Zur umstrittenen 1000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windrädern und Wohngebäuden gibt es in der Großen Koalition jetzt eine Einigung. Nach langen Verhandlungen über Mindestabstände für Windräder an Land soll im Baugesetzbuch eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden. Das erklärten Vize-Fraktionschefs Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) gestern gegenüber Medien.
Noch im vergangenen Jahr wollte die Koalition die 1000 Meter Mindestabstand bundesweit verpflichtend einführen. Die Bundesländer wollten stattdessen eigene Regelungen. Der Einigung zufolge können die Länder nun selbst entscheiden, welche Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen eingehalten werden müssen. Maximal darf der Mindestabstand jedoch 1.000 Meter betragen. Ausgenommen ist Bayern, wo es bereits eine schärfere Regelung, die so genannte 10-H-Regelung, gibt.
BWE: Mindestabstände für Windräder erlauben weiterhin mindestens zwei Prozent Fläche für Windkraft
Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßte die Einigung. „Ich bin sehr erleichtert, dass es eine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gegeben hat, wie wir nun bei Windenergie an Land und Photovoltaik richtig durchstarten können“, sagte sie dem „Spiegel.“ Die Koalition verständigte sich demnach auch darauf, den Förderdeckel für Solaranlagen unverzüglich zu heben. Zudem sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte für die nächsten Woche weitere Vorschläge für den Ausbau der erneuerbaren Energien an. Man wolle die Corona-Pandemie und die damit im Zusammenhang stehenden Konjunkturprogramme nutzen, um weitere Akzente im Hinblick auf Klima und Umweltschutz zu setzen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) zeigte sich erleichtert, dass es keine bundesgesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände geben wird. Die Klarstellung, dass 1.000 Meter ein Höchstwert sei, werde es den Bundesländern weiterhin erlauben, mindestens zwei Prozent der Fläche für Windkraft bereitzustellen.