Beim Bau von Windenergieanlagen im Umkreis von Flugsicherungsanlagen müssen die Aspekte der Flugsicherung dann nicht mehr im bisherigen Maße berücksichtigt werden. Dies ermöglicht zusätzliche Standorte für die Windenergie. Die Deutsche Flugsicherung hat angekündigt, bis 2025 zehn ihrer derzeit 57 Standorte außer Betrieb zu nehmen und überwiegend durch Entfernungsmesseinrichtungen zu ersetzen. Bei letzteren ist der Schutzbereich mit drei Kilometern deutlich kleiner als bei den bisher eingesetzten Drehfunkfeuern mit bis zu 15 Kilometern Schutzzone. Perspektivisch will die Deutsche Flugsicherung den Bestand ihrer 57 Drehfunkfeuer bis 2030 um etwa ein Drittel reduzieren.
„Es ist uns wichtig, dass der hohe Anspruch an die Sicherheit im deutschen Luftraum mit einem aktiven Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz vereint werden kann.“
Friedrich-Wilhelm Menge, Geschäftsführer Technik der Deutschen Flugsicherung
Drehfunkfeuer sorgen immer wieder für Hindernisse im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Die Navigationsanlagen für den Luftverkehr können durch Windenergieanlagen gestört werden. Windräder werden deshalb im Umfeld solcher Drehfunkfeuer oft nicht zugelassen, weil die Deutsche Flugsicherung ihr Veto einlegt. Ein bisher unlösbarer Konflikt. Mit der Reduktion der Anzahl der Drehfunkfeuer können zahlreiche bisher abgelehnte Windenergieanlagenstandorte künftig doch noch verwirklicht werden.