundeseinheitlichen Habitatpotenzialanalyse widerlegt werden. Die bisher erforderliche aufwendige Raumnutzungsanalyse könnte damit häufig entfallen und das Planungsverfahren so beschleunigt werden. Außerhalb der Prüfbereiche sollen künftig keine weiteren Prüfungen und keine Vermeidungsmaßnahmen mehr erfolgen. Festgeschrieben werden soll dies künftig im Bundesnaturschutzgesetz. Die Ressorts von Habeck und Lemke haben sich zudem darauf verständigt, dass es in Zukunft eine Liste artspezifischer Vermeidungsmaßnahmen geben soll. Das können zum Beispiel Antikollisionssysteme oder zeitweise Abschaltungen bei Bewirtschaftung von Ackerflächen sein. Saisonale oder brutzeitbezogene Abschaltungen soll es nicht mehr geben.
„Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht.“
Steffi Lemke, Bundesumweltministerin
Zusätzlich will die Ampelregierung bis zum Erreichen des vorgesehenen Flächenziels für Windenergie an Land - das sind zwei Prozent der Bundesfläche - auch Windenergieanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten ermöglichen. Die Ausweisung der Flächen obliege weiterhin den zuständigen Planungsbehörden.