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BWE: Ein Drittel der Windräder repoweringfähig

Das Ende der EEG-Vergütung dürfte den Repowering-Markt in Schwung bringen. Einige Bundesländer haben Sonderregelungen verabschiedet.

Das Potenzial für das Repowering ist groß. Laut Medienberichten gehe der Bundesverband Windenergie (BWE) davon aus, dass ein Drittel der Anlagen, die in den kommenden Jahren aus der 20-jährigen EEG-Förderung fallen, repoweringfähig sind. Das heißt, sie können durch neue Anlagen ersetzt werden. Das seien knapp 3.000 Turbinen bis 2025, heißt es in einer aktuellen Ausgabe der „Erneuerbaren Energien“.

Nicht alle Altanlagen können durch neue und leistungsfähigere Turbinen ersetzt werden. Viele der Altstandorte sind heute außerhalb der Eignungsgebiete und deshalb nicht mehr genehmigungsfähig. Hinzu kommt, dass aufgrund der größeren Anlagenhöhe auch ein größerer Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden muss. Und der ist bei Anlagen, die mehr als 200 Meter Höhe erreichen, größer als bei den alten Mühlen.

Laut Fachagentur Windenergie an Land wurden zwischen 2002 und Mitte 2017 etwa sechs Gigawatt der neu installierten Erzeugungsleistung als Ersatz für Alt­anlagen errichtet. Insgesamt bleibt das Repowering in Deutschland aber noch hinter den Erwartungen zurück. 2019 erreichte die Repoweringquote 14 Prozent und lag damit sieben Prozentpunkte unterhalb des Anteils im Jahr 2018. Das, so heißt es im Bericht der „Erneuerbare Energien“, liege daran, dass Betreiber noch keinen Grund sehen, Altanlagen zu tauschen, solange die bisherige EEG-Einspeisevergütung noch nicht ausgelaufen sei. Das Ende der EEG-Vergütung dürfte den Markt jedoch in Schwung bringen. Die ersten Anlagen fallen ab 2020/21 aus der EEG-Vergütung.

Sonderregelungen fürs Repowering

Einige Bundesländer haben Sonderregelungen verabschiedet. So gilt etwa in Schleswig-Holstein ein verminderter Mindestabstand für repowerte Anlagen von 800 Metern, sonst 1.000 Meter. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, auch außerhalb von festgelegten Eignungsgebieten zu repowern. In Rheinland-Pfalz darf der Mindestabstand von 1.000 Metern um zehn Prozent unterschritten werden, wenn gleichzeitig die Anlagenzahl um 25 Prozent sinkt und die Leistung sich verdoppelt. Auch Sachsen-Anhalt erleichtert das Repowering von Windenergieanlagen. Danach können Betreiber alte Windenergieanlagen, die sich außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten befinden, im Verhältnis 1:1 durch neue Anlagen in Vorrang- und Eignungsgebieten ersetzen.

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Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

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