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Einigung im Streit um Mindestabstände für Windräder

Nach einem halben Jahr Streit und Stillstand haben sich Union und SPD beim Thema Mindestabstände geeinigt: Jedes Bundesland soll festlegen, welchen Abstand neue Windräder von Wohnbauten haben müssen – maximal zulässig sind 1.000 Meter.

Zur umstrittenen 1000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windrädern und Wohngebäuden gibt es in der Großen Koalition jetzt eine Einigung. Nach langen Verhandlungen über Mindestabstände für Windräder an Land soll im Baugesetzbuch eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden. Das erklärten Vize-Fraktionschefs Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) gestern gegenüber Medien.

Noch im vergangenen Jahr wollte die Koalition die 1000 Meter Mindestabstand bundesweit verpflichtend einführen. Die Bundesländer wollten stattdessen eigene Regelungen. Der Einigung zufolge können die Länder nun selbst entscheiden, welche Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen eingehalten werden müssen. Maximal darf der Mindestabstand jedoch 1.000 Meter betragen. Ausgenommen ist Bayern, wo es bereits eine schärfere Regelung, die so genannte 10-H-Regelung, gibt.

BWE: Mindestabstände für Windräder erlauben weiterhin mindestens zwei Prozent Fläche für Windkraft

Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßte die Einigung. „Ich bin sehr erleichtert, dass es eine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gegeben hat, wie wir nun bei Windenergie an Land und Photovoltaik richtig durchstarten können“, sagte sie dem „Spiegel.“ Die Koalition verständigte sich demnach auch darauf, den Förderdeckel für Solaranlagen unverzüglich zu heben. Zudem sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte für die nächsten Woche weitere Vorschläge für den Ausbau der erneuerbaren Energien an. Man wolle die Corona-Pandemie und die damit im Zusammenhang stehenden Konjunkturprogramme nutzen, um weitere Akzente im Hinblick auf Klima und Umweltschutz zu setzen.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) zeigte sich erleichtert, dass es keine bundesgesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände geben wird. Die Klarstellung, dass 1.000 Meter ein Höchstwert sei, werde es den Bundesländern weiterhin erlauben, mindestens zwei Prozent der Fläche für Windkraft bereitzustellen.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"