Bereits im März 2020 hat Berlin seinen Masterplan „Solarcity“ verabschiedet. Ziel ist, dass Solaranlagen bis spätestens 2050 ein Viertel des Berliner Strombedarfs decken. Zum 1. Januar 2023 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Es sieht vor, dass dann alle Neubauten - sowohl Gewerbe- als auch Wohnbauten - eine Solaranlage auf dem Dach installieren. Die Solardachpflicht soll auch für Bestandsbauten gelten, deren Dach grundlegend saniert wird.
Auch Hamburg hat im vergangenen Jahr eine Solardachpflicht beschlossen. Ab 2023 müssen Neubauten in der Hansestadt verpflichtend mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Ab 2025 soll dies auch für Bestandsbauten bei einer Dachsanierung gelten. Die Hamburger Solardachpflicht ist eine von 400 Einzelmaßnahmen des vom Hamburger Senat beschlossenen Klimaplans. Nach Hamburg hat Bremen als zweites Bundesland mit einem entsprechenden Beschluss nachgezogen. Der Senat dort muss aktuell noch die Details erarbeiten. Auch in Bremen soll die Solardachpflicht zunächst für Neubauten und im zweiten Schritt für Bestandsgebäude gelten.
Mecklenburg-Vorpommern hat Solarpflicht abgelehnt
Neben den Stadtstaaten beschäftigen sich zunehmend auch die Bundesländer mit dem Thema. In Baden-Württemberg etwa soll es ab 2022 zunächst eine Solardachpflicht für Nicht-Wohngebäude geben. Für Wohnhäuser scheiterte der Vorstoß des Grünen-Umweltministers Franz Untersteller am Widerstand der CDU. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine Photovoltaikpflicht für Gewerbe- und Wohngebäude angekündigt. Laut Medien-Berichten laufe dazu allerdings noch die Ressortabstimmung.
In Mecklenburg-Vorpommern wird es vorerst keine Pflicht zur Installation von Solardachanlagen geben. Einen entsprechenden Antrag der Linken für die Einführung einer Solarpflicht bei Nichtwohngebäuden und Parkplätzen haben CDU, SPD und AfD im vergangenen Herbst abgelehnt.
Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) kündigte im September 2020 an, dass er sich ebenfalls für eine Solaranlagenpflicht stark machen wolle. Im Entwurf für das Klimagesetz ist eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude und Parkplätze enthalten. Die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes soll 2021 beschlossen werden.
Auch Kommunen regeln Solardachpflicht
Experten erwarten, dass in Zukunft weitere Länder über eine Solarpflicht diskutieren werden. Die Grünen fordern eine Solardachpflicht auf Bundesebene. Aber auch Kommunen nutzen die Möglichkeit, mit einer Solarpflicht einen regionalen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. So schreibt die Stadt Waiblingen bei Stuttgart bereits seit 2006 in Bebauungsplänen und Grundstückkaufverträgen eine Solarpflicht fest. Für diesen Weg hat sich aktuell auch die Gemeinde Klein Trebbow in Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Für ein neues Baugebiet will Klein Trebbow dies über einen Bebauungsplan regeln.