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Mehr Planungssicherheit für genehmigte Windräder

Das Bundeskabinett hat gestern ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, dass Infrastrukturprojekte künftig nicht mehr durch Klagen aufgehalten werden können. Auch Windenergieprojekte erhalten dadurch mehr Planungssicherheit.

Der Gesetzentwurf zum Investitionsbeschleunigungsgesetz wurde vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und soll künftig dazu beitragen, große Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Auf Drängen des Wirtschaftsministeriums wurde auch die Windenergie im Gesetz berücksichtigt.

Das Gesetz sieht u.a. kürzere Gerichtsverfahren vor. Dazu sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe in erster Instanz für Landesstraßen, Windräder und andere Projekte zuständig sein. Für überregional bedeutsame Infrastruktur-Projekte soll auch Sofortvollzug angeordnet werden können, heißt: Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt. Zudem soll die Raumverträglichkeit von Vorhaben schneller geprüft werden können. Wenn keine Konflikte zu erwarten sind, können Raumordnungsverfahren demnach entfallen und muss allein auf ein Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des Baurechts abgestellt werden.

Der Bundesverband Windenergie begrüßt, dass mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz die Planungssicherheit für bereits genehmigte Windenergieanlagen steige, weist aber zugleich darauf hin, dass für den Erfolg der Energiewende und zum Erreichen der Klimaziele mehr Genehmigungen für Windräder nötig seien.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"