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Raum für Windenergie: Flugsicherung lässt mehr Anlagen zu

Die Deutsche Flugsicherung hat angekündigt, in den nächsten Jahren etwa ein Drittel ihrer Funkfeuer-Anlagen abzuschaffen und damit einen Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Beim Bau von Windenergieanlagen im Umkreis von Flugsicherungsanlagen müssen die Aspekte der Flugsicherung dann nicht mehr im bisherigen Maße berücksichtigt werden. Dies ermöglicht zusätzliche Standorte für die Windenergie. Die Deutsche Flugsicherung hat angekündigt, bis 2025 zehn ihrer derzeit 57 Standorte außer Betrieb zu nehmen und überwiegend durch Entfernungsmesseinrichtungen zu ersetzen. Bei letzteren ist der Schutzbereich mit drei Kilometern deutlich kleiner als bei den bisher eingesetzten Drehfunkfeuern mit bis zu 15 Kilometern Schutzzone. Perspektivisch will die Deutsche Flugsicherung den Bestand ihrer 57 Drehfunkfeuer bis 2030 um etwa ein Drittel reduzieren.

„Es ist uns wichtig, dass der hohe Anspruch an die Sicherheit im deutschen Luftraum mit einem aktiven Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz vereint werden kann.“

Friedrich-Wilhelm Menge, Geschäftsführer Technik der Deutschen Flugsicherung

Drehfunkfeuer sorgen immer wieder für Hindernisse im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Die Navigationsanlagen für den Luftverkehr können durch Windenergieanlagen gestört werden. Windräder werden deshalb im Umfeld solcher Drehfunkfeuer oft nicht zugelassen, weil die Deutsche Flugsicherung ihr Veto einlegt. Ein bisher unlösbarer Konflikt. Mit der Reduktion der Anzahl der Drehfunkfeuer können zahlreiche bisher abgelehnte Windenergieanlagenstandorte künftig doch noch verwirklicht werden.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"