Der Gesetzentwurf zum Investitionsbeschleunigungsgesetz wurde vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und soll künftig dazu beitragen, große Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Auf Drängen des Wirtschaftsministeriums wurde auch die Windenergie im Gesetz berücksichtigt.
Das Gesetz sieht u.a. kürzere Gerichtsverfahren vor. Dazu sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe in erster Instanz für Landesstraßen, Windräder und andere Projekte zuständig sein. Für überregional bedeutsame Infrastruktur-Projekte soll auch Sofortvollzug angeordnet werden können, heißt: Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt. Zudem soll die Raumverträglichkeit von Vorhaben schneller geprüft werden können. Wenn keine Konflikte zu erwarten sind, können Raumordnungsverfahren demnach entfallen und muss allein auf ein Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des Baurechts abgestellt werden.
Der Bundesverband Windenergie begrüßt, dass mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz die Planungssicherheit für bereits genehmigte Windenergieanlagen steige, weist aber zugleich darauf hin, dass für den Erfolg der Energiewende und zum Erreichen der Klimaziele mehr Genehmigungen für Windräder nötig seien.