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Der Solardeckel fällt

Der Bundestag hat gestern beschlossen, den Deckel zur Förderung von Solaranlagen abzuschaffen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass es keine starren Abstandsregeln für Windenergieanlagen an Land geben wird.

Monatelang wurde darum gerungen. Nun hat der Bundestag beschlossen, dass es keine starre 1.000 Meter-Abstandsregel für Windräder in Deutschland geben wird. Es bleibt demnach weiter den Bundesländern überlassen, ob und wie sie eine Abstandsregelung ausgestalten. Sie können eine Regelung übernehmen, wonach es 1000 Meter Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung geben soll - sie müssen dies aber nicht tun. Die Länder begrüßen diese Regelung, um den Ökostromausbau zu sichern und zu beschleunigen. Das stellten sie bereits am Vortag im Rahmen ihrer Ministerpräsidentenkonferenz fest. Viele Länder haben bereits eigene Abstandsregelungen. Die Unionsparteien hatten auf einen deutschlandweit einheitlichen Mindestabstand von 1.000 Metern gedrungen, um die Akzeptanz bei Anwohnern zu erhöhen.

Entschieden hat der Bundestag gestern auch, dass der Förderdeckel für Solaranlagen im EEG gestrichen wird. Damit kann die Förderung der Photovoltaik auch weitergehen, wenn die installierte Leistung in Deutschland 52 Gigawatt überschreitet. Für die Branche und den Klimaschutz eine gute Nachricht, drohte doch bei Erreichen des Solardeckels ein Einbruch bei den Neuinstallationen.

In einem zweiten Schritt soll noch in diesem Jahr das EEG reformiert werden. Dann soll auch zum bereits diskutierten Vorschlag einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Beteiligung von Kommunen und Anwohnern an der Windenergie eine Entscheidung fallen.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"