Klimawissen

Fragen & Antworten zur Umweltverträglichkeit von Windenergieanlagen

Fragen und Antworten rund um Infraschall- und Lärmemissionen, Schattenwurf, Blinklichter, das Landschaftsbild und Naturschutz.

Bereits zwei Prozent der Landesfläche reichen aus, um jährlich bis zu 400 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Windenergie zu erzeugen. Dies entspricht etwa 60 Prozent des heutigen Stromverbrauchs.

Fossile Energien zerstören Klima und Umwelt. Windenergie verbraucht keine Ressourcen. Sie ist nahezu klimaneutral. Sie verursacht keine Umweltkatastrophen. Windenergie ist aktiver Umwelt- und Artenschutz. Dass der Ausbau der Windenergie umweltverträglich erfolgt, dafür sorgen gesetzliche Rahmenbedingungen und technisch immer bessere Lösungen.

Wie laut ist eine Windenergieanlage. Verursacht Windenergie Infraschall?

In der Hauptsache sind es Windgeräusche der sich drehenden Rotorblätter, die durch Windenergieanlagen entstehen. Das Rauschen der Rotoren wird tagsüber überwiegend durch andere Alltagsgeräusche, wie Straßenlärm oder das Rauschen von Büschen und Bäumen im Wind, überlagert.

Welche Lautstärke bei Tag und bei Nacht zulässig ist, regelt u.a. die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Moderne Windenergieanlagen produzieren bereits heute deutlich weniger Geräusche als ihre Vorgänger aus den Pionierzeiten der Windenergie, und es wird weiter daran gearbeitet, Geräusche zu reduzieren.

Eine Windenergieanlage ist leiser als eine Unterhaltung.

Viele Quellen, denen wir täglich ausgesetzt sind, verursachen tiefen Schall und Infraschall: Industrie-Anlagen, fahrende Autos, Waschmaschinen und selbst die Meeresbrandung. Wahrgenommen wird Infraschall allerdings erst, wenn der Schalldruck sehr stark ist, je nach Frequenz ab ca. 70 bis 100 Dezibel. Pegel über 140 Dezibel können zu Gehörschäden führen, noch höhere Schallpegel zu weiteren gesundheitlichen Auswirkungen.

Messungen an Windenergieanlagen haben ergeben, dass Infraschall in der näheren Umgebung gut messbar ist, aber selbst im Nahbereich bei Abständen zwischen 120 und 300 Metern liegen die Schallstärken deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Bei größeren Entfernungen nimmt der Infraschall weiter ab.

In 700 Meter Abstand ist bei Infraschallmessungen zwischen ein- und ausgeschalteter Windenergieanlage kein oder nur ein sehr schwacher Unterschied erkennbar.

Infraschall tritt im Alltag überall auf, auch in der Umgebung von Windenergieanlagen. Allerdings sind die Schallpegel hier so gering, dass keine Auswirkungen auf den Menschen zu befürchten sind.

Wie viel Schattenwurf ist erlaubt?

Schattenwurf durch Windenergieanlagen lässt sich bei direkter Sonneneinstrahlung nicht vermeiden. Insbesondere der Schattenwurf des sich drehenden Rotors, der einen Hell-Dunkel-Effekt verursacht, wird von vielen Menschen als unangenehm empfunden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Das heißt: Für die Windenergieanlage muss dann eine Abschalteinrichtung vorgesehen werden. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen.

Bei der Anwendung einer Abschaltung darf die tatsächliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus acht Stunden pro Jahr nicht überschreiten.

Wie weit der Schatten einer Windenergieanlage jeweils reicht, hängt natürlich von deren Blattabmessungen, der Höhe und dem Sonnenstand je nach Jahres- und Tageszeit sowie der geografischen Position ab. Besonders in westlicher und östlicher Richtung kann der Schatten weit reichen, allerdings wird die Intensität, also der Kontrast des Schattens, mit zunehmender Entfernung immer geringer.

Im Gegensatz zum Schattenwurf spielt der sogenannte „Diskoeffekt“ heute keine Rolle mehr, denn schon lange werden die Rotorflächen mit matten, nicht reflektierenden Farben lackiert, sodass Lichtreflexe ausgeschlossen werden

Kann das nächtliche Blinklicht an den Anlagen abgeschaltet werden?

2018 hat die Bundesregierung beschlossen, dass alle Windenergieanlagen künftig mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten sind. Diese Technik ermöglicht es, das nächtliche Dauerblinken auszuschalten. Die Regelung gilt auch für Bestandsanlagen, für ältere Parks gelten Ausnahmen. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass von den 29.000 Windrädern in Deutschland rund 17.000 abgeschaltet werden.

Mitte 2020 sollte die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung verpflichtend eingeführt werden. Die Frist wurde nun bis 2021 verlängert. Grund: Es gibt noch nicht genügend Anbieter, um alle Anlagen auszustatten.

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung reduziert die bisher vorgeschriebene Dauerbefeuerung mindestens auf ein Zehntel.

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ermöglicht es, dass die Beleuchtung nur eingeschaltet wird, wenn sich ein Flugobjekt nähert.

Wird die Veränderung des Landschaftsbildes bei der Planung berücksichtigt?

Windenergieanlagen nehmen zwar wenig Fläche ein, sind aber weithin sichtbar und verändern das Landschaftsbild. Sie werden aber nicht willkürlich errichtet, sondern nur nach Genehmigung auf ausgewiesenen und geeigneten Flächen. Dies wird durch die Regionalplanung gesteuert. Es sind Mindestabstände zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Gewässern, Wohnbebauungen und denkmalgeschützten Bauwerken einzuhalten.

Wir nehmen Windräder als ästhetisch ansprechende Landschaftskunst wahr und verstehen sie als Bestandteil einer modernen Kulturlandschaft. Denn der Mensch verändert seit Generationen die Landschaft. Er baut Städte, Siedlungen und Verkehrswege und eben Windräder. Es ist daher weniger eine Frage des Geschmacks als vielmehr eine Frage des Gewöhnens an solche modernen Energielandschaften. Die Erfahrung zeigt, dass dort, wo Windräder stehen, sich die Menschen in der Regel schnell an sie gewöhnen. Schon jetzt empfinden junge Menschen die neuen Anlagen weniger störend als ältere, für Kinder ist der Anblick völlig normal.

Verdrängen Windenergieanlagen Vögel und Wildtiere?

Die Praxis zeigt, dass die Kollisionsgefahr sehr gering ist. Windenergieanlagen verdrängen Vögel und Wildtiere kaum. Viele Tiere gewöhnen sich relativ schnell an die veränderte Umgebung. Ausführliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Windräder für Wildtiere eine „kalkulierbare Störquelle“ sind. Die meisten Vögel und Fledermäuse umfliegen Windenergieanlagen. Zudem werden bei neueren Anlagen allein aufgrund der Höhe bereits Kollisionen mit den meisten Fledermausarten ausgeschlossen. Eine weitaus größere Gefahr für viele Arten stellen andere menschliche Eingriffe in deren Lebensraum dar, insbesondere der Straßen- und Schienenverkehr.

Es gibt weitaus größere Gefahren für Vögel als Windenergieanlagen.

Kollisionen von Vögeln oder Fledermäusen mit Windrädern sind tragische Einzelereignisse, die aber insbesondere bei seltenen und geschützten Arten relevant sein können. Aus diesem Grund werden die Lebensräume und Populationen im Umfeld von geplanten Windenergieanlagen untersucht, um durch eine sorgsame und naturverträgliche Standortplanung solche Gefahren zu vermeiden. Bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete bleiben außen vor. Gegebenenfalls werden Abschaltmöglichkeiten während verstärkter Flugaktivität vorgesehen.

Im Zuge der Errichtung von Windparks finden darüber hinaus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt, die zusätzlich dem Schutz von Arten dienen. Grundsätzlich gilt: Klimaschutz ist immer auch Umwelt- und Artenschutz.

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Veränderte Luftströmungen im Umfeld von Windparks führen zu einer stärkeren Durchmischung der unteren Luftschichten. Dies kann nachts einen räumlich begrenzten Erwärmungseffekt in Bodennähe haben. Diesen Effekt nutzen Obstbauern beispielsweise, um Schäden durch späte Nachtfröste im Frühjahr zu minimieren. Das Klima der bodennahen Luftschichten wird als Mikroklima bezeichnet.

Zum Nachlesen:

Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder, Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2020

In einer Studie des Umweltbundesamtes wurde die Energy Payback Time, also die energetische Amortisationszeit, von Windenergieanlagen untersucht. Sie lag zwischen 2,5 und 11 Monaten.

Zum Nachlesen:

Abschlussbericht Umweltbundesamt (UBA), Mai 2021: „Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen"