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Nachrüstpflicht zur Nachtkennzeichnung verlängert

Windräder dürfen noch bis Ende 2022 nachts blinken. Die Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde erneut verlängert.

Die Bundesnetzagentur hat die bereits einmal verlängerte Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung vom 30.06.2021 auf den 31.12.2022 verlängert. Für die Offshore Windenergie wurde die Frist auf den 31.12.2023 festgelegt. „Unsere Erwartung war, dass eine Unterscheidung zwischen Bestands- und Neuanlagen vorgenommen wird. Dies ist nicht erfolgt. Trotzdem schafft die Bundesnetzagentur nun die erforderliche Planungssicherheit“, sagt Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Mitte 2021 sollte eigentlich Schluss sein mit dem nächtlichen Dauerblinken von Windrädern. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung soll dabei durch den Einsatz von Radaranlagen und Transpondern einen Beitrag zur Akzeptanz der Windenergie leisten, indem Windräder nur noch dann blinken, wenn sich ein Flugzeug nähert. Grund für die Verschiebung jetzt: Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass es nicht genug Angebote gibt, um die rund 13.000 betroffenen Anlagen mit der Technik auszustatten. Man gehe „davon aus, dass die derzeit am Markt aktiven und die voraussichtlich demnächst zugelassenen Hersteller nicht in der Lage sind, alle Neu- und Bestandsanlagen bis zum Ablauf des 30.6.2021 mit einem luftfahrtrechtlich zugelassenen BNK-System auszustatten“, schreibt die Bonner Behörde in ihrem Beschluss.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"